| Die
Schariagrundlagen, auf denen die Beziehungen zwischen Muslimen und Nichtmuslimen
gegründet ist Feisal Maulawi (ehem. Berater des obersten Schariagerichtes der Sunniten in Beirut) |
Übertragen
aus dem Arabischen von Samir Mourad Übersetzung
erhältlich bei: Deutschsprachiger
Muslimkreis Karlsruhe (DMK) Stefanienstr.21 76133
Karlsruhe Tel.
0721/22307 Fax.
0721/22304 Inhaltsverzeichnis Erstes Prinzip: Gegenseitiges Kennenlernen und Helfen Zweites Prinzip: Die Einladung (arab. Dawa) zu Allah dem Erhabenen Drittes Prinzip: Der islamische Staat soll auch zu Allah einladen Viertes Prinzip: Die Einladung zu Allah mit dem schönen Wort, nicht mit Gewalt und Grobheit Die erste Phase: Überbringung der Einladung des Islam ohne Kampf Die zweite Phase: Die Erlaubnis, gegen denjenigen zu kämpfen, der einen bekämpft hat Die dritte Phase: Der Befehl zum Kampf gegen denjenigen, der die Muslime bekämpft Die vierte Phase: Erlaubnis dafür, daß die Muslime ihrerseits den Kampf gegen ihre Feinde beginnen · Erstens: Die Götzendiener auf der arabischen Halbinsel · Zweitens: Die Leute der Schrift (Juden und Christen) · Drittens: Gibt es bei Versen, die vom Kampf handeln, ein Nasih und Mansuh, d.h. solche Verse, die von anderen abrogiert (d.h. rechtlich außer Kraft gesetzt) wurden? Die Meinungen von Imam as-Suyuti und von Raghib al-Asfahani Kapitel 4: Was ist bei den Muslimen der Beweggrund zu kämpfen? Kapitel 5: Welches sind die Forderungen, die die Muslime an ihre Feinde beim Kampf stellen? Kapitel 6: Land des Islam (darul-islam) und Land des Kufr (darul-kufr) Erstens: Der Normal- bzw. Grundzustand im Verhältnis zwischen Muslimen und Nichtmuslimen ist der, in dem die Muslime die Nichtmuslime zum Islam einladen, und nicht der Zustand des Kampfes zwischen beiden Zweitens: Die Muslime bekämpften die Byzantiner und die Perser, um die unterdrückten Völker davon zu befreien, daß sie mit Gewalt vom Islam abgehalten werden: Drittens: Der Krieg, den die Muslime zur Befreiung der Völker führten, führte zu einem neuem Zustand auf der Erde. Bei der Einteilung der Erde, die sich in diesem entstandenen Zustand befand, benutzten die Rechtsgelehrten die Begriffe Darul-Islam (Land des Islam) und Darul-Harb (wörtl. Kriegsland): · Darul-Islam: · Darul-Harb: · Darul-'Ahd (Land, mit dem ein Vertrag eingegangen worden ist), · 1- Was soll das Maß für das Vorhandensein der Herrschaft des Islam und der Umsetzung der sichtbaren Kennzeichen des Islam sein? Soll es die vollständige Umsetzung der islamischen Bestimmungen sein? Dies würde bedeuten, daß die meisten muslimischen Länder heute nicht mehr zum darul-islam gehören · 2- Was den darul-harb anbetrifft, was sind die Kennzeichen, die ein Land zum darul-harb machen? · 3- Die Muslime in den Ländern des Westens befinden sich nicht in einem darul-harb (Kriegsgebiet): · 4- Die Muslime betreten diese Staaten mit einem Abkommen, was einem Sicherheitsgarantieakommen ähnelt: Kapitel 7: Die Verhaltensgrundsätze zwischen uns und den Einwohnern dieser Länder
Im
Namen Allahs, des Allerbarmers, des Barmherzigen Vorwort
Dank
sei Allah dem Herrn der Welten, und Allahs Segen und Heil seien auf dem Gesandten Allahs,
Muhammad, seiner Familie und seinen Gefährten... Die
Vereinigung der islamischen Organisationen in Frankreich hat mich zu ihrem Jahrestreffen
1986 eingeladen. Dieses Jahrestreffen findet gewöhnlich in der arbeitsfreien Zeit am Ende
des Jahres statt. Dort hielt ich einen Vortrag mit dem Titel "Der Muslim in einer
nichtislamischen Gesellschaft". Danach wurde Gelengenheit für die Beantwortung von
Fragen der Anwesenden gegeben, die ein großes Interesse der muslimischen jungen Männer
an den islamischen Rechtsfragen, die mit ihrem Aufenthalt und dem Umgang mit Nichtmuslimen
zusammenhingen, aufzeigten. Der Vortrag hatte die Prinzipien erläutert, auf denen die
Beziehungen zwischen Muslimen und Nichtmuslimen aufgebaut sind, und hatte versucht, einige
falsche Vorstellungen in Bezug auf den Kampf, den Dschihad, den Begriff des Darul-Islam
(Land des Islam) und Darul-Harb (Kriegsgebiet) richtigzustellen. Aus Zeitgründen
behandelten erst die Antworten auf die Fragen einige ins Detail gehende islamische
Rechtsfragen. Dies, obwohl der Vortrag einschließlich der anschließenden Fragen und
Antworten mehr als drei Stunden in Anspruch nahm. Die
Verantwortlichen der Vereinigung der islamischen Organisationen in Frankreich baten mich,
den Vortag wegen seiner Wichtigkeit vorallem in den nichtislamischen Ländern drucken zu
lassen. Weil ich den Vortrag nicht in schriftlicher Form vorliegen hatte, dauerte sein
Aufschrieb eine gewisse Zeit, und ich fand es angebracht, auf die Quellen zu verweisen,
die ich benutzt habe, um dem Leser das Nachlesen zu erleichtern, wenn er dies wünscht. Es
kann sein, daß ich einige Quellen aus Versehen nicht angegeben habe, da diese Studie
ursprünglich nicht für eine Veröffentlichung in einem Buch vorbereitet war. Vielleicht
werde ich in einer weiteren Auflage diesen und ähnliche Mängel beheben, wenn mir Allah
der Erhabene dazu eine Gelegenheit gibt. Das
europäische Büro der Weltorganisation der muslimischen Jugend spendete die Mittel für
den Druck dieses Textes, um ihren Beitrag zur Bildung der muslimischen Jugend im Westen zu
leisten. Allah möge diejenigen belohnen, die daran beteiligt waren. Und
schließlich bitte ich Allah den Erhabenen, daß Er hilft, daß dieser Text einen Nutzen
bringt. Ich hoffe auch, daß jeder Leser mich auf eventuelle Fehler im Text aufmerksam
macht, und auch für mich von Allah Gutes erbittet. Allahs Segen und Heil seien auf dem
Muhammad, dem analphabetischen Propheten, seiner Familie und seinen Gefährten... Beirut,
den 1. Muharram al-Haram 1408 n.H. (26. August 1987 n.Chr.) Der Autor Im
Namen Allahs des Allerbarmers des Barmherzigen Dank
sei Allah und Allahs Segen und Heil seien auf Muhammad, dem Gesandten Allahs, seiner
Familie, seinen Gefährten, und denjenigen, die ihm folgen. Unser
heutiges Thema ist: "Die
Muslime in einer nichtislamischen Gesellschaft". Dies
ist eines der wichtigsten Themen für uns, die wir hier in diesem Land leben. Wir können
dieses Thema aber nicht vollständig verstehen, wenn wir nicht vorher einen Blick auf die
islamischen Geschichte werfen, uns einige
Prinzipien des islamischen Rechts und einige geistige Fragestellungen ansehen, bei denen
es unter den Gelehrten von früher und von heute Meinungsverschiedenenheiten gab. Wenn uns
diese Fragestellungen klar geworden sind, dann können wir einen klaren Blick aus der
Sicht der islamischen Scharia auf alle Fragestellungen werfen, die mit Dasein und dem
Leben der Muslime in nichtislamischen Ländern zusammenhängen.
Einführung in die Prinzipien der islamischen Scharia, welche die
Beziehungen zwischen Muslimen und Nichtmuslime festlegen
Erstes Prinzip: Gegenseitiges Kennenlernen und Helfen
Der
Grundsatz bei den Beziehungen zwischen Menschen ist das gegenseitige Kennenlernen, das
Zusammenleben in Güte und Gerechtigkeit und die gegenseitige Hilfeleistung bei der
Erledigung von Dingen. 1-
Allah der Erhabene hat gesagt: "O ihr
Menschen, Wir haben euch aus Mann und Frau erschaffen und euch zu Völkern und Stämmen
gemacht, auf daß ihr einander kennenlernen möget. Wahrlich, vor Allah ist von euch der
Angesehenste, welcher der Gottesfürchtigste ist."[49:13] Allah der Erhabene
zeigt auf, daß Er sie zu Völkern und Stämmen gemacht hat, damit sie sich gegenseitig
kennelernen und nicht, um gegenseitig voreinander zu prahlen und sich gegenseitig gering
zu schätzen.[1]
Der Märtyer Sayyid Qutb sagt in der Erläuterung bezüglich dieses Verses: "..Derjenige,
Der euch mit diesem Aufruf aufruft, ist Derjenige, Der euch aus Mann und Frau erschaffen
hat. Und Er zeigt auch den Zweck auf, weswegen Er euch zu Völkern und Stämmen
machte...es ist nicht deswegen, auf daß ihr euch gegenseitig steitet und zankt, sondern
auf daß ihr euch gegenseitig kennenlernt und miteinander harmoniert. Die
unterschiedlichen Hautfarben, Sprachen, Wesensarten und Charaktere, die unterschiedlichen
von Gott gegebenen Gaben und Möglichkeiten - diese Unterschiedlichkeit sollen nicht
Streit und Uneinigkeit nach sich ziehen. Sie sollen vielmehr ein gegenseitiges Helfen bei
der Erfüllung aller auferlegter Plichten und anstehenden Dinge nach sich ziehen. Die
Unterschied in der Hautfarbe, Geschlecht, Spache und Heimat ist vor Allah bedeutungslos.
Vor Allah gibt es nur einen einzigen Maßstab, an dem der Vorzug eines Menschen gemessen
wird: "..Wahrlich, vor Allah ist von euch der
Angesehenste, welcher der Gottesfürchtigste ist."..und so werden alle
Unterschiede bedeutungslos, und alle Maßstäbe werden außer Kraft gesetzt bis auf einen,
mit dem die Menschheit untereinander richtet...und so verschwinden jegliche Gründe für
eine Auseinandersetzung und einen Streit auf der Erde, und es tritt ein großer und
offenkundiger Grund für eine gegeseitige Zuneigung und
ein gegenseitiges Helfen zu Tage: Die Tatsache, daß alle Menschen Gott dienen sollen und
daß die Menschen aus einem Ursprung geschaffen wurden.."[2] 2-
Allah der Erhabene hat gesagt: "Allah verbietet euch nicht, gegen jene, die
euch nicht wegen des Din bekämpfen und euch
nicht aus euren Häusern vertreiben, gütig zu sein und redlich mit ihnen zu verfahren;
wahrlich, Allah liebt die Gerechten." [60:8] Der
Meister der Qurankommentatoren Ibn Dscharir Tabari sagt in seinem Tafsir bezüglich dieses
Verses, nachdem er verschiedene Meinungen angeführt hat, folgendes: "...Das
korrekteste, was bezüglich dieses Verses gesagt wurde, ist, daß dieser Vers bedeutet,
daß Allah euch nicht verbietet, gegenüber jenen aus allen möglichen Glaubensrichtungen
und Religionen gütig und korrekt zu sein und Verbindungen zu knüpfen, die euch nicht
wegen eurer Religion bekämpen. Allah der Erhabene hat mit seiner Aussage "..jene, die euch nicht wegen des Din bekämpfen und euch nicht aus euren Häusern
vertreiben.." allgemein jeden mit eingeschlossen, auf welchen diese Eigenschaften
zutreffen. Es sind nicht einige davon ausgeschlossen. Und derjenige, der behauptet, daß
diese Aussage abrogiert ist, hat nicht recht. Und zwar aus dem Grund, weil das
Güteerweisen eines Muslim gegenüber denjenigen, die mit den Muslimen keinen
Friedensvertrag haben bzw. sich im Kriegszustand befinden (arab. al-harbiyy)- ob sie
Verwandte sind oder nicht - weder verboten (arab. haram) noch unstatthaft (munhi 'anhu)
ist, sofern weder für ihn noch für diejenigen, die sich mit den Muslimen im
Kriegszustand befinden bzw. kein Friedensvertrag besteht, ein Anzeichen dafür besteht,
daß dadurch interne Angelegenheiten bzw. Geheimnisse der Muslime aufgedeckt und
entblößt werden, oder daß dadurch eine militärische Stärkung der Feinde der Muslime
entsteht. Die Richtigkeit dieser unserer Aussage wird durch die Aussage Ibn Zubairs,
welche wir erwähnten, bestätigt, in der er die Geschichte von Asma und ihrer Mutter
berichtet..." Was
die Geschichte von Asma, der Tochter von Abu Bakr anbetrifft, so wird von Buchari und
Muslim in ihren beiden Sahih-Werken überliefert, daß Asma sagte: "Meine Mutter,
welche eine Götzendienerin zu dieser Zeit war, kam (nach Medina) in der Zeit, als
zwischen den Muslimen und Quraisch ein Abkommen bestand, d.h. nach dem Vertrag von
Hudaibiyya. Da ging ich zum Propheten (Allahs Segen und Heil seien mit ihm) und fragte
ihn: "O Gesandter Allahs, meine Mutter ist wohlwollend zu mir gekommen. Soll ich ihr
entgegenkommen, um die Verwandtschaftsbindung (zwischen uns) zu pflegen?" Er sagte:
"Ja! Pflege die Verwandtschaftsbindung zu deiner Mutter!" ". Al-Wahidi
berichtete diese Geschichte im "Asbabun-nuzul" (Offenbarungsanlässe), und zwar,
daß Umm Asma, Qitla bint Abduluzzu, zu Asma nach Medina mit Geschenken kam, welche Asma
nicht annahm. Asma ließ sie auch nicht in ihr Haus. Aischa fragte für sie den Gesandten
Allahs (Allahs Segen und Heil seien mit ihm), worauf dieser Vers herabgesandt wurde. Der
Gesandte Allahs wies sie daraufhin an, daß sie sie in ihr Haus eintreten lassen, ihre
Geschenke annehmen, sie ehren und ihr Güte erweisen solle. 3-
Das Abkommen, welches der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Heil seien mit ihm) mit den
Juden von Medina abschloß, bot ein klares Bild vom Miteinanderleben und der gegenseitigen
Unterstützung - das, wonach der Islam bestrebt ist. Sie enhielt Glaubens- und
Meinungsfreiheit, Aufenthalts- und Auswanderungserlaubnis,
die Unverletztbarkeit von leiblicher Sicherheit, Unantastbarkeit des Besitzes und des
Nachbarschaftsrechtes, Schutz des Unterdrückten, Vorgehen gegen ungerechte Übertretung,
Hilfeleistung für den Bedürftigen, Verbot von Unrecht und Unheilstiftung, Verbot der
Beherbergung von Verbrechern und Unheilstiftern. Der Vertrag öffnete auch das Tor für
das Güteerweisen für den, der es wollte - von muslimischer und nichtmuslimischer Seite
aus. Er forderte alle Einwohner Medinas auf, sich gegenseitig beim rechtschaffenen Handeln
und nicht bei der Sünde zu unterstützen, und daß sie wie ein Mann gegen denjenigen
stehen, der Medina angreift oder deren Bewohner angreift.[3]
Und wenn die Juden nicht ihre Verträge gebrochen
hätten, und ein Stamm von ihnen nach dem anderen die Muslime verraten hätte, hätte der
Gesandte Allahs (Allahs Segen und Heil auf ihm) sie nicht exemplarisch bestraft und aus
Medina ausgewiesen. Das
erste Prinzip also, welches die Beziehungen zwischen Muslimen und Nichtmuslimen bestimmt,
ist das gegenseitige Kennenlernen, Zusammenleben und das gegenseitige Unterstützen beim
rechtschaffenen, ehrlichen und korrekten Handeln. Der Krieg jedoch ist eine Ausnahme,
welcher unter bestimmten Umständen stattfindet. Sobald diese Umstände nicht mehr gegeben
sind, kehren die Menschen zu diesem friedlichen Zusammenleben zurück. Zweites
Prinzip: Die Einladung (arab. Dawa) zu Allah dem Erhabenen
Das
wichtigste Grundsatz bei der Beziehung zwischen dem Muslim und dem Kafir ist die Einladung (arab. Dawa) zu
Allah dem Erhabenen. Dies, weil Allah der Erhabene Muhammad (Allahs Segen und Heil auf
ihm) als abschließenden Propheten und Gesandten zu der gesamten Menschheit gesandt hat.
Allah der Erhabene hat gesagt: "...Sprich:
O ihr Menschen, ich bin der Gesandte Allahs zu euch allen..."[7:158] "...Und Wir haben dich nur als Bringer froher
Botschaft und Warner für alle Menschen entsandt...[34:28] Damit
die Botschaft Allahs zu Lebzeiten Muhammads und nach seinem Tode auch wirklich zu allen
Menschen gelangt, hat Allah dessen Gemeinde diese Pflicht auferlegt. Allah
der Erhabene hat gesagt: "...Und aus euch
soll eine Gemeinde werden, die zum Guten einlädt und das gebietet, was Rechtens ist, und
das Unrecht verbietet; und diese sind die Erfolgreichen..."[3:104] Allah
der Erhabene hat Muhammad als Zeuge über seine Gemeinde - die Muslime -, und seine
Gemeinde als Zeuge über die Menschen eingesetzt. Allah hat gesagt: "Und
so machten Wir euch zu einer Gemeinde von redlicher Gesinnung, auf daß ihr Zeugen seiet
über die Menschen und auf daß der Gesandte Zeuge sei über euch...[2:143] "...daß der Gesandte Zeuge sei über euch, und
auf daß ihr Zeugen seiet über die Menschen..."[22:78] Und
Er betrachtet die Einladung zu Allah als vorzüglichste Tat des Muslim: "..Und wer ist besser in der Rede als der, der
zu Allah ruft, Gutes tut und sagt: "Ich bin einer der Gottergebenen (wörtl.
Muslime)."?.."[43:33] Einmal
sagte der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Heil auf ihm) zu Ali (Allah möge mit ihm
zufrieden sein), als er ihm am Tag von Chaibar die Fahne in die Hand gab, und ihn Ali
gefragt hatte: "O Gesandter Allahs, soll ich sie bekämpfen bis sie so wie wir
sind?": "Geh
zu ihnen bis du auf ihr Gebiet angekommen bist. Dann lade sie zu Islam ein und teile ihnen
mit, was sie für Pflichten im Islam gegenüber Allah haben, denn bei Allah, wenn Allah durch dich
nur einen einzigen Mann rechtleitet, dann ist das besser für dich als wenn du rote Kamele[4]
hättest." " (Dies
berichtete Muslim) Aus
Platzgründen wird an dieser Stelle kein Kommentar gemacht bezüglich der Anweisung des
Propheten (Allahs Segen und Heil auf ihm) an Ali (Allah möge mit ihm zufrieden sein), in
der er ihn auffordert, zum Islam einzuladen, wo er ihn doch eigentlich zum Kampf schickt
und der Weisheit des Propheten, auf die Belohnung hinzuweisen, die ihn erwartet, wenn
Allah nur einen Mann durch ihn rechtleitet - jedoch soll an dieser Stelle auf die große
Belohnung hingewiesen werden, die einen erwartet, wenn man im Kampf seine Prüfung besteht
oder als Märtyrer getötet wird. Es ist jedoch die Weisheit des Gesandten Allahs (Allahs
Segen und Heil auf ihm), welche am besten den Grundsatz in den Beziehungen zwischen dem
Muslim und dem Kafir widerspiegelt - nämlich
die Einladung zum Islam und nicht den Kampf.
Drittes
Prinzip: Der islamische Staat soll auch zu Allah einladen
Der
dritte Grundsatz behandelt den eigentlichen Grundsatz in den Beziehungen zwischen dem
islamischen Staat und den übrigen nichtmuslimischen Menschen - seien es nichtmuslimische
Staaten oder nichtmuslimische Einzelpersonen. Der Grundsatz ist auch hier die Einladung zu
Allah dem Erhabenen. Dies ist also die erste und grundsätzliche außenpolitische Pflicht
des islamischen Staates. Diese Pflicht fällt unter die allgemeine, umfassende Bedeutung
des Dschihad, der Anstrengung auf dem Wege Allahs, wobei der bewaffnete Kampf nur einen
Teil davon darstellt, und auf welchen nur dann zugeriffen wird, wenn entsprechende
Bedingungen und Umstände gegeben sind. Der Dschihad im weiteren, umfassenden Sinne ist
jedoch unter allen Umständen eine Plicht, der nachgekommen werden muß. Beim
Gesandte Allahs (Allahs Segen und Heil auf ihm) war die Einladung zu Allah die eigentliche
und wichtigste Sache in seinen Beziehungen zu den anderen
- von dem Zeitpunkt an, als er in Medina den islamischen Staat einrichtete bis hin
zu seinem Tod - gleich, ob jene auf der arabischen Halbinsel waren oder außerhalb... -
Er
schrieb das berühmte Abkommen mit den Juden von Medina, welches das Miteinanderleben
Zusammenleben und die gegenseitige Hilfeleistung zwischen den Muslimen und den Juden
erstmals festlegte. Und hätten die Juden diesen Vertrag nicht
gebrochen, wären sie nicht exemplarisch bestraft und vetrieben worden. -
Allah
erlaubte dem Gesandten Allahs (Allahs Segen und Heil auf ihm), die Quraisch zu bekämpfen,
welche angefangen haben, den Muslimen den Krieg zu erklären; als sich jedoch eine
Gelegenheit für einen Frieden zwischen den Muslimen und den Quraisch mit Freiheit zur
Einladung zu Allah (Dawa) darbot, beeilte sich der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Heil
auf ihm) die Bedingungen der Quraisch anzunehmen. Dies war das bekannte Friedensabkommen
von Hudaibiyya. -
Der
Gesandte Allahs (Allahs Segen und Heil auf ihm) schickte überall auf die arabische
Halbinsel Leute, die zum Islam einluden (Da'is). Dabei kam es zu dem Vorfall vom Tag von
ar-Radschi, als der Gesandte sechs seiner Gefährten mit der Delegation von ´Adl
und al-Qara schickte, welche sie verriet, drei von ihnen tötete, und die übrigen drei
den Quraisch auslieferte, welche sie töteten. Ein anderer Vorfall war der vom Brunnen von
Ma'una, bei dem der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Heil auf ihm) siebzig seiner
Gefährten, welche Quranrezitatoren waren, zu den Leuten von Nadschd in der Nachbarschaft
von ´Amir bin Malek schickte. ´Amir bin at-Tufail griff sie mit den Stämmen von Bani
Salim an, welche sie töteten. -
Nach
dem Abkommen von Hudaibiyya begann der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Heil auf ihm)
damit, Briefe und Gesandte nach außerhalb von arabischen Halbinsel zu schicken. Er
schrieb an Heraklios, an Kisra, dem Herrscher der Perser, sowie weitere Briefe an Muqauqes
in Ägypten, dem Negus in Äthiopien, an Mundhir bin Sawi in Bahrain, an den König von
Jamama, Hauza bin Ali, an Harith bin abi Schummar al-Ghassani an der Grenze von asch-Scham[5].
All diese Briefe waren Einladungen an diese Leute, daß sie die Religion Allahs, den
Islam, annehmen sollen. Wenn sie es nicht tun sollten, dann würde auf ihnen ihre eigene
Sünde und die Sünde derjenigen Menschen, die ihnen Folge leisten, lasten. -
Die Kriege und die Schlachten jedoch,
welche sich zwischen den Muslimen und ihren Feinden von den Juden oder Götzendienern
ereigneten, hatten alle das Ziel, die Freiheit der Botschaft des Islam zu schützen und zu
verteidigen, so daß man ohne Behinderungen zum Islam einladen konnte, auf daß sich die
Menschen frei entscheiden konnten, ob sie die Botschaft annehmen oder ablehnen wollten,
wie später näher erläutert wird. Die
eigentliche Aufgabe des islamischen Staates in seinen Beziehungen mit den anderen
nichtmuslimischen Menschen ist also die Einladung zu der Religion Allahs und daß er
diejenigen, die es wünschen, von der Versklavung gegenüber anderen Geschöpfe befreit
und zur Anbetung und dem Dienst an Allah dem Einzigen, Allgewaltigen führt, wie es
Rabi bin ´Amir gegenüber Rustum, dem persischen Befehlshaber, ausdrückte. Viertes Prinzip: Die Einladung zu Allah mit dem schönen Wort, nicht
mit Gewalt und Grobheit
Ein
Grundprinzip bei der Einladung zu Allah (Dawa) ist, daß diese mit Weisheit und mit
schöner Ermahnung erfolgt. Allah der Erhabene hat gesagt: "Rufe zum Weg deines Herrn mit Weisheit und
schöner Ermahnung auf, und diskutiere mit ihnen auf die beste Art. Wahrlich, dein Herr
weiß am besten, wer von Seinem Wege abgeirrt ist; und Er kennt jene am besten, die
rechtgeleitet sind. [16:125]" Und
die erste weise Handlung ist, mit schönem Wort zu sprechen: "Siehst du nicht, wie Allah das Gleichnis eines
guten Wortes prägt? (Es ist) wie ein guter Baum, dessen Wurzeln fest sind und dessen
Zweige bis zum Himmel (ragen). Er bringt seine Frucht zu jeder Zeit mit der Erlaubnis
seines Herrn hervor. Und Allah prägt Gleichnisse für die Menschen, auf daß sie
nachdenken mögen." [14:24-25] Und
zur Weisheit gehört es auch, daß man auf schöne Art und Weise diskutiert: "Und führt keine Streitgespräche mit dem Volk
der Schrift, es sei denn auf die beste Art und Weise. Ausgenommen davon sind jene, die
ungerecht sind. Und sprecht: "Wir glauben an das, was zu uns herabgesandt wurde und
was zu euch herabgesandt wurde; und unser Gott und euer Gott ist Einer; und Ihm sind wir
ergeben." "[29:46] Und
weil das schöne Wort zu den Grundprinzipien der Einladung zu Allah gehört, hat Allah der
Erhabene es zu einem Bestandteil des Vertrages zwischen Ihm und dem Volk Israels gemacht: "Und als Wir mit den Kindern Israels einen Bund
schlossen: "Ihr sollt niemanden außer Allah anbeten, euch den Eltern, Verwandten,
Waisen und Armen gegenüber wohltätig erweisen, freundlich zu den Menschen sprechen, das
Gebet verrichten und die Zakat entrichten", so habt ihr euch danach abgekehrt bis auf
wenige unter euch, und ihr wart abgewendet."[2:83] Und
weil die Einladung und der Ruf der verschiedenen Propheten immer der gleiche ist und auf
den gleichen Prinzipien basiert, hat Allah der Erhabene auch die Muslime zu schöner Rede
aufgefordert - und dies nach langen Diskussionen mit den Götzendienern, welche in der
Sure Al-Isra (Sure 17) erwähnt werden, und welche Er mit folgenden Worten
abschließt: "Und sprich zu Meinen Dienern,
sie möchten nur das Beste reden; denn Satan stiftet zwischen ihnen Zwietracht. Wahrlich,
Satan ist dem Menschen ein offenkundiger Feind." [17:53] Weiterhin
hat Allah aufgezeigt, daß die Menschen nicht einer Einladung folgen, wenn derjenige, der
sie ausspricht, rauh und hartherzig ist - selbst wenn es eine Einladung zum Islam ist -
und von der Folgeleistung dieser Einladung hängt ja das irdische und jenseitige Wohl des
Menschen ab...Allah spricht Seinen Gesandten Muhammad (Allahs Segen und Heil auf ihm) mit
folgenden Worten an: "...Und durch
Barmherzigkeit von Allah warst du (o Muhammad) mild zu ihnen; wärst du aber barsch und
harten Herzens gewesen, so wären sie bestimmt von dir weggelaufen. Darum vergib ihnen und
bitte für sie um Verzeihung und ziehe sie zur Beratung heran; und wenn du entschlossen
bist, dann vertrau auf Allah; denn wahrlich, Allah liebt diejenigen, die auf Ihn
vertrauen..."[3:159] Wenn
es also so ist, daß die Muslime selbst von ihrem Propheten fortgelaufen wären, wenn er
rauh und hartherzig gewesen wäre - und er (Allahs Segen und Heil auf ihm) ist weit
entfernt davon - wie wollen wir also erwarten, daß die Nichtmuslime unserer Einladung
folgen, wenn wir unfreundlich, rauh oder hart und trocken auf sie zugehen würden? Die
Einladung zu Allah dem Erhabenen kann also nur durch Weisheit, dem schönen Wort und einem
schönen Charakter in die Herzen und in die Köpfe der Menschen gelangen. Und wenn wir in
die Geschichte zurückblicken, so finden wir, daß einer der wichtigsten Faktoren, durch
den die Menschen zur Annahme des Islam veranlaßt wurden, das war, was sie an schönem
Charakter in der Lebensweise der Muslime wahrnahmen. Es ist sogar so, daß viele Völker
den Islam aufgrund von muslimischen Kaufleuten angenommen haben - noch bevor zu ihnen die
Da'is[6]
und die Gelehrten kamen.
Kapitel
1: In Zeiten des Friedens sind die besten Umstände gegeben, daß sich die Botschaft des
Islam ausbreitet
1-
Wenn der eigentliche, wichtigste Grundsatz bei den Beziehungen zwischen Muslimen und
Nichtmuslimen die Einladung zu Allah dem Erhabenen ist, dann sind in Zeiten des Friedens
ohne Zweifel die besten Umstände gegeben, daß die Einladung erfolgreich ist und sich
ausbreitet...Dies aus dem Grund, weil in Zeiten des Friedens die Menschen ein offenes Ohr
haben und keine negative Emotionalitäten vorhanden sind. Wenn man als Muslim in diesen
Zeiten mit einem schönen Wort zu Allah einladen will, wird er die Menschen vorfinden,
daß sie bereit sind zuzuhören - er wird sogar vorfinden, daß diejenigen, die noch ein
gesundes natürliches Wesen besitzen, sich nach dieser Einladung sehnen. Im Schatten des
Krieges jedoch sind die Herzen verschlossen und der Verstand ist außer Kraft gesetzt und
bei den Menschen ist lediglich der Selbstverteidigungsinstinkt aktiv. Unter solchen
Umständen kann die Dawa, die Einladung zu Allah, nicht in die Köpfe und Herzen
gelangen - wie stark und einleuchtend auch die Argumente und wie schön auch die Rede
seien mögen. Dies wird durch die Biographie des Propheten
(Allahs Segen und Heil auf ihm) bestätigt. Nehmen wir das hervorstechende Beispiel - den
Frieden von Hudaibiyya zwischen dem Propheten (Allahs Segen und Heil auf ihm) und den
Götzendienern im Jahre 6 n.H.. Der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Heil auf ihm) hatte
sich auf den Weg nach Mekka begeben, um die Umra (d.h die kleine Pilgerfahrt) zu
verrichten und hatte die Muslime dazu eingeladen, mit ihm mitzukommen. Daraufhin haben
sich ca. 1400 Muslime mit ihm auf den Weg begeben. Dies waren die meisten der Muslime und
nur die Heuchler und möglicherweise einige wenige der aufrichtigen Muslime blieben
zurück. Das heißt, daß die Anzahl derjenigen, die innerhalb von 19 Jahren - 13 Jahre in
Mekka vor der Hidschra plus der 6 Jahre darauffolgend in Medina - der Einladung des
Propheten (Allahs Segen und Heil auf ihm) gefolgt waren und den Islam angenommen hatten,
die Zahl von 1500 nicht überschritten. Als dann jedoch der Friedensvertrag zwischen den
Muslimen und den Götzendienern von Quraisch geschlossen wurde und ein allgemeiner Frieden
sich zwischen den beiden Gruppen ausbreitete, war den Muslimen die Chance gegeben wurde,
ihre Einladung zum Islam auszubreiten und die Araber hatten die Möglichkeit, den Islam
kennenzulernen. Nun nahmen viele von denen den Islam an, die vorher davon abgehalten
wurden, und es kamen nach Medina Leute, die vorher nicht die Möglichkeit dazu hatten. Als
schließlich die Quraisch den Vertrag brachen und die Bani Bakr ihre Verbündeten gegen
die Chuza'a, welche Verbündetete der Muslime waren, unterstützte, zog der Prophet
(Allahs Segen und Heil auf ihm) mit zehntausend Muslimen in Richtung Mekka, um die Stadt
zu erobern. Dies geschah eineinhalb Jahre nach dem Vertrag von Hudaibiyya. Das heißt
also, daß in den anderthalb Jahren nach dem
Friedensvertrag - in der Zeit des Friedens - ein Vielfaches von Menschen den Islam
angenommen haben im Vergleich zu denen, die ihn innerhalb den 19 Jahren des Streites und
der Kriege angenommen haben. Mithilfe einer einfachen Rechnung können wir feststellen,
daß die Anzahl der Menschen, die den Islam vor dem Vertrag von Hudaibiyya angenommen
haben, im Verhältnis zu der Anzahl der Menschen, die den Islam nach dem Abschluß des
Vertrages, in der Zeit des Friedens, angenommen haben, wie eins zu sechzig steht. Dies,
wenn wir einen Zeitabschnitt betrachten. Die Geschichte bestätigt also, daß im Frieden
die besten Bedingungen für den Erfolg und die Ausbreitung der Einladung zum Islam gegeben
sind - und daß im Krieg die schlechtesten Bedingungen dafür gegeben sind. 2-
Wenn wir die Auseinandersetzungen, die im Laufe der Geschichte zwischen den Muslimen und
den Kafirun stattgefunden haben, in einem schnellen Überblick an uns vorbeiziehen lassen,
können wir zwei wichtige Erscheinungen festhalten: Die
erste: Immer, wenn sich die Götzendiener in der Position der Stärke befanden, erklärten
sie den Muslimen den Krieg[7],
der das Ziel hatte, die Menschen davon abzuhalten, den Islam anzunehmen und um diejenigen,
die den Islam angenommen hatten, dazu zu zwingen, den Islam wieder zu verlassen bzw. um in
dieser Richtung ein Druck auf die Muslime auszuüben. Die
zweite: Immer, wenn sich die Muslime in der Position der Stärke befanden, erklärten sie
den ungerechten regierenden Systemen den Krieg[8]
- nicht dem unterdrückten Volk. Das Ziel, welches die Muslime bei diesen Kriegen
verfolgten, war, diesen Völkern die freie Wahl zu ermöglichen, ob sie den Islam annehmen
wollten oder nicht. Wir
wollen mit dem Studium der ersten Erscheinung beginnen - die Diskussion der zweiten
Erscheinung erfolgt in folgenden Abschnitten. In
Mekka unternahmen die Quraisch in der Zeit vor der Hidschra (Auswanderung der Muslime nach
Medina) alles Mögliche, um den Muslimen auf verschiedenste Weise Schaden zuzufügen, zu
quälen und zu töten, um die Menschen davon abzuhalten, die Religion Allahs, den Islam,
anzunehmen. Die Muslime wünschten eine geistige Auseinandersetzung. Die Götzendiener
aber, die ihre Schwäche auf diesem Gebiet kannten, gingen über zu einer körperlichen
Auseinandersetzung...Die Muslime jedoch wurden aufgefordert, die Agression gegen sie nicht
mit gleichem zu vergelten. Allah sagte: "...haltet
eure Hände zurück und verrichtet das Gebet und gebt die Zakat..."[4:77] Und sie
wurden angewiesen, geduldig und nachsichtig zu sein...Dies ließ jedoch die Götzendiener
nur noch mehr darauf beharren, alle möglichen Arten von Gewaltausübung einzusetzen, um
die Menschen davon abzuhalten, das Wort der Wahrheit zu hören und den Islam anzunehmen.
Es gab also eine körperliche Auseinandersetzung und eine Kriegserklärung nur von einer
der beiden Seiten aus. In
Medina - nach der Hidschra des Propheten (Allahs Segen und Heil auf ihm) - wurde den
Muslimen die Erlaubnis zum Kampf gegeben. Der Prophet (Allahs Segen und Heil auf ihm) war
aus Mekka ausgewandert, nachdem die Quraisch ihm den Krieg erklärt und beschlossen
hatten, ihn zu töten, und nachdem seine Gefährten zunächst nach Abessinien und später
nach Medina ausgewandert waren, um vor den Agressionen der Quraisch zu flüchten...Es war
nötig, daß die Erlaubnis zum Kampf gegeben wurde, da das Götzendienertum, das die
Muslime aus Mekka vertrieben hat, so daß sie nach Medina auswanderten, sie überall
verfolgen würde - und es war nötig, daß die neu entstandene islamische Gemeinschaft
sich selbst verteidigt. Aus diesem Grund wurde am Ende des ersten Jahres nach der Hidschra
die Erlaubnis zum Kampf geoffenbart. Allah
der Erhabene hat gesagt: "Die Erlaubnis,
sich zu verteidigen, ist denen gegeben, die bekämpft werden, weil ihnen Unrecht geschah -
und Gott hat wahrlich die Macht, ihnen zu helfen - , jenen, die schuldlos aus ihren
Häusern vertrieben wurden, nur weil sie sagten: "Unser Herr ist Gott." Und wenn
Gott nicht die einen Menschen durch die anderen zurückgehalten hätte, so wären gewiß
Klausen, Kirchen, Synagogen und Moscheen, in denen der Name Gottes oft genannt wird,
niedergerissen worden. Und Gott wird sicher dem beistehen, der Ihm beisteht. Gott ist
wahrlich Allmächtig, Erhaben."[22:39-40] Die Erlaubnis zum Kampf kam also, nachdem die
Muslime 14 Jahre lang die Agressionen geduldig ertragen haben, ohne sich entsprechend zu
wehren. Alle Kriege, die sich später zwischen den Muslimen und den Quraisch ereignet
haben, waren also eine Folge der Kriegserklärung von Seiten der Quraisch. Und obwohl die Muslime in diesen Krieg von den
Quraisch nur hineingezogen wurden, beeilte sich der Prophet (Allahs Segen und Heil auf
ihm), als sich die Gelegenheit für einen Frieden am Tag von Hudaibiyya bot,
einzuwilligen. Daraus wurde dann der Vertrag von Hudaibiyya. Bei
jedem Friedensvertrag sind normalerweise die Gewinne für beide Parteien ausgeglichen - es
sei denn, daß sich ein Friedensvertrag nach einer Niederlage der einen Seite ereignet. In
diesem Fall zwingt der Sieger dem Verlierer seine Bedingungen auf, und der Verlierer
bekommt nichts. Am Tag von Hudaibiyya waren die Muslime nicht die Verlierer, und trotzdem
war kein einziger Punkt des Friedensabkommens zu ihrem Vorteil. Hier sollen die Punkte
erwähnt werden: a)
Waffenstillstand von zehnjähriger Dauer. In dieser Zeit sollen die Menschen in Sicherheit
leben. Es ist offensichtlich, daß dieser Punkt dem Vorteil beider Seiten dient, vorallem,
nachdem die Quraisch in der Grabenschlacht nicht die Muslime besiegen konnten, obwohl sie
alles, was sie an Arabern und Juden gegen die Muslime vereinigen konnten, auch
tatsächlich gegen die Muslime zum Kampf sammelten. b)
Wer von den Quraisch ohne Einwilligung seines Vormundes (arab. waliyy) zu Muhammad ging,
muß zu ihnen zurückgeschickt werden. Wer jedoch von Muhammads Seite aus zu den Quraisch
kam, muß von ihnen nicht zurückgeschickt werden. Dieser Punkt ist mit seinen zwei
Unterpunkten zum Vorteil der Quraisch. c)
Jeder, wer Verbündeter von Muhammad werden wollte, konnte es werden, und jeder, der
Verbündeter von den Quraisch werden wollte, konnte es werden. Von diesem Punkt haben
beide Seiten einen Vorteil. d)
In diesem Jahr muß der Gesandte zurückkehren, ohne die Umra zu verrichten. Im
darauffolgenden Jahr kommt er zurück, um die Umra zu verrichten, betritt Mekka mit den
Waffen, die normalerweise ein Reisender mit sich trägt und bleibt in Mekka drei Tage.
Dieser Punkt ist ein Vorteil für die Quraisch. Und war auch ihre Hauptforderung. Zusammengefaßt
gesagt, besteht also der Friedensvertrag aus zwei Punkten, die für die Quraisch ein
Vorteil darstellen, und zwei Punkten, die einen Vorteil für beide Seiten bedeuten. Es
gibt keinen Punkt, welcher nur einen Vorteil für die Muslime darstellt. Obwohl die
Gefährten des Propheten nahezu einstimmig dagegen waren, stimmte der Gesandte Allahs
(Allahs Segen und Heil auf ihm) dem Vertrag zu - durch eine Offenbarung von Allah - und
wies die Muslime an, die Opfertiere, die sie dabei hatten zu schlachten. Sie zögerten
jedoch damit, weil sie mit dem Vertrag nicht einverstanden waren. Schließlich trat der
Prophet (Allahs Segen und Heil auf ihm) bei seiner Frau Umm Salama ein und sagte:
"Die Muslime gehen am heutigen Tag zugrunde." Da gab sie ihm zu verstehen, daß
er doch herausgehen sollte, selbst schlachten und sich den Kopf scheren sollte, ohne dabei
mit jemandem von ihnen zu sprechen. Als sie ihn dann dabei sahen, wie er dies tat, standen
sie auf, schlachten und scherten sich gegenseitig die Haare, wie es in den
Sahih-Hadithwerken (Buchari und Muslim) berichtet wird. Der
einzige Vorteil, den die Muslime aus diesem Frieden zogen, war, daß er einen Frieden und
einen Waffenstillstand zwischen ihnen und den Quraisch brachte. Um dies zu erreichen,
traten sie von ihrem Recht zurück, die Umra verrichten - dieses Recht, welches ein
anerkanntes Recht für alle Araber war. Sie erklärten sich damit einverstanden, nach
Medina zurückzukehren und im folgenden Jahren zur Verrichtung der Umra wiederzukommen.
Hierin liegt eine Herausforderung und eine Erniedrigung ihrer Ehre. Sie traten auch von
ihrem Recht zurück, diejenigen zu empfangen und zu beschützen, die von den Quraisch zu
ihnen als Muslime kamen - und duldeten es, daß sie zu den Quraisch zurückgeschickt
würden und Folter und Unterdrückung ertragen müssen...Sie traten auch von ihrem Recht
zurück, denjenigen, welcher vom Islam abtrünnig wird und sich den Quraisch anschließt,
zurückzufordern, um ihn zu bestrafen. All diese Rechte traten sie ab, damit sich der
Frieden ausbreitet, und weil den Menschen im Zustand des Friedens die Gelegenheit gegeben
wird, das Wort der Wahrheit zu hören. Auf
dem Rückweg nach Medina, während sich die Muslime immer noch in ihrer Verlegenheit und
Ratlosigkeit bezüglich ihrer Angelegenheit befanden, wurde die Sure Al-Fath (Der Sieg
(Sure 48)) herabgesandt. Der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Heil auf ihm) rezitierte
ihnen die Sure und sie gewannen durch sie Vertrauen und Gewißheit in die Entscheidung
Allahs. Bara'
bin ´Azib sagte: "Ihr seht die Eroberung Mekkas als den Sieg an - und die Eroberung
Mekkas war in der Tat ein Sieg; wir aber sehen als den Sieg den Treueeid[9]
am Tag von Hudaibiyya an." (Dies berichteten Buchari und Muslim) Der
Gesandte Allahs (Allahs Segen und Heil auf ihm) ließ Umar herbeiholen und rezitierte ihm
das, was herabgesandt worden war, worauf Umar fragte: "O Gesandter Allahs, ist dies
ein Sieg?" Er sagte: "Ja". (Dies berichtete Muslim) Das
Wort Sieg wird an vielen Stellen des Quran verwendet. Keiner der Siege - außer dem
Friedensvertrag von Hudaibiyya - wird als "offenkundiger Sieg" bezeichnet. Allah
hat sagt: "...Wahrlich,
Wir haben dir einen offenkundigen Sieg beschieden..."[48:1] Und
es war in der Tat ein offenkundiger Sieg, da er die Herzen und den Verstand der Menschen
für den Islam geöffnet hat. Dadurch legte er die Grundlage für die Eroberung Mekkas und
führte von da an zur Ausbreitung des Islam auf der gesamten arabischen Halbinsel. Nach
Hudaibiyya brachen die Quraisch das Friedensabkommen, woraufhin sie der Gesandte Allahs
(Allahs Segen und Heil auf ihm) mit der Eroberung und Einnahme Mekkas bestrafte. Und so
fiel der Ort der Führerschaft auf der arabischen Halbinsel den Muslimen in die Hände und
es wurde ihnen nun zur Pflicht, die gesamte arabische Halbinsel zu befreien und zu
vereinigen, damit sie ein Ausgangsort für die Einladung zum Islam in der ganzen Welt
würde. Dadurch wurden die Regeln und Bedingungen der islamischen Kriegsführung um etwas
weiteres bereichert, worauf wir später eingehen werden.
Kapitel
2: Die quranischen Verse, die über den Kampf sprechen, und deren Gültigkeitsabfolge
entsprechend der fortgeschrittenen Umstände
Die
Verse des Quran, die vom Kampf handeln, sind teilweise sehr verschiedenartig. So wird
einmal der Kampf in einem Vers verboten, in einem anderen erlaubt, in einem weiteren wird
zum Kampf aufgefordert gegen diejenigen, die die Muslime bekämpfen und sich gegen sie
Übertretungen zuschulden kommen lassen. An einer anderen Stelle wird zum Kampf gegen die Kafirun aufgefordert, bis keine fitna mehr vorhanden ist, und jeder sich frei
entscheiden kann, ob er Muslim werden möchte oder nicht. Es gab einige Leute, die
dachten, daß sich diese Verse gegenseitig widersprechen und diese Leute versuchten, sie
miteinander in Einklang zu bringen. So gab es die Meinung, daß eine Art von Versen die
eigentliche Regel der Scharia bezüglich des Kampfes sei, und man versuchte die anderen
Verse so auszulegen, daß sie mit dieser vermeintlichen Basisregel in Einklang zu bringen
sind. Eine andere Ansicht war die, daß die Verse, die zuletzt herabgesandt wurden, die
vorherigen abrogiert, d.h. außer Kraft gesetzt haben; usw. Im
folgenden werden wir versuchen, die Verse, die mit dem Kampf zu tun haben, nach den
Umständen, als deren Offenbarung erfolgte, zu untersuchen. So werden uns die
verschiedenen Stadien der Kampfführung anhand der Situation, in der die Muslime lebten,
klar. Ibn
al-Qayyim sagt in seinem Buch "Zad al-Mi'ad": "Der
Gesandte hielt sich in Mekka ein paar Jahre mehr als zehn Jahre in Mekka als Warner auf,
ohne zu kämpfen. Dann wurde ihm die Hidschra (Auswanderung) erlaubt, dann der Kampf, dann
befahl Allah ihm, diejenigen zu bekämpfen, die ihn bekämpft haben und schließlich
befahl Er ihm, die Götzendiener solange zu bekämpfen, bis keine fitna[10]
mehr vorhanden ist und sich jeder frei für oder gegen Allah entscheiden kann." Im
folgenden wollen wir die diese verschiedenen Stadien bzw. Phasen erläutern und die
jeweils entsprechenden Verse aufzeigen: Die erste Phase: Überbringung der Einladung des Islam ohne Kampf
Dieses
Stadium fing am Beginn der Gesandtschaft Muhammads (Allahs Segen und Heil auf ihm) an und
endete mit der Hidschra des Propheten (Allahs Segen und Heil auf ihm) nach Medina. Diese
Phase wird die mekkanische Phase genannt und dauerte dreizehn Jahre an. Die Aufgabe des
Gesandten (Allahs Segen und Heil auf ihm) und der Muslime bestand lediglich darin, die
Botschaft des Islam auszurichten, während die Götzendiener Mekkas ihnen großen Schaden
zufügten. Die Prophetengefährten (Allah möge mit ihnen zufrieden sein) kamen geschlagen
oder bekümmert zum Propheten, um sich bei ihm zu beklagen, und er sagte ihnen:
"Haltet aus, denn mir ist nicht befohlen worden, sie zu bekämpfen." Allah
der Erhabene wies im Quran auf diese Phase im folgenden Vers hin: "...haltet eure Hände zurück und verrichtet
das Gebet und gebt die Zakat..."[4:77] Die
Muslime wurden in dieser Phase zur Standhaftigkeit angehalten: "...und
harre in Geduld aus; deine Geduld aber kommt nur von Allah. Und sei weder traurig über
sie, noch beunruhigt wegen ihrer Ränke."[16:127] "Und
es sind jene, die im Verlangen nach dem Wohlgefallen ihres Herrn geduldig bleiben und das
Gebet verrichten und von dem, was Wir ihnen gegeben haben, im Verborgenen und öffentlich
spenden und das Böse durch das Gute abwehren - diese sind es, denen der Lohn der
Wohnstatt zuteil wird "[13:22] In
der Nacht von Aqaba, als die Ansar (wörtl.: Helfer; die aus Medina stammenden
Prophetengefährten, die ihre muslimischen Geschwister aus Mekka bei deren Auswanderung
nach Medina aufnahmen) dem Gesandten Allahs den großen Treueeid bzw. den Kriegstreueeid
leisteten, und sagten: "O Gesandter Allahs, bei Dem, Der dich mit der Wahrheit
entsandt hat (d.h. bei Allah), wenn du willst, dann wenden wir uns morgen gegen die Leute
von Mina mit unseren Schwertern", antwortete ihnen der Gesandte Allahs (Allahs Segen
und Heil auf ihm): "Wir sind nicht zum kämpfen beauftragt."[11] In
dieser Phase war es also den Muslimen untersagt zu kämpfen, auch nicht zur
Selbstverteidigung.[12] Die zweite Phase: Die Erlaubnis, gegen denjenigen zu kämpfen, der
einen bekämpft hat
Nachdem
die Hidschra des Gesandten Allahs (Allahs Segen und Heil auf ihm) vollzogen war, dauerte
es nur einige Monate, bis er die inneren Angelegenheiten der muslimischen Gemeinde
geregelt hatte: Er baute die Moschee, verbrüderte die Muhadschirun (Auswanderer aus
Mekka) mit den Ansar (wörtl.: Helfer; die aus Medina stammenden Prophetengefährten, die
ihre Glaubensbrüder aus Mekka bei deren Auswanderung nach Medina aufnahmen) und schrieb
das Abkommen über das Zusammenleben mit den Juden. Daraufhin kam die Erlaubnis für die
Muslime, gegen diejenigen zu kämpfen, die sie bekämpft und aus ihrem Land vertrieben
haben. Allah
der Erhabene hat gesagt: "Wahrlich, Allah
verteidigt die Muminun. Gewiß, Allah
liebt keinen Treulosen, Undankbaren. Die
Erlaubnis (, sich zu verteidigen,) ist denen gegeben, die bekämpft werden, weil ihnen
Unrecht geschah - und Allah hat wahrlich die Macht, ihnen zu helfen - ,jenen, die
schuldlos aus ihren Häusern vertrieben wurden, nur weil sie sagten: "Unser Herr ist
Allah." Und wenn Allah nicht die einen Menschen durch die anderen zurückgehalten
hätte, so wären gewiß Klausen, Kirchen, Synagogen und Moscheen, in denen der Name
Allahs oft genannt wird, niedergerissen worden. Und Allah wird sicher dem beistehen, der
Ihm beisteht. Allah ist wahrlich Allmächtig, Erhaben. Jenen, die, wenn Wir ihnen auf
Erden die Oberhand gegeben haben, das Gebet verrichten und die Zakat entrichten und Gutes
gebieten und Böses verbieten (, steht Allah bei). Und Allah bestimmt den Ausgang aller
Dinge." [22:38-41] Dies
sind die ersten Verse, in denen Allah den Kampf für die Muslime zu einem Teil der Scharia
macht. Es stimmt nicht, daß die Erlaubnis zum Kampf bereits in Mekka gegeben wurde[13],
diese Verse zeigen vielmehr deutlich, daß den Muslimen die Erlaubnis zum Kampf erst nach
ihrer Vertreibung aus Mekka, d.h. nach der Hidschra, gegeben wurde. Diese Verse wurden
gegen Ende des ersten Jahres nach der Hidschra herabgesandt. Und so war es im Ramadan, als
der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Heil auf ihm) die erste Sariyya[14]
ensandte. Es war eine Gruppe von 30 Muhadschirun unter der Führung seines Onkels Hamza
(Allah möge mit ihm zufrieden sein), die die Aufgabe hatte, sich einer Karawane der
Quraisch entgegezustellen, welche aus Asch-Scham kam, und bei welcher sich Abu Dschahl
befand. Die beiden Gruppen trafen an der Meeresküste aufeinander, jedoch kam es nicht zum
Kampf, da sich Madschdi ibn Amru al-Dschahni, welcher beiden Parteien verbunden war,
zwischen die beiden Gruppen stellte. Daraufhin folgten Sariyyas und Ghazuas[15]
aufeinander. Es ist also anzunehmen, daß die Erlaubnis zum Kampf kurz bevor diese Sariyya
geschickt wurde, d.h. kurz vor dem Ramadan des ersten Jahres nach der Hidschra,
erfolgte...Dieses zweite Stadium dauerte etwa ein Jahr an, d.h. bis zum Ramadan des
zweiten Jahres n.H., in dem die große Schlacht (Ghazua)
von Badr erfolgte. In dieser Phase war es den Muslimen erlaubt, jedoch nicht
vorgeschrieben, zu kämpfen. Dies erklärt, warum in den ersten Sariyyas nicht die Ansar teilnahmen, und auch
warum der Treueid, den die Ansar am Tag von Aqaba dem Gesandten Allahs (Allahs Segen und
Heil auf ihm) leisteten, folgenden Wortlaut hatte: ".., daß sie ihn gegen denjenigen
beschützen, vor dem sie auch ihre Frauen und Söhne beschützen", was man wohl so
verstehen kann, daß sie nicht mit dem Gesandten Allahs (Allahs Segen und Heil auf ihm)
kämpfen müßten, außer wenn er in Medina angegriffen würde. Die dritte Phase: Der Befehl zum Kampf gegen denjenigen, der die
Muslime bekämpft
Nach
dem hervorragenden Sieg, den die Muslime in der großen Schlacht von Badr gegen die
Mekkaner erlangt haben, erfolgte eine offensichtliche Änderung in der gegenseitigen
Stellung der Konfliktparteien auf der arabischen Halbinsel: ·
Die
Muslime waren nun zu einer militärischen Macht geworden, die stärker als die der
Quraisch war. ·
Die
aus Mekka vertriebenen Muslime hatten sich inzwischen gut eingelebt, und die Probleme, die
sich aus der Immigration einer solch großen Zahl von Menschen ergaben, begannen, sich zu
lösen. ·
Es
war nun nicht mehr angebracht, daß der Kampf nur erlaubt war, sondern es wurde nötig,
gegen diejenigen zu kämpfen, die die Muslime bekämpfen, damit die Feinde nicht hoffen
konnten, daß sie gegen die Muslime gekämpfen können, wobei diese sich evetuell nicht
verteidigen würden. So fing also die 3. Phase nach dem Ende der großen Schlacht von Badr
an und dauerte bis zum Feldzug nach Tabuk im 9. Jahr n.H. an. Im
folgenden werden einige Verse aufgeführt, welche zu diesem Stadium gehören: -
Allah hat gesagt: "Und kämpft gegen sie, bis
es keine fitna[16]
mehr gibt und der Din ganz für Allah ist. Und
wenn sie ablassen, so sieht Allah sehr wohl, was sie tun. Und wenn sie sich abkehren, so
wisset, daß Allah euer Beschützer ist; welch gütiger Beschützer und welch gütiger
Helfer ist Er![8:39-40]" Die
Verse, die vor diesem Vers stehen, zeigen, wie die Götzendiener sich verschwörten, um
den Gesandten zu töten, wie sie ihr Geld dafür spendeten, um vom Weg Allahs abwendig zu
machen und um gegen die Muslime zu kämpfen. Aus diesem Grund befahl Allah, sie solange zu
bekämpfen, bis ihrerseits vom Kampf und von ihrer Verschwörung ablassen und zum Frieden
geneigt sind. Dann sind die Muslime verpflichtet, mit ihnen Frieden zu schließen: "Und wenn sie jedoch zum Frieden geneigt sind,
so sei auch du ihm geneigt und vertraue auf Allah. Wahrlich, Er ist der Allhörende, der
Allwissende." [8:61] -
Weiterhin hat Allah der Erhabene gesagt: "Zu
kämpfen ist euch vorgeschrieben, auch wenn es euch widerwärtig ist. Doch es mag sein,
daß euch etwas widerwärtig ist, was gut für euch ist, und es mag sein, daß euch etwas
lieb ist, was übel für euch ist. Und Allah weiß es, doch ihr wisset es nicht."
[2:216] -
Und Er sagte auch: "Und kämpft auf dem Weg
Allahs gegen diejenigen, die gegen euch kämpfen, doch übertretet nicht. Wahrlich, Allah
liebt nicht diejenigen, die übertreten. Und tötet sie, wo immer ihr auf sie stoßt, und
vertreibt sie, von wo sie euch vertrieben haben; denn die fitna ist schlimmer als Töten. Und kämpft nicht
gegen sie bei der heiligen Moschee, bis sie dort gegen euch kämpfen. Wenn sie aber gegen
euch kämpfen, dann tötet sie. Solcherart ist der Lohn der Kafirun. Wenn sie aber aufhören, so ist Allah
Allverzeihend, Barmherzig. Und kämpft gegen sie, bis es keine fitna mehr gibt und der Din für Allah ist. Wenn sie aber aufhören, so
soll es keine Gewalttätigkeit geben außer gegen diejenigen, die Unrecht tun..."
[2:190-193] Die
Regeln für den Kampf in dieser Phase kann man in zwei Regeln zusammenfassen: 1.
Die Muslime haben die Pflicht gegen diejenigen zu kämpfen, die sie bekämpfen. 2.
Die Muslime haben die Pflicht, Frieden zu schließen, wenn die Feinde einen Frieden
wollen. Die vierte Phase: Erlaubnis dafür, daß die Muslime ihrerseits den
Kampf gegen ihre Feinde beginnen
Nach
der Schlacht von Tabuk wurden die Verse der Sure Bara'a [17]herabgesandt.
In ihr wurden die letzten Verse bezüglich des Kampfes geoffenbart und es wurden die
letzten Regeln für die Beziehungen zwischen den Muslimen und den Götzendienern auf der
arabischen Halbinsel und den Leuten der Schrift (d.h. Juden und Christen) festgelegt. Wir wollen diese Regeln im folgenden
zusammenfassen: Erstens: Die Götzendiener auf der arabischen Halbinsel
Nach
der Eroberung Mekkas im Jahre 8 n.H. begannen die Götzendiener, in Scharen den Islam
anzunehmen, und Gesandtschaften der Stämmen begannen, nach Medina zu kommen, um ihre
Annahme des Islam zu verkünden. Jedoch blieben einige weiterhin Götzendiener und
pilgerten zusammen mit den Muslimen in die Heilige Moschee in Mekka. Dort machten diese
Götzendiener den Tawaf (rituelle Umschreitung der Kaba) teilweise nackt, wenn sie kein
neues Gewand hatten. Sie machten in diesem Fall den Tawaf nackt, damit sie, wie sie
meinten, den Tawaf nicht mit einem Gewand vollziehen, in dem sie gegenüber Allah
gesündigt hatten. Diese Götzendiener hatten zu den Muslimen nicht alle das selbe
Verhältnis: Einige von ihnen hatten mit den Muslimen ein zeitlich befristetes Abkommen,
andere hatten mit ihnen ein zeitlich unbefristetes Abkommen und wiederum andere hatten
kein Abkommen mit den Muslimen. Der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Heil auf ihm) wollte
den letzten Schritt machen, um die Heilige Moschee von den Götzendienern ganz zu reinigen
und daraufhin die gesamte arabische Halbinsel vom Götzendienst zu reinigen. Er hatte
daran gedacht, im Jahre 9 n.H. die Pflicht der Hajj (große Pilgerfahrt) zu vollziehen,
nahm jedoch dann Abstand davon, um nicht zusammen mit Götzendienern bei der Hajj sein. Er
verschob die Vollziehung der Hajj auf das Jahr 10 n.H. und sandte 9 n.H. anstattdessen Abu
Bakr (Allah möge mit ihm zufrieden sein) als Befehlshaber (arab. amir) für die Hajj ein.
Daraufhin veranlaßte er, daß Ali ibn abi Talib (Allah möge mit ihm zufrieden sein) Abu
Bakr folgte, damit dieser den Menschen den Anfang der Sure Bara'a verlese. Ali tat dies
sehr umfassend und verkündete allen Menschen folgendes: 1-
Verbot für die Götzendiener, die Hajj zu vollziehen. Das Verbot gilt ab dem nächsten
Jahr; 2-
Verbot, nackt die Kaba zu umschreiten; 3-
Daß nur Muslime das Paradies betreten werden; 4-
Wer ein Abkommen mit den Muslimen abgeschlossen hatte, so gilt dies bis zur festgesetzten
Frist. Wer
jedoch kein Abkommen mit den Muslimen hatte oder ein Abkommen hatte, dessen nach weniger
als vier Monaten auslaufen würde oder ein unbefristetes Abkommen - für all diese wurde
eine Frist von vier Monaten gegeben. Nach dem Ablauf dieser vier Monate hatten sie die
Wahl zwischen drei Dingen: Entweder den Islam anzunehmen, bekämpft zu werden oder von der
arabischen Halbinsel wegzuziehen und auf der Erde umherzuziehen. Wer
von ihnen das Umherziehen auf der Erde wählte, dem teilte Allah, der Herr der Welten,
mit, daß sie sich nicht Ihm entziehen und nicht vor Ihm fliehen können, und daß Allah
die Kafirun demütigen wird. Wer von ihnen den Islam wählte, das Gebet
verrichtete und die Zakat entrichtete, so ist dies gut für ihn selbst. Dieser ist nun
dadurch ein Bruder der Muslime geworden. Wer sich aber weigert, so gibt es für ihn nur den
Kampf; und den Muslimen ist es vorgeschrieben, diese Götzendiener zu verfolgen und zu
töten, wo immer sie auf sie stoßen, oder sie zu Gefangenen zu nehmen, oder sie in die
Enge zu treiben und sie davon abzuhalten, das Heilige Haus Allahs zu betreten. Wer von
diesen Götzendienern jedoch eine Sicherheitsgarantie verlangt und Schutz sucht, so haben
die Muslime die Pflicht, ihm dies zu gewähren, bis daß er das Wort Allahs vernommen hat.
Daraufhin müssen ihn die Muslime an einen sicheren Ort bringen. Dies ist zusammengefaßt[18]
die Bedeutung und Auslegung der folgenden ersten Verse der Sure Bara'a (anderer Name für
die Sure At-Tauba; Sure 9): "(Dies
ist) eine Lossprechung seitens Allahs und Seines Gesandten; (sie ist) an diejenigen
Götzendiener (gerichtet), mit denen ihr ein Bündnis abgeschlossen habt. So zieht denn
vier Monate lang im Lande umher und wisset, daß ihr euch Allah nicht entzieht und daß
Allah die Kafirun demütigen wird. Und (dies
ist) eine Ankündigung von Allah und Seinem Gesandten an die Menschen am Tage der großen
Pilgerfahrt, daß Allah und Sein Gesandter losgesagt sind von den Götzendienern. Bereut
ihr also, so wird das besser für euch sein; kehrt ihr euch jedoch ab, so wisset, daß ihr
euch Allah nicht entzieht. Und verheiße den Kafirun
schmerzliche Strafe. Davon sind diejenigen Götzendiener ausgenommen, mit denen ihr
einen Vertrag eingegangen seid und die es euch an nichts haben fehlen lassen und die keine
anderen gegen euch unterstützt haben. Diesen gegenüber haltet den Vertrag bis zum Ablauf
der Frist ein. Wahrlich, Allah liebt diejenigen, die (Ihn) fürchten. Und wenn die
heiligen Monate abgelaufen sind, dann tötet die Götzendiener, wo immer ihr sie findet,
und ergreift sie und belagert sie und lauert ihnen aus jedem Hinterhalt auf. Wenn sie aber
bereuen und das Gebet verrichten und die Zakat entrichten, dann gebt ihnen den Weg frei.
Wahrlich, Allah ist Allvergebend, Barmherzig ; und wenn einer der Götzendiener bei dir
Schutz sucht, dann gewähre ihm Schutz, bis er Allahs Worte vernehmen kann; hierauf lasse
ihn den Ort seiner Sicherheit erreichen. Dies (soll so sein), weil sie ein unwissendes
Volk sind."[9:1-6] Was
die Gesetze für den Kampf in diesem Stadium anbetrifft, so sollen diese im folgenden
zusammengefaßt werden: 1- Es
ist rechtmäßig, daß die laufenden Verträge zwischen den Muslimen und ihren Feinden von
Seiten der Muslime aufgelöst werden, sofern diese Verträge unbefristet sind. Wenn diese
Verträge jedoch für eine befristete Dauer vereinbart worden sind, so haben die Muslime
die unbedingte Pflicht, diese einzuhalten, solange die Feinde der Muslime diese Verträge
einhalten. Ein Auflösen der Verträge bedeutet eine Kriegserklärung, welche nach einer
Warnung und offenkundigen Erklärung in Kraft tritt - denn die Muslime begehen keinen
Verrat. 2-
Es ist rechtmäßig, daß die Muslime mit dem Kampf beginnen, wenn die Plicht zur
Einladung zum Islam dies erforderlich macht. Diese Fragestellung wollen wir in einigen
zusammenfassenden Punkten erläutern: -
Die Bekämpfung der Götzendiener nach dem Ablauf der vier Monate der Warnfrist umfaßt
erstens diejenigen, die ihre Verträge mit den Muslimen und ihre Versprechen gebrochen
haben und geplant hatten, den Gesandten zu vertreiben und ihrerseits den Krieg gegen die
Muslime begonnen hatten; und zweitens diejenigen, die einen unbefristeten Vertrag mit den
Muslimen hatten. Diesen wurde eine Frist von vier Monaten gesetzt. Gegenüber denjenigen Götzendiener, die einen
befristeten Vertrag mit den Muslimen hatten, hatten die Muslime die Pflicht, den Vertrag
bis zum Ablauf der Frist zu erfüllen. Nach dem Ablauf der Vertragsdauer wurden diese
Götzendiener dann vor die Wahl gestellt, entweder den Islam anzunehmen, bekämpft zu
werden, oder auf der Erde umherwandern zu müssen - d.h. es war dann erlaubt, den Kampf
gegen diese Götzendiener zu beginnen, ohne daß diese einen Vertrag gebrochen hätten
oder mit dem Kampf begonnen hätten. -
Vor die Wahl gestellt zu werden zwischen der Annahme des Islam und bekämpft zu werden -
und daß also nicht die Entrichtung der Dschizya (Schutzsteuer für Nichtmuslime im
islamischen Staat) akzeptiert wird - gilt ausschließlich für die arabischen
Götzendiener, welches die Meinung der meisten Quranexegesen und der Allgemeinheit (arab.
Dschumhur) der Rechtsgelehrten ist[19].
Die Weisheit, welche hinter dieser Bestimmung steckt, ist, wie es scheint, der Wunsch des
Gesandten Allahs (Allahs Segen und Heil auf ihm), die arabische Halbinsel gänzlich von
jeglichen Anzeichen der Götzendienerei zu reinigen, damit diese ein Zentrum für die
Ausbreitung der Einladung (arab. dawa) zum Islam in alle Welt werde. Die Bestimmung,
aus der arabischen Halbinsel vertrieben zu werden, gilt jedoch nicht allein für die
Götzendiener, sondern gilt auch für die Besitzer der Schrift, d.h. die Juden und
Christen. Es war einer der letzen Anweisungen des Gesandten Allahs (Allahs Segen und Heil
auf ihm) - als er bereits auf dem Totenbett lag -, daß auf der arabischen Halbinsel nicht
zwei Religionen vorhanden sein sollten.[20]
Nach einer Überlieferung von Umar bin al-Chattab sagte der Gesandte Allahs (Allahs Segen
und Heil auf ihm): "Wahrlich,
ich werde die Juden und die Christen von der arabischen Halbinsel ausweisen, bis daß ich
nur noch Muslime da lasse." (Dies berichtete Muslim) Ein
anderer Gesichtspunkt, der unbedingt erwähnt werden muß, ist der Umstand, daß die
Byzantiner und die Perser spürten, daß der Islam für sie gefährlich wird, und sie
begannen damit, sich auf den Kampf gegen die Muslime vorzubereiten. Der Grund für die
Schlacht von Tabuk war der, daß der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Heil auf ihm) davon
erfuhr, daß die Römer ihre Truppen zusammenzogen, um Medina anzugreifen. Auch die
Position der Perser war von Anfang an klar: Kisra, der Herrscher der Perser, hatte den
Brief des Gesandten Allahs (Allahs Segen und Heil auf ihm) zerissen und Badhan, seinen
Statthalter im Jemen angewiesen, zwei starke Männer auszusenden, die ihm Muhammad
herbringen sollten, und er hatte den Brief nicht gutheißend gesagt: "Er schreibt mir
auf diese Art und Weise, während er doch mein Sklave ist?!"[21]
Wenn die Muslime also einen Krieg bzw. Angriff von Seiten der Byzantiner und der Perser,
welche damals die zwei größten Staaten der Welt waren, erwarteten, so war es ihr Recht,
vor Feinden innerhalb der arabischen Halbinsel sicher zu sein. -
Der Umstand, daß die Einladung zum Islam für die ganze Welt gilt, bürdet den Muslimen
eine große Verantwortung auf: Der Muslim hat nicht nur Plicht dann zu kämpfen, um sich
selbst und sein Land zu verteidigen, sondern er ist auch verpflichtet zur Verteidigung
eines jeden anderen Menschen - egal was für ein Mensch dies ist - zu kämpfen: Allah
hat gesagt: "Und was ist mit euch, daß ihr
nicht für Allahs Sache kämpft und für die der Schwachen - Männer, Frauen und Kinder -,
die sagen: "Unser Herr, führe uns heraus aus dieser Stadt, deren Bewohner ungerecht
sind, und gib uns von Dir einen Beschützer, und gib uns von Dir einen Helfer."?
"[4:75] Den
Muslimen ist es auferlegt worden, den Menschen die Einladung zu Allah zu überbringen, und
so müssen sie alle Hindernisse aus dem Weg räumen, die sich ihnen in den Weg stellen,
damit es ihnen möglich ist, die Einladung zu den Menschen zu tragen. Danach sind die
Menschen frei, sich zu entscheiden, ob sie diese Einladung annehmen wollen, d.h. Muslime
werden wollen, oder Kufr begehen wollen. Wenn
diese Hindernisse, die sich vor die Ausbreitung der Einladung zu Allah befinden, ohne
Kampf beseitigt werden können, so ist dies besser. Wenn diese aber nur durch Kampf
beseitigt werden könnnen, so ist dies rechtmässig, damit die Menschen nicht unter Druck
gesetzt werden, und die Möglichkeit bekommen, sich völlig frei zu entscheiden. Allah
sagt: "Und bekämpft sie, bis keine
Abwegigmachung (arab. fitna) mehr vorhanden ist..."[8:39] 3-
Es ist rechtmässig, neue Verträge mit den Götzendienern zu schließen, selbst nach
Herabsendung dieser Verse. Der Quran wundert sich über die Götzendiener, die
Verträge mit den Muslimen eingehen und dabei beabsichtigen, sie bei der ersten
Gelegenheit zu brechen, und er weist die Muslime auf diesen Tatbestand hin, damit sie sich
in Acht nehmen: "Wie
kann es einen Vertrag geben zwischen den Götzendienern und Allah und Seinem Gesandten -
allein die ausgenommen, mit denen ihr bei der heiligen Moschee ein Bündnis eingingt -?
Solange diese euch die Treue halten, haltet ihnen die Treue..." [9:7] Die
Tatsache, daß die Götzendiener im allgemeinen nicht ihre Verträge einhalten, bedeutet
jedoch nicht, daß es nicht auch Ausnahmen gibt, und so ist es die Pflicht der Muslime,
die Verträge einzuhalten, solange die Götzendiener es auch tun... Auch
hat Allah es den Muslimen erlaubt, nachdem die Beendigung der Vertragsdauer mit den
Götzendienern verkündet worden ist, trotzdem jedem beliebigen Götzendiener, der bei
ihnen Zuflucht sucht, solange eine Sicherheitsgaantie zu geben, bis er das Wort Allahs
vernommen hat. Wenn dies geschehen ist, haben die Muslime dann die Plicht, ihn an einen
Ort zu bringen, wo er sicher ist. Die sog. Sicherheitsgarantie (arab. Aman) ist ein
Vertrag mit einer Einzelperson; ein Vertrag mit einer Gruppe von Götzendienern ist
genauso gestattet wie der Vertrag mit einer Einzelperson, wenn darin ein Nutzen für die
Einladung zum Islam liegt, wobei sich jedoch die Muslime davor in Acht nehmen sollen, daß
die Gefahr besteht, daß die Götzendiener den Vertrag bei der ersten Gelegenheit brechen. 4-
Der Befehl im folgenden Quranvers: "..., dann
tötet die Götzendiener, wo immer ihr sie findet, ..."[9:5] bedeutet eine
Erlaubnis (arab. mubah) und nicht eine Pflicht (arab. wudschub): Es
ist in der Wissenschaft des Usul-al-fiqh (Grundlagen der Rechtwissenschaft) bekannt, daß
ein Befehl eine Pflicht (arab. wuschub) nach sich zieht - außer wenn eine dazugehörige
Textstelle existiert, welche auf etwas anderes als auf die Pflicht zur Ausführung der Tat
hinweist. Das Mindeste, was dann aus diesem Befehl folgt, ist, daß die angesprochene Tat
erlaubt ist. Der Befehl hier - die Götzendiener zu töten -
bedeutet, daß dies erlaubt (arab. mubah) ist, und nicht etwa, daß man sie Töten muß,
und dies aus dem Grund, weil die Fortsetzung des Verses und der darauffolgende Vers zwei
dazugehörige Textstellen sind, welche auf dies hinweisen: Die
Fortsetzung im Vers lautet (zu besseren Verständnis wurde der oben zitierte Teil noch
einmal mitziert): "..,dann tötet die
Götzendiener, wo immer ihr sie findet, und ergreift sie und belagert sie und lauert ihnen
aus jedem Hinterhalt auf..."[9:5] Dies bedeutet, daß es für den Muslim erlaubt
ist, die Götzendiener zu töten oder sie zu Gefangenen zu nehmen - und einen Gefangenen
kann man später entweder töten oder mit bzw. ohne Lösegeld freilassen. Es ist aber auch
erlaubt, es dabei zu belassen, die Götzendiener zu umzingeln und zu beobachten und davon
abzuhalten, die Heilige Moschee zu betreten...Wenn wir es also als Pflicht betrachten
würden, die Götzendiener zu töten, dann wäre es nicht erlaubt, sie zu Gefangenen zu
nehmen. Es wäre also ein Widerspruch vorhanden. Einen Widerspruch gibt es aber im Worte
Allahs des Erhabenen nicht. Der darauffolgende Vers lautet: "Und wenn einer der Götzendiener bei dir Schutz
sucht, dann gewähre ihm Schutz, bis er Allahs Worte vernehmen kann; hierauf lasse ihn den
Ort seiner Sicherheit erreichen..." Dieser
Vers weist den Muslim an, einem Götzendiener die Schutzbürschaft (arab. dschiwar) zu
geben, wenn dieser es verlangt, bis daß er das Wort Allahs vernommen hat. Daraufhin -
wenn der Götzendiener nicht den Islam annehmen sollte - hat der Muslim die Pflicht, den
Götzendiener an den Ort seiner Sicherheit zu bringen. Dieser Vers hier macht es nicht zur
Pflicht, den Götzendiener zu töten, was eine Bestätigung dafür ist, daß der Befehl im
vorangegangenen Vers kein Muß bedeutet, sondern daß das Töten der Götzendiener etwas
Erlaubtes ist, und daß die Absicht des Befehl nicht etwa ist, daß es unbedingt zum
Töten kommt, sondern daß die Götzendiener davon abgehalten werden sollen, ihre Rituale
in der Heiligen Moschee offen zu zeigen, weiterhin, daß ihre Streitkraft geschwächt
werden soll - und daß, wenn dies nur durch das Töten erreicht werden kann, dieses Töten
rechtmäßig ist. Zusammengefaßt
gesagt, gelten die Verse der Sure Bara'a (Sure 9) speziell für die Götzendiener auf der
arabischen Halbinsel; und sie können nicht für außerhalb der arabischen Halbinsel
angewendet werden. Und es handelte sich um eine zeitgebundene Bestimmung, welche das Ziel
hatte, die Ka'ba von den Anzeichen des Schirk zu reinigen, und die Streitkraft der
Götzendiener auf der arabischen Halbinsel zu zerschlagen. Danach gilt wieder die
ursprüngliche Bestimmeung, daß die Dschizya (Ersatzsteuer) von jedem Götzendiener
angenommen wird - gleich ob er Araber ist oder nicht, wenn er den Schutzvertrag (arab.
aqdu-dh-Dhimma) akzeptiert. Zweitens: Die Leute der Schrift (Juden und Christen)
Allah
der Erhabene hat gesagt: "Kämpft gegen
diejenigen, die nicht an Allah und an den Jüngsten Tag Iman haben, und die das nicht für verboten
erklären, was Allah und Sein Gesandter für verboten erklärt haben, und die nicht dem
wahren Din folgen - von denen, die die Schrift
erhalten haben, bis sie eigenhändig die Schutzsteuer in voller Unterwerfung entrichten.
[9:29]" Die
meisten Überlieferungen sagen, daß dieser Vers kurz vor dem Feldzug von Tabuk
herabgesandt wurde, und daß bei diesem Feldzug genau die Situation vorhanden war, in der
der oben zitierte Vers verstanden werden muß. Und das Wahrscheinlichste ist, daß der
Grund für den Feldzug von Tabuk der war, daß die Byzantiner sich vorbereiteten, Medina
anzugreifen. Es ist sogar bekannt, daß die arabischen Stämme, die am Rand von Asch-Scham
wohnten und zum Einfluß- bzw. Machtbereich der Byzantiner gehörten, und von denen einige
Christen waren, eine den Muslimen gegenüber feindliche Einstellung eingenommen hatten, da
sie sich Übergriffe auf Handelskarawanen leisteten und einen Botschafter des Gesandten
Allahs (Allahs Segen und Heil auf ihm) getötet hatten. Die Muslime bekämpften diese
Christen nicht wegen ihres Weigerung, den Islam anzunehmen, sondern wegen der Übergriffe
und Agressionen, die die Christen gegen die Muslime begonnen hatten. Der Quranvers jedoch
umfaßt alle Leute der Schrift (d.h. Juden und Christen), und befiehlt, sie solange zu
bekämpfen, bis sie eigenhändig die Schutzsteuer (arab. dschizya) in voller Unterwerfung
entrichten. Später wird näher auf die sog. Schutzsteuer, die Dschizya eingegangen. Hier
wollen wir nur erwähnen, daß ein Unterschied zwischen der Aussage Allahs über die
Götzendiener - "und tötet die
Götzendiener, wo immer ihr auf sie trefft" - und Seiner Aussage über die Leute
der Schrift - "Kämpft gegen diejenigen, ...
von denen, die die Schrift erhalten haben" - besteht. Der Grund ist, daß die
Götzendiener der arabischen Halbinsel nur die Wahl haben zwischen der Annahme des Islam,
dem Getötetwerden und dem, daß sie die arabische Halbinsel verlassen. Die Leute der
Schrift hingegen werden aus Gründen bekämpft, die wir später erwähnen wollen, und der
Kampf mit ihnen kann enden, wenn sie sich unterwerfen und die Dschizya bezahlen. Wir
wollen auch darauf hinweisen, daß der Befehl zum Kämpfen bedeutet, daß dieser
rechtmäßig ist, nicht aber eine Pflicht, weil das Ziel der Muslime in deren Beziehung
mit den Nichtmuslimen deren Rechtleitung und nicht deren Tötung ist. Wenn die
Überbringung der Botschaft ohne Kampf erfolgen kann, so ist die besser, wie die
Schafiitische Rechtsschule sagt. Wenn jedoch die Ausrichtung der Botschaft nur mithilfe
des Kampfes erfolgen kann, so wird dieser zur Pflicht. Das Bild, das einige Leute vom
Muslim haben, daß dieser sein Schwert trägt und damit auf die Menschheit losgeht, und
immer, wenn er auf einen Kafir trifft, daß er
ihn dann tötet - dies ist ein Vorstellung, welche einige Orientalisten verbreitet haben,
um ein verfälschtes Bild vom Islam und vom islamischen Dschihad zu verbreiten. Drittens: Gibt es bei Versen, die vom Kampf handeln, ein Nasih und
Mansuh, d.h. solche Verse, die von anderen abrogiert (d.h. rechtlich außer Kraft gesetzt)
wurden?
Ibn
Barizi (gest. 738 n.H.) sagt in seinem Buch "Die abrogierten und die abrogierenden
Stellen des Quran"[22]:
"Durch
den Schwertvers "Und wenn die heiligen Monate
abgelaufen sind, dann tötet die Götzendiener, wo immer ihr sie findet, und ergreift sie
und belagert sie..."[9:5] wurden 114 Stellen abrogiert, wie Ibn Hazm sagt. Und
daraufhin hat Allah einen Teil der Bestimmung, die mit dem Schwertwers festgelegt wurde,
mit folgendem abrogiert: "Und wenn einer der
Götzendiener bei dir Schutz sucht, dann gewähre ihm Schutz, bis er Allahs Worte
vernehmen kann; hierauf lasse ihn den Ort seiner Sicherheit erreichen."[9:6]
Außerdem hat Er die Allgemeinheit dieser Bestimmung, wie sie aus dem ersten Teil des
Schwertverses hervorgeht, durch das Ende des Schwertverses abrogiert: "...Wenn sie aber bereuen und das Gebet
verrichten und die Zakah entrichten, dann gebt ihnen den Weg frei..."[9:5]
Und dem Bekämpfungsvers, welcher der folgende Vers aus Sure At-Tauba ist: "Kämpft gegen diejenigen, die nicht an Allah
und an den Jüngsten Tag Iman haben...
[9:29]" hat Allah acht Stellen abrogiert...." Es
besteht kein Zweifel darin, daß viele Gelehrte bemerkten, daß hier sehr übertrieben
wurde bei der Behauptung, daß Abrogationen vorliegen, und vor dieser Übertreibung
gewarnt haben, weil die Abrogation - wenn sie nicht wirklich hundertprozentig gesichert
vorhanden ist - dahin führt, daß ein man davon abhält, daß eine gesichert im Rahmen
der Scharia stehende Handlung ausgeführt wird aufgrund einer nicht gesichert bestehenden
Abrogation. Und dies bedeutet ein Außerkraftsetzen von Allahs Gesetz, der Scharia. Wir
können wohl die Gefahr und den Fehler solcher Übertreibungen feststellen, wenn wir als
Beispiele einige solcher Verse anführen, von denen einige Gelehrte behaupteten, daß sie
vom Schwertvers oder vom Bekämpfungsvers abrogiert wurden: 1-
Allah hat gesagt: "..und sprecht Gutes zu den
Menschen..."[2:83]. Ibn al-Dschauziy sagt[23]:
"Einige Leute meinen, daß damit gemeint ist, daß man milde mit den Götzendienern
umgehen soll, wenn man sie zum Islam einlädt. Und diese Leute meinen, daß dieser Vers
durch den Schwertvers abrogiert wurde. Ibn al-Dschauziy antwortet darauf, daß dies weit
hergeholt ist. 2-
Allah der Erhabene hat gesagt: "...Doch
vergebt und seid nachsichtig, bis Allah Seine Entscheidung ergehen läßt..."[2:109]
Qatada und andere sagten, daß die Vergebung und Nachsichtigkeit durch den Schwertvers
oder durch den Bekämpfungsvers abrogiert worden seien...Ibn al-Dschauziy antwortete[24]
darauf, daß dieser Vers nicht abrogiert wurde... 3-
Allah der Erhabene hat gesagt: "...Doch wir
haben unsere Taten und ihr habt eure Taten..."[2:139] Ibn al-Dschauziy sagte,
daß einige Quranexegesen der Meinung sind, daß diese Worte eine Anweisung sind, eine Art
von Milde gegenüber den Götzendienern zu zeigen, und daß aber diese Worte dann durch
den Schwertvers abrogiert wurden - und er antwortete diesen Quranexegesen, daß die
Behauptung, daß hier eine Abrogation vorliegt, nicht richtig ist, und zwar aus vier
Gesichtspunkten, welche er in seinem Buch Nawasih
al-Quran (Die abrogierten Stellen des Quran)
erwähnte, und die man dort nachschlagen kann. 4-
Allah der Erhabene hat gesagt: "...Und
kämpft auf dem Weg Allahs gegen diejenigen, die gegen euch kämpfen, doch übertretet
nicht. Wahrlich, Allah liebt nicht diejenigen, die übertreten..." [2:190] Ibn
al-Dschauziy erwähnte, daß die Quranexegesen verschiedene Meinungen über diesen Vers
hatten, und daß sie sich nicht darüber einig waren, ob dieser Vers Rechtsgültigkeit
besitzt oder aber abrogiert ist, und ob der erste Teil oder der zweite Teil des Verses
abrogiert ist, und welches die Verse sind, die diesen Vers abrogieren. Ibn al-Dschauziy
diskutierte all diese verschiedenen Aussagen, und kam schließlich zum Schluß, daß der
gesamte Vers Rechtsgültigkeit besitzt, und daß die Behauptung, daß eine Abrogation
vorliegt, weit wegzuweisen ist[25]. 5-
Allah der Erhabene hat gesagt: "Es gibt
keinen Zwang im Glauben...". Ad-Dahak, As-Siddiyy und Ibn Zaid sagen, daß dieser
Teil des Verses durch den Schwertvers abrogiert wurde, während jedoch keinerlei
Widerspruch besteht zwischen der Pflicht zum Kampf und dem, daß kein Zwang im Glauben
besteht. 6-
Der Erhabene hat gesagt: "Und wenn sie sich
abwenden, so liegt dir lediglich die Verkündung ob..."[3:20] Einige
Quranexegesen meinen, daß dieser Vers durch den Schwertvers abrogiert wurde. Ibn
al-Dschauziy antwortete ihnen, daß hier keine Abrogation vorliegt.[26] 7-
Allah der Erhabene hat gesagt: "So wende dich
von ihnen ab und ermahne sie..."[4:63] Einige Quranexegesen sagen, daß dies vor
dem Befehl zum Kampf galt, und daß dies durch den Schwertvers abrogiert wurde, obwohl der
Befehl zum Kampf nicht automatisch bedeutet, daß es immer möglich ist, auch wirklich zu
kämpfen. Und so ist das Sichabwenden von den Kafirun
weiterhin gefordert, wenn diese sich weigern, den Islam anzunehmen und die Bedingungen
für deren Bekämpfung nicht erfüllt sind. 8-
Allah hat gesagt: "...und wenn sich jemand
abwendet, so haben Wir dich nicht zum Hüter über sie gesandt..." [4:80] Einige
Leute, unter ihnen Abdurrahman ibn Zaid sind der Meinung, daß dieser Vers durch den
Schwertvers abrogiert wurde. Ibn al-Dschauziy sagt hierzu: "Diese Anschauung liegt
fern, da der oben angeführte Versteil bedeutet: "Und Wir haben dich nicht
eingesetzt, um sie zur Rechenschaft zu ziehen." Es ist also kein Gesichtspunkt für
eine Abrogation vorhanden.[27] 9-
Allah hat gesagt: "So wende dich von ihnen ab
und vertraue auf Allah..."[4:81] Ein Teil der Qurankommentatoren sagte, daß
dieses Sichabwenden durch den Schwertvers abrogiert wurde, obwohl kein Widerspruch besteht
zwischen dem Sichabwenden und der Pflicht zum Kampf. Es ist also kein Grund vorhanden, zu
behaupten, daß eine Abrogation vorliegt. 10-
Der Erhabene hat gesagt: "...also vergib
ihnen und wende dich von ihnen ab..."[5:13] Viele Qurankommentatoren sagten:
"Das Vergeben und Sichabwenden hier und in anderen Versen ist durch den Schwertvers
oder durch den Bekämpfungsvers abrogiert worden...Ibn al-Dschauziy antwortet[28]
auf diese Behauptung, daß eine Abrogation vorliegt, und führt an, was der große
Qurankommentator Ibn Dscharir at-Tabari gesagt hat, nämlich daß das Vergeben erlaubt
ist, solange sie nicht den Krieg erklären und sich nicht weigern, die Dschizya
(Schutzsteuer für nichtmuslimische Staatsbürger im islamischen Staat) zu bezahlen. 11-
Allah der Erhabene hat gesagt: "Dem Gesandten
obliegt nur die Verkündigung..."[5:99] Ibn al-Dschauziy erwähnte[29],
daß die Quranexegesen sich darüber nicht einig waren, ob dieser Vers Rechtsgültigkeit
besitzt oder abrogiert ist; und er sagte, daß die Aussage, daß der Vers
Rechtsgültigkeit besitzt, richtiger ist. 12-
Allah hat gesagt: "Sprich: "Ich bin
nicht euer Wächter..." "[6:66]. Ibn al-Dschauziy erwähnte[30],
daß die Quranexegesen verschiedene Meinungen darüber hatten, ob dieser Vers durch den
Schwertvers abrogiert wurde, oder ob er Rechtsgültigkeit besitzt. Ibn al-Dschauziy zog
die Meinung vor, daß dieser Vers Rechtsgültigkeit besitzt, da es sich um eine Mitteilung
bzw. Nachricht handelt, und weil eine Nachricht nicht abrogiert wird. 13-
Allah hat gesagt: "Und verlaß jene, die mit
ihrem Din ein Spiel treiben und ihn als
Zerstreuung betrachten, ..."[6:70] Qatada und as-Siddiyy sagen, daß dieser Vers
dazu auffordert, nachsichtig mit ihnen zu sein und sich von ihnen abzuwenden, und daß
dieser Vers durch den Schwertvers abrogiert wurde. Mudschahid jedoch sagte, daß dieser
Vers eine Warnung ist und Rechtsgültigkeit besitzt. Ibn al-Dschauziy bestätigte, daß
die Aussage Mudschahids richtig ist. 14-
Allah hat gesagt: "..Sprich:
"Allah"...Dann laß sie"[6:91] Und Allah sagte: "Wenn einer also sieht, so ist es zu seinem
eigenen Besten; und wenn einer blind wird, so ist es zu seinem eigenen Schaden. Und ich
bin nicht euer Wächter..." [6:104] Und Allah sagte: "Und wende dich von den Götzendienern
ab."[6:106] Und Allah sagte: "Wir
haben dich weder zu ihrem Hüter gemacht, noch bist du ihr Wächter..." [6:107]
Einige Quranexegesen behaupteten, daß bei all diesen Versen eine Abrogation vorliegt. Ibn
al-Dschauziy antwortete[31]
darauf, daß all diese Verse Rechtsgültigkeit besitzen. 15-
Ebenso behaupteten einige Quranexegesen, daß Verse wie "So
überlaß sie sich selbst mit dem, was sie erdichten..."[6:112], "Sprich:
"O Leute, handelt eurem Standpunkt gemäß, (auch) ich werde handeln. Bald werdet ihr
erfahren..." [6:135], ".."Wartet nur; auch wir
warten".."[6:158] und "...mit
jenen hast du nichts Gemeinsames..."[6:159] durch
den Schwertvers und den Bekämpfungsvers abrogiert seien. Ibn al-Dschauziy antwortete
ihnen, daß sie alle Rechtsgültigkeit besitzen.[32] 16-
Allah hat gesagt: "Und schmäht die nicht,
welche sie statt Allah anrufen, sonst würden sie aus Groll ohne Wissen Allah
schmähen..."[6:108] Einige Quranexegesen sagten, daß dies durch den Schwertvers
abrogiert sei, weil der Schwertvers den Befehl zum Töten beinhaltet, und das Töten
häßlicher als das Schmähen ist. Ibn al-Dschauziy antwortete ihnen, daß dieser Vers
nicht abrogiert ist.[33] Dies
soll an Beispielen genügen, welche deutlich den Fehler aufzeigen, der einigen
Quranexegesen unterlaufen ist, indem sie dem Schwertvers bzw. dem Bekämpfungsvers viel
mehr aufluden, als diese tragen - weil die Rechtmäßigkeit, daß die Muslime beim Kampf
mit den Kafirun diejenigen sind, die mit dem
Kampf beginnen, nicht die Rechtmäßigkeit außer Kraft setzt zu vergeben und sich
abzuwenden, wenn nicht gekämpft wird. Der
Schwertvers und der Bekämpfungsvers abrogieren keinen einzigen Vers aus dem Quran -
gleich ob es sich um Verse handelt, die den Umgang mit den Kafirun bestimmen, oder ob es sich um Verse
handelt, die mit der Erlaubnis (arab. ibaha) zu tun haben, die Kafirun aus Selbstverteitigungsgründen zu
bekämpfen oder ob es sich um andersartige Verse handelt - und zwar aus folgenden
Gründen: 1-
Der Schwertvers und der Bekämpfungsvers setzten die Rechtmäßigkeit dessen fest, daß
die Muslime mit dem Kampf unter bestimmten Bedingungen - wenn dies dem Vorteil der
Ausbreitung der Einladung zum Islam dient - beginnen können. Jedoch setzen diese beiden
Verse nicht die Rechtmäßigkeit des Kampfes aus Selbstverteidigungsgründen und als
Antwort auf Ubertretungen des Feindes außer Kraft. Und sie setzend auch nicht die
Rechtmäßigkeit dessen außer Kraft, daß die Muslime geduldig ausharren, wenn sie nicht
in der Lage sind zu kämpfen. 2-
Der Schwertvers und der Bekämpfungsvers weisen zum Kampf an; jedoch ist der Befehl zum
Kampf eine Sache, und das tatsächliche Zustandekommen des Kampfes eine andere. Wenn es
tatsächlich zum Kampf kommen sollte, dann sind diejenigen Verse außer Kraft gesetzt, die
zum Vergeben und Abwenden oder Ähnliches aufrufen; sollte es jedoch nicht zum Kampf
kommen - auf grund von Umständen, die der muslimische Herrscher abgewogen hat, so bleibt
das Festhalten an der Geduld, der Vergebung, dem Sichabwenden und dem, daß nicht die
falschen Götter der Kafirun beschimpft werden
sollen, damit sie nicht Allah den Erhabenen beschimpfen, weiterhin rechtlich gültig. 3-
Die Abrogation bedeutet, daß der abrogierten Bestimmung die Rechtmäßigkeit entzogen
wird, und es absolut verboten ist, weiterhin gemäß dieser abrogierten Bestimmung zu
handeln...Die Bestimmungen, die den Kampf betreffen, bewegten sich jedoch von einem
Stadium ins andere, je nachdem, wie die Umstände der Muslime waren. Wenn die Umstände
wieder so werden, wie sie waren, als den Muslimen verboten war zu kämpfen, dann bleibt
die Rechtmäßigkeit des Verbotes zu kämpfen aufrechterhalten, und wenn die Umstände
sich dahingehend ändern sollten, daß sie denen ähneln, als es lediglich erlaubt war zu
kämpfen, dann bleibt die Rechtmäßigkeit des Erlaubtseins des Kampfes aufrechterhalten;
und wenn es die Umstände der Muslime erlauben, daß sie als Antwort auf Übertretungen
des Feindes kämpfen, dann ist dies rechtmäßig...Der Islam wird zu einer starren
Religion und die Muslime kommen nicht voran, wenn nicht die momentanen Umstände in
Betracht gezogen werden... Wenn man sagt, daß die Verse bezüglich des
Kampfes, die im letzten Stadium geoffenbart wurden, alle anderen Verse abrogiert haben, so
daß man nicht mehr gemäß der früher geoffenbarten Verse handeln darf, dann bedeutet
dies folgendes: a)
Daß die Muslime nach wie vor in der Position der Stärke sind, wie sie es waren, als die
Verse des letzten Stadiums geoffenbart wurden, und daß man also ständig gemäß dieser
letzgeoffenbarten Verse handeln soll, um das entsprechende Ziel zu erreichen. Daß die
Umstände, in denen sich die Muslime befinden, immer die gleichen bleiben, muß jedoch
nicht unbedingt sein. b)
Da die Umstände, in denen sich die Muslime befinden, ändern können, was auch seit
hunderten von Jahren der Fall ist, würde ein Handeln gemäß der Verse des letzten
Stadiums bedeuten, daß von den Muslimen mehr gefordert wird, als ihre Möglichkeiten
erlauben. Und wenn sie trotzdem danach handeln würden, obwohl sie eigentlich nicht in der
Lage dazu sind, dann wird das auch nicht zu dem Ziel führen, dessen Erreichung damals der
Grund für die Offenbarung dieser Verse war - sondern es wird vielleicht sogar genau das
Gegenteil erreicht. Die Meinungen von Imam as-Suyuti und von Raghib al-Asfahani
Dr.
Kamil ad-Daqs unterstützte in seinem Buch "Die Verse über den Dschihad im
Quran"[34]
die Meinung, daß die von den entsprechenden Phasen abhängigen Bestimmungen des Dschihad
nicht abrogiert seien. (Bei Vorliegen einer Abrogation wäre es also nach der Offenbarung
der Bestimmungen der letzten Phase, welche sich in der 9. Sure befinden, verboten,
entsprechend der früheren Bestimmungen betreffs des Kampfes zu handeln, gleich unter
welchen Umständen sich die muslimische Gemeinschaft (arab. Umma) befindet.) Zur
Bestätigung dieser Anschauung führte er die Einteilung der Abrogation in drei Arten von
Imam as-Suyuti[35]
(Allah möge ihm barmherzig sein) an: "...Die
dritte Art ist, wenn eine Anweisung aus einem bestimmten Grund gemacht wurde, und später
der Grund dafür weggefallen ist, wie z.B. der Befehl zur Geduld und zum Sichabwenden,
wenn die Muslime schwach und gering an Zahl sind. Später ist dies dann durch die Pflicht
zum Kampf abrogiert worden. Dies ist in Wirklichkeit jedoch keine echte Abrogation,
sondern eine sog. Mansaa, wie Allah sagt: "..oder wenn Wir sie zeitweise ungültig (arab.
nansaaha, in einer anderen Lesart heißt es nunsiha. Die Bedeutung des Verses im Falle von nunsiha ist: wenn wir sie vergessen lassen) machen.."[2:106]. Beim Befehl zum Kampf
liegt also eine Mansaa vor, bis daß die Muslime erstarken; wenn also die Muslime
schwach sind, dann gilt die Bestimmung, daß es Pflicht ist, geduldig das zu ertragen, was
den Muslimen an Schaden zugefügt wird. Und so wird das abgeschwächt, auf was viele so
erpicht sind, nämlich daß der Schwertvers [9:5] angeblich den Vers abrogiert hat, der
zum geduldigen Ausharren anhält. Es handelt sich jedoch in Wirklichkeit nicht um eine
Abrogation, sondern um eine Mansaa. Eine Abrogation (arab. Nash) bedeutet die
Abschaffung einer Bestimmung, in dem Sinne, daß es verboten ist, weiterhin danach zu
handeln." Ähnliches
führte Dr. ad-Daqs von ar-Raghib al-Asfahani[36]
an, der die verschiedenen Phasen in den Bestimmungen über den Kampf mit folgenden Worten
aufzeigt: "Dem Gesandten wurde zunächst
befohlen, milde zu sein und sich auf die Ermahnung und die Diskussion auf gute Art und
Weise zu beschränken. Später wurde ihm der Kampf erlaubt, und dann schließlich wurde
ihm befohlen, diejenigen zu bekämpfen, die die Wahrheit bekriegten. Diese verschiedenen
Zustände waren von der momentan angebrachten Politik bestimmt."
Kapitel 3: Einige Ahadith (d.h. Überlieferungen des Propheten), die vom Kampf
handeln, und deren Auslegung
Erster Hadith: Buchari und Muslim überlieferten,
daß Abu Huraira berichtete, daß der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Heil auf ihm)
gesagt hat: "Mir
wurde befohlen, die Menschen (arab. an-nas) solange zu bekämpfen, bis sie "Es gibt
keinen Gott außer Allah" sagen. Wenn sie es gesagt haben, so bewahren
sie ihr Leben und ihre Güter vor mir, es sei denn, sie begehen eine nach dem Islam
strafbare Handlung; und ihre Rechenschaft ist (letzten Endes) bei Allah." Mit
Menschen sind hier ausschließlich die arabischen Götzendiener gemeint -
darüber sind die Gelehrten übereingekommen (arab. idschma'). Der Hinweis darauf, daß
hier mit dem Wort Menschen nur einige und nicht alle Menschen gemeint sind,
ist, daß von den Besitzern der Schrift (d.h. den Juden und den Christen) die Dschizya
angenommen wird, wie es im Quran steht, und daß die Dschizya von Nichtarabern angenommen
wird, wie die meisten (arab. dschumhur) Rechtgelehrten übereingekommen sind. Die
Überlieferung dieses Hadith von Nasaii bestätigt diese Bedeutung, wo es heißt: "Mir
wurde befohlen, die Götzendiener zu bekämpfen, ...". In der arabischen
Sprache ist es gebräuchlich, daß man einen allgemeinen Ausdruck gebraucht, obwohl man
nur einen Teil der Mitglieder meint. Allah hat gesagt: "Diejenigen, zu denen die Menschen (arab.
an-nas) sagten: "Seht, die Menschen (an-nas) haben sich bereits gegen euch geschart;
fürchtet sie darum!" - nur stärker wurden sie im Iman..."[3:173]. Diejenigen, die dies
sagten, waren mit Sicherheit nur ein Teil der Menschen und nicht alle Menschen, sowie auch
diejenigen, die sich versammelten, um die Muslime zu bekämpfen, nur einige Menschen und
nicht alle Menschen waren. Es wird sogar in einigen Überlieferungen berichtet, daß
diejenigen, die dies sagten, Na'im ibn Masud al-Aschdschai war, und diejenigen, die sich
versammelten, Sufyan ibn Harb war. Zweiter Hadith: Von Abdullah ibn Umar ibn
al-Chattab, der gesagt hat: der Gesandte Allahs (Allahs Segen und heil auf ihm) hat
gesagt: "Ich
bin vor der Stunde (d.h. dem Tag der Auferstehung) gesandt worden mit dem Schwert, bis
Allah der Erhabene allein und ohne Beigesellen angebetet wird. Und meine Versorgung wurde
mir im Schatten meines Speeres gegeben; und demjenigen, der sich meinem Befehl widersetzt,
ist Erniedrigung und Unterwürfigkeit beschieden. (Dies berichteten Ahmad, Abu
Ya'la in seinem Masnad und at-Tabarani im Kabir) Dieser
Hadith muß auch im Licht aller Bestimmungen des islamischen Rechts (arab. Scharia)
gesehen werden. Mit "Ich bin vor der Stunde (d.h. dem Tag der
Auferstehung) gesandt worden mit dem Schwert" ist gemeint, daß der Kampf
unter Benutzung des Schwertes in der Botschaft Muhammads (Allahs Segen und Heil auf ihm)
etwas Rechtmäßiges ist, und zwar von dem Zeitpunkt seiner Gesandtschaft bis hin zum Tag
der Auferstehung, da er der letzte Gesandte ist. Hingegen war der Kampf in der Botschaft
von Jesus (Friede sie mit ihm) nicht rechtmäßig, denn Jesus (Friede sei mit ihm) wurde
nur mit dem schönen Wort und der Einladung zu Allah gesandt; unseren Gesandten Muhammad
(Allahs Segen und Heil auf ihm) hat jedoch Allah der Erhabene mit der letzten Botschaft
beauftragt, und Er wollte, daß diese Botschaft alle Menschen erreicht, damit sie diese
aus der Dunkelheit errettet und ins Licht führt und sie veranläßt, unter dem Gesetz
Allahs zu leben. Es ist nur natürlich, daß die Feinde des Islam - die Teufel der
Menschen und der Dschinnen - auf keinen Fall die Ausbreitung dieser Religion zulassen
wollen. Sie verwenden vielmehr alle möglichen Mittel - und darunter auch das Schwert -,
um den Islam und die Muslime zu vernichten. Aus diesem Grund war es nötig, daß die
Muslime das Schwert mit dem Schwert beantworten; und aus diesem Grund ist es rechtmäßig
in der Botschaft Muhammads (Allahs Segen und Heil auf ihm), das Schwert zu benutzen, um
die Feinde von Übergriffen auf die Muslime abzuhalten, um es abzuwenden, daß die
Menschen vom Islam mit Gewalt abwegig gemacht werden, und um die Götzendiener und die Kafirun in ihre Schranken zu weisen. Dieser Hadith bedeutet also, daß die Benutzung
des Schwertes rechtmäßig ist. Wann und unter welchen Umständen und Bedingungen dies
geschieht, und welches die Regeln dafür sind - diese Dinge wurden durch Quranverse und
andere Hadithe aufgezeigt. "Ich bin
vor der Stunde (d.h. dem Tag der Auferstehung) gesandt worden mit dem Schwert, bis Allah
der Erhabene allein und ohne Beigesellen angebetet wird" bedeutet nicht, daß
die Nichtmuslime mit dem Schwert gezwungen werden sollen, Allah alleine zu dienen. Solch
ein Verständnis kann nicht richtig sein, und es würde der unmißverständlichen Aussagen
Allahs "Es gibt kein Zwang im Din"[2:256] und "Willst du etwa die Menschen zwingen, Muminun zu werden?!"[10:99]. Das
richtige Verständnis dieses Hadith ist, daß die Auseinandersetzung und der Kampf
zwischen den Muslimen und ihren Feinden andauern wird; und es ist unmöglich daß dies ein
Ende hat, außer wenn alle sich dahingehend ergeben, Allah allein zu dienen. Sobald es
jedoch Muslime und Kafirun gibt, so liegt dies
in der Natur des irdischen Lebens, daß diese Auseinandersetzung andauern wird. Und es
gehört zum Wesen dieser Auseinandersetzung, daß es manchmal - unter gewissen Umständen
zur bewaffneten, kriegerischen Auseinandersetzung kommt. Wenn
wir diese zwei und ähnliche Ahadith und die Verse der Sure Bara'a (Sure 9) und ähnliche
Verse richtig verstehen, und wenn wir sie im Lichte von anderen Bestimmungen der
islamischen Scharia und im Licht der Rechtleitung, die aus der Biographie des Propheten
(Allahs Segen und Heil auf ihm) entspringt, betrachten, dann kommen wir zu einem klaren
Schluß, und zwar daß die Muslime nicht übertretenderweise mit dem Kampf beginnen,
sondern sie kämpfen zur Erreichung von rechtmäßigen Zielen und aus begrenzten
Beweggründen, welche wir später, so Gott will, erwähnen wollen. Das
jedoch, was einige durch eine oberflächliche Betrachtung von Versen und Ahadith vom Islam
verstehen, daß der Islam den Muslim anweist, die Menschen zu bekämpfen, damit sie den
Islam annehmen - dies ist eine merkwürdige und gefährliche Verständnisweise, da sie auf
einem oberflächlichen Verständnis eines Verses beruht, wobei hunderte von
unmißverständlichen Ahadith im Widerspruch zu diesem Verständnis stehen und es auf dem
oberflächlichen Verständnis eines Hadith beruht, und dabei im Widerspruch zur gesamten
Biographie (arab. Sira) des Gesandten Allahs (Allahs Segen und Heil auf ihm) und seiner
Ahadith steht. Der Gesandte bekämpfte die Götzendiener, er akzeptierte es jedoch von
ihnen, daß sie nicht den Islam annahmen. Er hat mit den Quraisch einen Vertrag
geschlossen, hat aber keine Dschizya (Schutzsteuer) von ihnen genommen, und er hat mit den
Juden in Medina einen Vertrag geschlossen und von ihnen keine Dschizya verlangt. Von den
Besitzern der Schrift und den Feueranbetern (arab. Madschus) von Hidschr und ihren
Verbündeten hat er andererseits die Dschizya genommen. Die Gelehrten sind
übereingekommen, daß das muslimische Heer in den Feldzügen die Feinde vor die Wahl
stellt, den Islam anzunehmen oder aber die Dschizya zu bezahlen. Das Ziel des Islam ist es
nicht, die Kafirun zu töten, sondern sie
rechtzuleiten. Wenn es aber unter bestimmten Bedingungen zum Kampf kommt - und der Kampf
ist die Ausnahme - dann wird dieser nur zur Erreichung bestimmter, beschränkter Ziele
geführt.
Kapitel
4: Was ist bei den Muslimen der Beweggrund zu kämpfen?
Was ist der Beweggrund
für Muslime, gegen Nichtmuslime einen Krieg zu führen? Ist der Grund für die
Kriegserklärung von Seiten der Muslime etwa der Umstand, daß die Nichtmuslime nicht den
Islam annehmen wollen? Oder aber ist es vielmehr so, daß die Muslime nur dann gegen
Nichtmuslime kämpfen, wenn diese mit den Aggressionen begonnen haben? Dr. Wahbat az-Zuhaili sagt[37]: "Die große
Mehrheit (arab. dschumhur) der Rechtsgelehrten der malikitischen, hanafitischen und
hanbalitischen Rechtsschulen sagt, daß der Beweggrund für den Kampf die Bekriegung,
Bekämpfung und Übertretung von Seiten der Kafirun
ist - und nicht deren Kufr. Niemand wird allein
wegen seines Kufr getötet, sondern aufgrund
seines Angriffs gegen den Islam. Es ist nicht erlaubt, diejenigen zu bekämpfen, die nicht
den Islam bzw. die Muslime angreifen. Mit diesen Menschen sollen die Muslime auf
friedliche Weise umgehen. Diese Auffassung leiteten
sie aus dem Vers über die Dschizya ab, welcher das Erreichen eines Vertrages zum Ziel des
Kampfes macht. Wäre der Kufr der Grund für
deren Bekämpfung, dann wäre das Ziel des Kampfes der, daß sie Muslime werden; und es
würde von ihnen nicht die Dschizya akzeptiert werden und sie würden nicht bei ihrem
Glauben belassen werden. Als weiteren Hinweis für diese Auffassung führten sie an, daß,
wenn der Kufr der Grund für die Tötung wäre,
dann wäre es nicht verboten (arab. haram), Frauen, Kinder, Mönche und diejenigen zu
töten, die nicht am Kampf teilhaben. Asch-Schafii sagt in einem von zwei Aussagen von
ihm, und ebenso einige Gefährten von Ahmad (ibn Hanbal): "Das,
was das Töten erlaubt (mubah) macht, ist der Kufr."
Aus diesem Grund halten sie das Töten von jenen, die nicht am Kampf teilhaben für
erlaubt. Als Beleg für ihre Ansicht führen sie an, daß der Teilvers "Tötet die Götzendiener"[9:5] für
alle Götzendiener gilt (wörtl. allgemein zu verstehen ist). Jedoch ist ihnen zu antworten, daß dieser Vers
nur von allgemeinem Charakter ist, der eingeschränkt wird durch das Verbot, einen Dhimmi,
Frauen und Kinder zu töten. Diesbezüglich sind die gesunden (arab. sahih) Hadithe
zahlreich und berühmt. Ebenso ist ihnen mit folgendem unmißverständlichen Vers zu
antworten: "Und bekämpft auf dem Wege Allahs
diejenigen, die euch bekämpfen und übertretet nicht. Wahrlich, Allah liebt nicht die
Übertreter."[2:191] Ibn Taimiyya hat gesagt: "Die Muslime sollen diejenigen
bekämpfen, die sie bekämpfen und nicht jene, die sie nicht bekämpfen." Sollte
gesagt werden, daß dieser Vers abrogiert sei, dann antworten wir mit folgendem: 1-
Daß es keinen Beleg für eine Abrogation gibt. Ibn Taimiyya hat gesagt: "Die
Behauptung, daß eine Abrogation vorliegt, muß einen Beleg haben. Im Quran gibt es jedoch
keinen Vers, der im Widerspruch zu diesem Vers steht, vielmehr ist im Quran vorhanden, was
mit diesem Vers in Einklang steht - wo ist also die abrogierende Textstelle? 2-
Daß dieser Vers Bedeutungen beeinhaltet, deren angebliche Abrogation nicht akzeptiert
werden kann. Dieser Vers beinhaltet das Verbot zu übertreten. Und es ist in keinster
Weise erlaubt zu sagen, daß dies abrogiert sei. Ibn Abbas, Umar ibn Abdulaziz und
Mudschahid sagen, daß dieser Vers Rechtsgültigkeit besitzt. 3-
Wenn es
erlaubt wäre, wegen Kufr jemanden zu töten,
dann wäre es auch erlaubt, jemanden zum Islam zu zwingen. Dies ist aber aufgrund des
eindeutigen Verses "Es gibt keinen Zwang im Din..."[2:256] und aufgrund des Beispiels
des Propheten (Allahs Segen und Heil auf ihm) untersagt, welcher nie jemanden zur Annahme
des Islam gezwungen hat Ibn Taimiyya sagt in seinem
Brief über das Kämpfen: "Es war seine Gewohnheit, niemanden von den Kafirun, mit denen er einen Waffenstillstand
eingegangen ist, zu bekämpfen - gleich ob es sich um arabische Götzendiener oder andere
handelte. Die Bücher über die Leben des Propheten, die Hadithbücher, die Bücher des
Tafsir (Qurankommentare), die Bücher des Fiqh (islamisches Recht) und die Bücher über
die Feldzüge zeugen alle davon. Diese Gewohnheit des Propheten wurde auf mutawatir[38]
überliefert. Er war nie derjenige, der anfing, einen Kafir zu bekämpfen. Und hätte Allah ihm
befohlen, jeden Kafir zu töten, dann hätte er
auch mit dem Töten und mit dem Kampf angefangen." " Soweit
die Zusammenfassung dessen, was Dr. Wahbat az-Zuhaili gesagt hat[39]. Der
Beweggrund also für den Kampf ist nach der Meinung der Allgemeinheit (arab. Dschumhur)
der Rechtgelehrten nicht der bloße Kufr,
sondern die Bekriegung und der Angriff von Seiten der Kafirun. Wir wollen hier
klarstellen, daß mit Bekriegung und Angriff nicht nur gemeint ist, daß Armeen sich zum
Kampf gegenübertreten. Die Bedeutung von Bekriegung hat einen umfassenderen Sinn. Wenn
Menschen davon abgehalten werden, den Islam anzunehmen bzw. versucht wird, sie wieder
davon abwegig zu machen, so ist dies auch eine Art der Bekriegung[40]
- dies kann sogar manchmal schlimmer als Kampf und Töten sein. Aus diesem Grund hat Allah
gesagt: "...Und fitna[41]
ist schlimmer als Töten..."[2:217] und Er hat gesagt: "Und kämpft
gegen sie, bis es keine fitna mehr gibt und der
Din für Allah ist... [2:193]" und "Und kämpft
gegen sie, bis es keine fitna mehr gibt und der
Din ganz für Allah ist... [8:39]" So hat Allah es den
Muslimen zur Aufgabe gemacht, allen Menschen die Möglichkeit zu eröffnen, frei wählen
zu können, ob sie den Islam annehmen oder ablehnen wollen. Wenn also die Menschen vom
Islam abwegig gemacht werden oder aber sich jemand dagegen stellt, daß die Menschen den
Islam kennenlernen oder den Islam annehmen können, so ist dies eine Übertretung. Eine
solche Übertretung ist ein Grund für die Muslime, in einen militärischen Krieg
einzutreten, um die Unterdrückten zu befreien und das Abwegigmachen der Menschen vom
Islam zu beseitigen. Der Krieg wird also geführt, damit sich die Menschen frei
entscheiden können, was sie wollen. Was die Aussage Allahs "und der Din
für Allah ist"[2:193] betrifft, so bedeutet das nicht, daß alle Menschen
Muslime werden sollen. Ein solches Verständnis stünde im Widerspruch zu vielen anderen
Versen, wie z.B.: "Und hätte Allah
gewollt, so hätte Er sie zu einer einzigen Gemeinschaft gemacht"[42:8] und "doch sie wollten
nicht davon ablassen, uneins zu sein"[11:118] und ".. Und die meisten Menschen werden nicht Mumins werden, magst du es auch noch so eifrig
wünschen.[12:103]. Das richtige
Verständnis der Aussage Allahs "und der Din für
Allah ist"[2:193] ist, daß die Menschen ihre Religion bzw. Lebensweise
ausschließlich um Allahs Willen wählen - ohne jeglichen Druck und Zwang, selbst wenn sie
in unseren Augen eine falsche Wahl treffen würden. Wenn das Abwegigmachen
aufhört, und die Menschen fern von Zwängen ihre Religion bzw. Lebensweise wählen
können, dann hört auch die Androhung mit Kampf bzw. der Kampf auf. Der Grund für eine Bekämpfung ist also nicht nur in dem
Fall gegeben, wenn den Muslimen der Krieg erklärt wird und sie sich verteidigen müssen,
sondern auch, die Abwegigmachung vom Islam zu verhindern - dabei ist es gleich, ob diese
Abwegigmachung gegen die Muslime gerichtet ist, indem ihnen der Krieg erklärt wird, oder
ob sie gegen die Nichtmuslime gerichtet ist, um sie vom Eintritt in den Islam abzuhalten.
So wird klar, daß es sein kann, daß die Muslime diejenigen sind, die mit der Bekämpfung
anfangen, wenn der Feind mit der Abwegigmachung begonnen hatte. Wenn jedoch keine
Abwegigmachung vorhanden ist, und die Menschen sich frei entscheiden, den Islam nicht
anzunehmen, dann geht der Islam entsprechend dieser Entscheidung mit ihnen um, und es
besteht keine Notwendigkeit für einen Krieg bzw. Kampf, außer wenn die Feinde ihn
beginnen. Die
schafiitische Rechtsschule sagt: "Die Pflicht zum Dschihad ergibt sich aus einem
notwendigen Mittel zum Zweck und ist nicht Selbstzweck. Das Ziel des Dschihad ist 1. Die
Möglichkeit die Botschaft des Islam zu überbringen, und 2. daß man Märtyrer wird. Das
Töten der Kafirun ist jedoch nicht das
eigentliche Ziel; und so ist die Möglichkeit der friedlichen Überbringung der Botschaft
allein durch verbale Erläuterung mit Anführung der Belege für die Wahrheit der
Botschaft dem Dschihad vorzuziehen."[42]
Kapitel
5: Welches sind die Forderungen, die die Muslime an ihre Feinde beim Kampf stellen?
Wenn
die Muslime ihren Feinden den Kampf ansagen, was sind ihre Forderungen, die sie an diese
Feinde stellen? Es bekannt, daß die Muslime ihren Feinden die Wahl zwischen dem Islam,
der Dschizya und dem Kampf ließen. Diese Wahl beruht auf folgender Anweisung des
Gesandten Allahs (Allahs Segen und Heil auf ihm) an diejenigen, die er als Befehlshaber
über ein Heer einsetzte: "Wenn du auf deine Feinde von den Götzendienern
triffst, lade sie zu drei Dingen ein; welches sie auch von ihnen akzeptieren sollten, so
nimm das betreffende von ihnen an und laß von ihnen ab:
Lade sie zum Islam ein; sollten dazu bereit sein, so nimm dies von ihnen an und
laß von ihnen ab...Wenn sie dies jedoch ablehnen sollten, dann fordere von ihnen die
Dschizya (Schutzsteuer). Sollten sie dies akzeptieren, so nimm sie von ihnen an und laß
von ihnen ab....Sollten sie dies ablehnen, so suche Hilfe bei Allah gegen sie und
bekämpfe sie..."[43] Hiervon ist abzuleiten, daß das
Ende des Kampfes zwischen den Muslimen und ihren Feinden wenn er erst einmal
begonnen hat - nur auf zwei Wegen zustandekommen kann: a) Daß sie es akzeptieren, den Islam anzunehmen.
Dann gebührt ihnen das, was den Muslimen gebührt und ihnen ist auferlegt, was den
Muslimen auferlegt ist. Ihr Land und ihr Gut bleiben in ihrem Besitz. Sie sind dann ein
Teil der muslimischen Gemeinschaft und haben die gleichen Rechte und Pflichten wie die
übrigen Muslime. Es ist natürlich klar, daß die Feinde das Recht haben, die Annahme des
Islam zu akzeptieren, es ist aber auch ihr Recht, dies abzulehnen; und aus diesem Grund
sagte der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Heil auf ihm):
"Wenn
sie dies jedoch ablehnen sollten, dann fordere von ihnen die Dschizya
(Schutzsteuer)...". Dies unterstreicht, daß niemand gezwungen werden darf,
den Islam anzunehmen; b) Wenn die Feinde es ablehnen, den Islam
anzunehmen, dann fordern die Muslime von ihnen die Dschizya, welches eines der Bedingungen
für einen unbegrenzten Vertrag zwischen den Muslimen und ihren Feinden ist. Der Vertrag
ist als Dschizya bekannt, weil die Zahlung der Dschizya das hervorstechende Merkmal dieses
Vertrages ist. Wir wollen hier die Angelegenheit mit der Dschizya anhand folgender Punkte
offenlegen: 1-
Das Fordern der Dschizya von den Feinden rührt daher, daß sie es waren, die entweder die
Muslime angegriffen haben, indem sie ihnen direkt den Krieg erklärt haben oder daß sie
den Islam angegriffen haben, indem sie die Menschen von der Annahme des Islam abhielten
und alles, was in ihren Möglichkeiten stand, taten, um die Menschen vom Islam abwegig zu
machen. Es ist ein Recht der Muslime, daß sie sich dagegen absichern, daß ihnen
neuerlich der Krieg erklärt wird bzw. daß die Menschen erneut von der Annahme des Islam
abgehalten werden und versucht wird, die Menschen vom Islam abwegig zu machen. Aus diesem
Grund bieten sie ihren Feinden einen dauerhaften Friedensvertrag an, welcher
Dhimma-Vertrag (arab. aqdul dhimma) genannt wird. 2-
Der Dhimma-Vertrag umfaßt Rechte und Pflichten. Was die Pflichten des Dhimmi[44]
anbetrifft, so ist dies die Abstandnahme von jeglicher Sache, die den Muslimen an Leib und
Gut schadet. Imam Asch-Schafii hat dies in acht Punkten zusammengefaßt: 1.
Verbot des Zusammentreffens, um die Muslime zu bekämpfen, 2.
Verbot dessen, daß ein Dhimmi mit einer Muslima Unzucht treibt und Verbot dessen, daß er
sie heiratet, 3.
daß ein Dhimmi nicht einen Muslim von seiner Religion versucht abzubringen, 4.
Verbot der Wegelagerei, 5.
Verbot dessen, daß ein Dhimmi als Spion für die Feinde arbeitet, 6.
daß er nicht den Feinden gegen die Muslime beisteht, 7.
daß er weder einen Muslim noch eine Muslima tötet, 8.
daß er nicht abwertend oder geringschätzig vom Islam spricht; d.h. daß er nicht über
Allah den Erhabenen, Sein Buch, Seine Religion oder Seinen Gesandten so spricht, wie es
sich nicht gehöhrt.[45] 3-
Rechte des Dhimmi aufgrund des
Dhimma-Vertrages: Schutz
des Gutes, des Landes, des Leibes, der Religion, der Sippe und des Handels des Dhimmi und
alles was ihm unterliegt, sei es groß oder klein; kein Bischof wird von seinem Bistum,
kein Mönch von seinem Mönchskloster und kein Priester von seinem Priestersitz versetzt;
der Dhimmi soll nicht verächtlich behandelt werden, an ihm wird keine vorislamische
Blutrache verübt[46];
den Dhimmis darf kein finanzieller Schaden zugefügt werden und sie werden nicht
absichtlich mit Schwierigkeiten konfrontiert. Ihren Boden betritt kein Heer. Wer von ihnen
ein Recht einfordert, so soll zwischen ihnen in Gerechtigkeit verfahren werden, so daß
sie weder Unrecht tun, noch ihnen Unrecht angetan wird.[47] Es
sind also volle Staatsbürgerrechte, die der Dhimmi genauso wie der Muslim genießt.
Diesbezüglich gibt es keinen Unterschied zwischen dem Muslim und dem Dhimmi, mit Ausnahme
dessen, daß der Muslim zusätzliche Rechte hat, die er aufgrund dessen hat, daß er ein
Muslim ist. Was jedoch die Menschen- und Staatsbürgerrechte anbelangt, so gibt es keinen
Unterschied zwischen Muslim und Dhimmi. 4- Der
Dhimmi bezahlt die Dschizya, um seine Bereitschaft zu untermauern, einen dauerhaften
Friedensvertrag mit den Muslimen zu schließen und sich an die übrigen Verpflichtungen zu
halten als Gegenleistung für die Rechte, die er hat. Die Dschizya ist die finanzielle
Verpflichtung des Dhimmi, die er an die muslimische Gesellschaft bezahlt als Gegenleistung
für die finanziellen Leistungen bzw. Rechte, die er in dieser Gesellschaft in Anspruch
nimmt. Diese finanziellen Rechte sind genau die gleichen wie die des Muslims. Dazu gehört
z.B. das Recht auf Versorgung aus der muslimischen Staatskasse bei Arbeitsunfähigkeit
(arab. 'adschz), wie dies von Umar ibn al-Chattab berichtet wird, und wie es im Brief von
Khaled ibn al-Walid an die Einwohner von Hira steht: "..Folgende
Dhimmis sind von der Dschizya befreit, und sie und ihre Familien werden aus der
muslimischen Staatskasse versorgt, solange sie sich im Land des Islam (arab. Darul-Islam)
aufhalten: ·
ein
arbeitsunfähiger Greis, ·
jemand,
der von irgendwelchen Schicksalsschlägen heimgesucht wurde (und deshalb verhindert bzw.
zahlungsunfähig ist), ·
jemand,
der reich war und verarmt ist und auf dem Schulden lasten und man ihm nun Almosen
gibt.[48] Die
Dschizya ist auch eine finanzielle Gegenleistung des Dhimma für seine Befreiung vom
Militärdienst im islamischen Heer. Die Befreiung vom Militärdienst rührt daher, daß
das muslimische Heer eigentlich um des Islam willen kämpft, und so wäre es nicht
gerecht, wenn ein Nichtmuslim gezwungen wäre, in solch einem Heer mitzukämpfen. Wenn er
jedoch mitkämpfen möchte, ist es möglich, daß er von der Dschizya befreit wird, wie es
im Brief von Suwaid ibn Maqran, einem Befehlshaber unter dem 2. Kalifen Umar ibn
al-Chattab, an die Einwohner von Dahastan[49]
und die übrigen Einwohner von Gorgan steht[50]
- und wie es im Vertrag von Suraqa ibn ´Amr mit den Einwohnern Armeniens vom Jahr 22 n.H.
steht[51],
und wie auch Hubaib ibn Muslima al-Fahri mit den Einwohnern Antakyas[52]
einen Friedensvertrag schloß[53].
Dies sind nur einige Beispiele. Es gibt noch viele solcher Beispiele. 5-
Die Dschizya wird nur von jemandem verlangt, der in der Lage ist, sie zu bezahlen. Denn
dies ist die Bedeutung der folgenden Aussage Allahs des Erhabenen: "...bis sie eigenhändig die Dschizya
entrichten..."[9:29]. "Eigenhändig" bedeutet hier "wenn es ihnen
möglich ist". So müssen Frauen, Hermaphroditen (frauenähnliche Männer), Kinder
und Wahnsinnige gemäß der übereintimmenden Meinung der Rechtsgelehrten keine Dschizya
entrichten. Die Allgemeinheit (arab. Dschumhur) der Rechtsgelehrten sind sogar der
Meinung, daß Mönche, die in ihrer Einsiedlerei wohnen, keine Dschizya entrichten müssen[54].
Gemäß der malikitischen und hanafitischen Rechtsschulen entfällt die Dschizya bei
Blindheit, chronischer bzw. lang andauernder Krankheit (arab. marad muzmin) , dauerhafter
Unfähigkeit, Alter und Armut[55].
Des weiteren ist der Umfang der Dschizya nicht absolut festgelegt, sondern ist dem
Idschtihad, d.h. der Abwägung des Befehlshaber überlassen, der deren Umfang entsprechend
der Möglichkeiten des Dhimmi und der Zeit- und Ortumstände festlegt. Diese Ansicht wird
von Abu Ubaid in seinem Buch Al-amwal (Die Güter) vertreten, der diese
Ansicht als die Ansicht von Ahmad ibn Hanbal überliefert. Al-Mawardi berichtet, das dies
die Ansicht von Imam Malik ist[56].
Und dies ist vielleicht auch der Grund für die Unterschiede in verschiedenen
Überlieferungen, in denen darüber berichtet wird, in welchem Umfang der Propheten
(Allahs Segen und Heil auf ihm) die Dschizya festgelegt hat. Und schließlich bestätigt
dies auch, daß die Dschizya keine Strafe für den Kufr
ist - die Strafe für den Kufr liegt im
Jenseits , sondern eine Beteiligung an der muslimischen Gesellschaft. 6-
Die Unterwürfigkeit, von der im Vers gesprochen wird - "...bis sie eigenhändig die Dschizya in voller
Unterwerfung entrichten..." - bedeutet: bis sie sich den Muslimen unterwerfen.
Dieses Unterwerfen ist ein ist ein natürliches Ergebnis, und zwar aus folgendem Grund:
Der Kampf mit denjenigen, die die Muslime angegriffen haben bzw. die die Menschen vom
Islam abwegig machen wollten, und die hartnäckig nicht davon abgelassen haben, bis die
Muslime sie schließlich bekämpften, wird natürlicherweise nicht enden, bevor sie sich
nicht ergeben und unterwerfen und einen dauerhaften Friedensvertrag mit den Muslimen
akzeptieren. Dieser dauerhafte Friedensvertrag ist der Dhimma-Vertrag. c) Wenn die Muslime ihren Feinden anbieten, daß
diese die Dschizya bezahlen sollen, bieten sie eine endgültige Lösung an, die ein
endgültiges Ende des Krieges herbeiführt. Aus der Sicht der Muslime kann dies nur
herbeigeführt werden, wenn die Feinde entweder den Islam annehmen oder den Dhimma-Vertrag
akzeptieren. Aus diesem Grund sind dies die Forderungen der Muslime. Wenn die Feinde aber
andere Vorschläge vorbringen, um den Kampf zu beenden, so sind die Muslime bereit, diese
anzuhören und über diese zu verhandeln. Dann kann es sein, sie sie in der
vorgeschlagenen Form annehmen oder abändern...Die Verhandlungen können auch ein Ende des
Kampfes herbeiführen, ohne daß die Kafirun
den Islam annehmen und ohne daß sie die Dschizya bezahlen, weil das Ende des Kampfes und
ein Friedensschluß zu den Zielen der Muslime gehört, wenn sie davor sicher sein können,
daß die Kafirun sie nicht angreifen und auch
sicher sein können, daß die Einladung zum Islam sich frei ausbreiten kann...In der
Geschichte ist es tatsächlich passiert, daß sich die Muslime und die Kafirun auf eine dritte Lösung geeinigt haben,
die ein Ende des Kampfes herbeiführte. Im folgenden wollen wir einige Beispiele dafür
anführen. 1-
Die Banu Madladsch kamen zum Propheten (Allahs Segen und Heil auf ihm), ohne ihn zu
bekämpfen, und schlossen mit ihm einen Vertrag, der besagte, daß sie niemanden gegen ihn
unterstützen dürfen, wie es im Friedensvertrag von Khaled ibn Walid mit ihnen stand. Der
Gesandte Allahs (Allahs Segen und Heil auf ihm) akzeptierte dies von ihnen; und aus ihrem
Anlaß wurde folgender Quranvers geoffenbart: "...mit
Ausnahme derer, die zu Leuten gelangen, mit denen ihr ein Bündnis habt, und die zu euch
kommen, weil ihre Herzen davor zurückschrecken, gegen euch oder gegen ihr eigenes Volk zu
kämpfen. Und wenn Allah es gewollt hätte, hätte Er ihnen Macht über euch geben
können; dann hätten sie sicherlich gegen euch gekämpft. Darum, wenn sie sich von euch
fernhalten und nicht gegen euch kämpfen, sondern euch Frieden bieten; dann hat Allah euch
keinen Grund gegen sie gegeben." [4:90]. Daß der Offenbarungsanlaß für diesen
Vers die Banu Madladsch waren, ist die Aussage Hasans. Ibn Abbas sagt, daß der
Offenbarungsanlaß dieses Verses die Banu Bakr ibn Yasid waren. Ikrima sagt, daß der
Offenbarungsanlaß Hilal ibn ´Uwaimir al-Islami, Suraqa ibn Malik und Khazima ibn Amer
waren. Qatada meint, der Offenbarungsanlaß sei Khuza'a und die Banu Madladsch seien...Es
scheint, daß auf all die eben erwähnten die Regelung dieses Verses zutrifft, da sie alle
weder die Muslime noch ihre eigenen Leute bekämpfen wollten und sich von beiden Parteien
fernhielten; und so wurde den Muslimen befohlen, sie nicht zu bekämpfen und von ihnen
dieses Abseitsstehen zu akzeptieren. Es stimmt zwar, daß die meisten Qurankommentatoren
sagen, daß dieser Vers durch den Schwertvers abrogiert sei, jedoch wollen wir hier die
Meinung Imam Suyutis erwähnen, der sagt, daß es bezüglich der Verse, die vom Kampf
handeln, keine Abrogation gibt, sondern daß es sich um Mansaa[57]
handelt, und daß jegliche Regelung bezüglich des Kampfes an Umstände gebunden ist, und
daß, wenn die Umstände wieder die gleichen werden, daß dann die entsprechende Regelung
wieder Rechtskraft erhält. Auch wollen wir erwähnen, daß die Meinung der meisten
Quranexegesen, daß dieser Vers durch den Schwertvers abrogiert sei, sich auf die
arabischen Götzendiener beschränkt - aus Gründen, die bereits erwähnt wurden. D.h.
dieser Vers ist nach deren Meinung für Nichtaraber nicht abrogiert. Qadi Abu Ya'la hat
sagt: "Nachdem Allah den Islam stark gemacht hat, wurde ihnen (d.h. den Muslimen)
befohlen, von den arabischen Götzendienern nur die Annahme des Islam bzw. das Schwert zu
akzeptieren"[58] 2-
In dem Vertrag, den der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Heil auf ihm) mit den Juden
Medinas abschloß, legte er die Grundsätze für das Zusammenleben von Muslimen und Juden,
sowie die Pflicht zum gegenseitigen Beistand gegen einen äußeren Feind fest. D.h. daß
die Juden nicht Abseits zu stehen hatten, wenn ein Feind Medina angreift, sondern daß sie
Seite an Seite mit den Muslimen stehen müssen. Dies war alles, was der Gesandte Allahs
(Allahs Segen und Heil auf ihm) verlangte, in diesem Vertrag wurde also keine Dschizya
erwähnt. 3-
Beim Friedensvertrag von Hudaibiyya wurde flogendes festgelegt: ·
ein
zehnjähriger Waffenstillstand; ·
daß
jeder arabischer Stamm das Recht hatte, ein Verbündeter der Muslime oder der Quraisch zu
werden; ·
das
Recht der Quraisch, jeden, der von ihnen zum Islam übertritt und nach Medina geht,
zurückzufordern; ·
das
Recht der Quraisch, jeden, der vom Islam abfällt und von Medina zu den Quraisch kommt, zu
behalten. Der
Gesandte Allahs (Allahs Segen und Heil auf ihm) ging auf diese Forderungen - durch
Offenbarung von Allah ein, obwohl die Muslime nicht schwach waren. Die Gelegenheit,
die sich nun für alle Menschen eröffnete, den Islam anzunehmen, war Rechtfertigung genug
für den Frieden. Dies, weil der Dschihad um dieses Zieles willen rechtmäßig ist. Wenn
jedoch das Ziel auch auf friedlichem Weg erreicht werden kann, dann ist kein Kampf nötig. 4-
Einige Leute mögen die Vorstellung haben, daß all diese Bestimmugen durch den
Schwertvers und den Bekämpfungsvers abrogiert wurden, und daß es nun keine andere Art
der Beziehung zwischen den Muslimen und ihren Feinden als den Kampf und die Dschizya gibt.
Diesen Leuten möchten wir mitteilen, daß Nasai, Baihaqi und Tabarani in einer
Überlieferung von Abdullah ibn Umar (Allahs möge mit ihm zufrieden sein) berichteten,
daß der Prophet (Allahs Segen und Heil auf ihm) gesagt hat: "Laßt
von Abessinien ab, solange sie von euch ablassen, denn der Schatz der Ka'ba wird durch
niemanden anderes als durch Zhul-sawiqatain (wörtl. der mit den zwei Stielen) aus
Abessinien geborgen." Abu Dawud, Nasai, Baihaqi und Hakim
berichteten in einer Überlieferung von einem der Prophetengefährten, daß der Prophet
(Allahs Segen und Heil auf ihm) gesagt hat: "Laßt von Abessinien ab, solange sie von euch
ablassen, und laßt von den Türken ab, solange sie von euch ablassen."...Iman
Malik hat gesagt: "Es ist verboten, einen Krieg gegen Abessinien zu beginnen aufgrund
eines Hadithes, der berichtet wurde", und als er nach der Sicherheit der
Überlieferungskette gefragt wurde, sagte er: "Die Muslime haben es bisher immer
peinlich vermieden, einen Feldzug gegen sie zu führen. Wenn wir uns vor Augen führen, daß Abessinien
(Äthiopien) nie Land des Islam (arab. darul-islam) war, obwohl der Negus (der Herrscher
Abessiniens) als einziger Muslim wurde, und daß den Muslimen trotzdem befohlen wurde,
Abessinien nicht anzugreifen, können wir verstehen, daß es möglich ist, daß ein
Frieden zwischen den Muslimen und ihren Feinden zustandekommt durch ein bestimmtes
Abkommen, wobei dieses Abkommen nicht unbedingt unter allen Umständen einen
Dhimma-Vertrag beinhalten muß. 5- In der Zeit, als Amr
Ibn al-As Befehlshaber in Ägypten war, belagerten die Muslime Nubien in Ägypten. Sie
konnten es jedoch aufgrund der großen Schützenfertigkeit seiner Einwohner nicht
einnehmen. Dieser Widerstand dauerte an, bis Abdullah Ibn Abu Sarah Statthalter von
Ägypten wurde, welchen die Bewohner Nubiens um einen Frieden und um Aufname von guten
Beziehungen baten. Er willigte ein, ohne eine Dschizya zu verlangen. Im Vertrag, der
eingegangen wurde, wurde festgelegt, daß die Nubier jährlich 300 Stück Vieh den Muslime
abgeben sollten. Als Gegenleistung sollten die Muslime ihnen Lebensmittel im gleichen Wert
abgeben. Ibn Lahi'a sagte: "Uthman wie auch die Statthalter und Befehlhaber nach
seinem Tod unterschrieben diesen Vertrag und Umar Ibn Abdulaziz bestätigte diesen
Vertrag."[59]
Dieser Vertrag entsprach einem gegenseitigen Handelsabkommen. Er wurde jedes Jahr offen
oder im Geheimen verlängert, als die Geschenke ausgetauscht wurden. Es kam so, daß beide
Seiten mehr als das Vereinbarte als Geschenk zu übergeben pflegten. Dieser Vertrag war
mehr als 600 Jahre lang gültig. Er wurde erst unter der fatimidischen Herrschaft in
Ägypten beendet. Zunächst war der Grund des Vertrages der, daß die Muslime nicht in der
Lage waren, Nubien zu erobern. Jedoch zeigt dessen andauernde Verlängerung, obwohl die
Muslime längst eine ausreichende Stärke erreicht hatten, um Nubien zu erobern, daß sie
einen solchen Vertrag für rechtmäßig hielten, und daß sie die Überzeugung hatten,
daß es möglich ist, daß ein Friedensabkommen zwischen Muslimen und Nichtmuslimen
zustandekommt, ohne daß dabei unbedingt die Dschizya gefordert werden muß, wenn die
Nichtmuslime sich daran halten, nicht die Feinde der Muslime gegen diese zu unterstützen
und wenn die Nichtmuslime sich nicht dagegen stellen, wenn zum Islam eingeladen wird. 6 - Zypern befand sich
unter der Herrschaft von Byzanz, als Muawiya Ibn Abu Sufyan zur Zeit des Kalifats von
Uthman Ibn Affan im Jahre 28 n.H. (648 n.Chr.) die Insel angriff. Die Bewohner Zyperns
boten jedoch den Muslimen einen Friedensvertrag an, in dem sie sich verpflichteten,
jährlich 7000 Dinar an die Muslime und die gleiche Summe an die Byzantiner zu entrichten.
Die Muslime waren damit einverstanden unter der Bedingung, daß ihnen erstens die Bewohner
Zyperns die Geheimnisse der Byzantiner mitteilen würden, zweitens, daß die Muslime den
Feind von Zypern aus angreifen können und drittens, daß die Bewohner Zyperns weder die
Muslime noch die Byzantiner unterstützen würden. Im Jahre 32 n.H. halfen die Bewohner
Zyperns jedoch den Byzantinern gegen die Muslime, indem sie den Byzantinern Schiffe gaben,
worauf Muawiya im Jahre 33 n.H. (654 n.Chr.) Zypern mit 500 Schiffen angriff und eroberte.
Daraufhin ging er mit ihnen erneut einen Friedensvertrag unter den früheren Bedingungen
ein. Als Abdulmalik Ibn Saleh Statthalter von Zypern wurde, revoltierten einige der
Bewohner Zyperns. Abdulmalik rief daraufhin einige Rechtsgelehrte um Rat an, ob er den
Vertrag für ungültig erklären sollte, weil die Bewohner den Vertrag gebrochen hatten.
Die meisten Rechtsgelehrten - unter ihnen Imam Malik - rieten, bei dem Vertrag zu bleiben
und von einer Bestrafung der Bewohner Zyperns abzusehen. Musa bin Uyaina legte dies damit aus, daß die Bewohner
Zyperns nicht Leute seien, mit denen ein Dhimma-Vertrag eingegangen wurde, obwohl sie
ihnen eine Abgabe an die Muslime leisteten[60].
So verblieb Zypern bei seinem alten Vertrag, obwohl es ihn gebrochen hatte, und
seine Einwohner wurden nicht zu einem Dhimma-Vertrag mit Zahlung der Dschizya gezwungen So verblieb Zypern bei seinem alten Vertrag, obwohl es ihn
das erste mal gebrochen hatte, und dessen Einwohner wurden nicht zu einem Dhimma-Vertrag
mit Zahlung der Dschizya gezwungen, weil die Muslime daran einen Vorteil sahen. Dieser
Vorteil war sehr wohl mit der Scharia zu vereinbaren, was das Einverständnis der
verschiedenen sich abwechselden Herrscher und zeitlich aufeinanderfolgenden Gelehrten
zeigt. 7-
In der Zeit des Kalifats von Umar ibn al-Chattab gingen die Muslime einen Friedensvertrag
mit den Einwohner der Stadt Dschardschuma auf dem Berg Lakam ein, während sie Asch-Scham
eroberten. Der Vertrag besagte, daß die Einwohner Dscharschumas den Muslimen helfen
mußten und ihnen gegen die Byzantiner helfen mußten, und daß die Muslime von ihnen
keine Dschizya verlangen.[61] Zusammengefaßt
gesagt, sind die Bedingungen der Muslime, die sie an den Feind stellen, wenn es zum Krieg
kommt, entweder, daß die Feinde den Islam annehmen oder aber, daß sie die Dschizya
bezahlen. Sollten jedoch die Feinde andere Vorschläge für Bedingungen für einen
Friedensvertrag machen, so ist es den Muslimen möglich, diese Bedingungen anzunehmen,
wenn dadurch zwei Dinge abgesichert sind: Erstens, daß diese Feinde keinen anderen Feind
der Muslime gegen die Muslime unterstützen und zweitens, daß sie nicht versuchen, die
Menschen vom Islam abwegig zu machen. Dies sind die zwei Bedingungen, welche bei allen
Verträgen der Muslime mit den Kafirun explizit
oder implizit vorkamen. Der Dhimma-Vertrag mit der Zahlung der Dschizya ist für die
Muslime der bessere Zustand, jedoch ist es ihnen möglich, davon abzusehen und einen
anderen Zustand zu akzeptieren, welcher das Wohl des Islam und der Muslime bewahrt, um
möglichst schnell einen Frieden zu erreichen. Allah hat gesagt: "Wenn sie jedoch zum Frieden geneigt sind, so
sei auch du ihm geneigt und vertraue auf Allah. Wahrlich, Er ist der Allhörende, der
Allwissende. Wenn sie dich jedoch hintergehen wollen, dann laß es dir an Allah
genügen..."[8:61-62]. Dem
Muslim wird in diesem Vers befohlen, ein Friedensangebot der Feinde anzunehmen, selbst
wenn er den Verdacht hat, daß die Feinde nur betrügerischerweise dieses Friedensangebot
machen. Er muß dieses Angebot annehmen und Allah wird ihm dabei helfen, gegen die Listen
des Feindes vorzugehen. Viele Quranexegesen vertreten die Meinung, daß der Vers [8:61] durch den Schwertvers abrogiert sei, Ibn
Kathir und Tabari antworteten jedoch jeweils in ihren Quranauslegungen[62]
auf diese Behauptung und zeigten, daß dieser Vers weiterhin Rechtgültigkeit besitzt. Aus
Platzgründen können wir hier leider nicht das wiedergeben, was Ibn Kathir, Tabari und
andere der großen Wissenschaftler auf dem Gebiet der Quranauslegung sagten.
Kapitel 6: Land des Islam (arab. darul-islam) und
Land des Kufr (arab. darul-kufr)
Die
Einteilung der Erde in Länder des Islam und Länder des Kufr bzw. des Krieges (darul-harb) geht auf keine
Textstelle im Quran oder in den Überlieferungen des Gesandten Allahs (Allahs Segen und
Heil auf ihm) zurück. Sie war vielmehr eine Auslegung (Idschtihad) der Rechtsgelehrten,
um den Zustand, in dem sich die Muslime befanden, zu beschreiben, und um rechtliche
Bestimmungen für diesen Zustand abzugrenzen. Wir meinen, daß es unbedingt nötig ist,
die Fragen zunächst in ihrem historischen Kontext und dann in ihrem Kontext innerhalb des
islamischen Rechts, der Scharia, zu betrachten. Die folgenden Punkte fassen diese
Bertrachtungen zusammen: Erstens:
Der Normal- bzw.
Grundzustand im Verhältnis zwischen Muslimen und Nichtmuslimen ist der, in dem die
Muslime die Nichtmuslime zum Islam einladen, und nicht der Zustand des Kampfes zwischen
beiden
Aus
diesem Grund beeilte sich der Gesandter Allahs damit, Gesandte zu den Herrschern der
umliegenden Gebieten der arabischen Halbinsel. Er sandte[63] ·
Duhya bin Khalifa
al-Kalbi zum byzantinischen (d.h. oströmischen) Kaiser, ·
Abdullah ibn Hudhafa
zum persischen Herrscher, ·
Amr bin Umayya zum
Negus, dem Herrscher Abessiniens, ·
Hatib bin abi Baltaa
zu Muqauqis, dem Herrscher Alexandrias, ·
Amr bin al-As zu
Dschaifar und Ayyan, den Söhnen von Hulundi al-Azdayin, dem Herrscher Omans, ·
Sulait bin Amr zu
Tamama bin Athal und Haudha bin Ali al-Hanfaiin, den beiden Herrschern Yamamas, ·
al-Alaa bin al-Hadrami
zu Mundhir bin Sawa al-Abdi, dem Herrscher Bahrains, ·
Schadscha' bin Wahab
zu Harith Ibn Abu Schummar al-Ghassani, dem Herrscher des Grenzgebietes von Asch-Scham, ·
Schadscha' bin Wahab
zu Dschablatu bin Aiham al-Ghassani und ·
Muhadschir ibn Abu
Aima al-Makhzumi zu al-Harath bin Abd Kalal al-Humairi, dem Herrscher Jemens. Die
genannten Abgesandten wurden nicht gleichzeitig gesandt, sondern wurden vom Propheten
(Allahs Segen und Heil auf ihm) in einem Zeitraum entsandt, welcher nach Abschluß des
Friedensvertrages von Hudaibiyya im Jahre 6 n.H. begann und sich bis zum Tod des Gesandten
Allahs (Allahs Segen und Heil auf ihm) im Jahre 10 n.H. erstreckte. Zweitens: Die Muslime bekämpften die Byzantiner und die Perser, um
die unterdrückten Völker davon zu befreien, daß sie mit Gewalt vom Islam abgehalten
werden:
-
Die Bücher, die die Biographie des Propheten (Allahs Heil und Segen auf ihm) behandeln,
berichten, daß der Grund für die Schlacht von Mu'ta, der ersten Schlacht zwischen den
Muslimen und den Byzantinern, der war, daß Scharhabil bin Amr al-Ghassani, einer der
Befehlhaber von Heraklios über Asch-Scham, al-Harith bin Amr getötet hatte, welcher ein
Gesandter des Propheten (Allahs Segen und Heil auf ihm) zum Herrscher von Basra war.
Scharhabil bin Amr al-Ghassani hatte ihn gefragt, ob er ein Gesandter von Muhammad sei,
worauf al-Harith bin Amr sagte: "Ja", worauf ihm Scharhabil ihn tötete.[64]
Dies war der Grund für die Entsendung einer muslimischen Armee unter Führung von Zaid
ibn Haritha, um die erste Schlacht gegen die Byzantiner in Mu'ta zu führen. In dieser Schlacht
siegten die Muslime nicht, da das muslimische Heer nur aus dreitausend Mann bestand. Die
Byzantiner hatten hingegen einhunderttausend Mann unter der Führung Theodors, des Bruders
von Heraklios, zusammengezogen. Die Muslime hatten eigentlich nicht vorgehabt, die
Byzantiner zu bekämpfen; sie wollten lediglich Scharhabil bekämpfen, weil dieser den
Botschafter des Propheten getötet hatte. Die Byzantiner unterstützten jedoch die
Ghassanis, und so kam es zu mehreren Schlachten, die schließlich dazu führten, daß die
Muslime das gesamte Gebiet von Asch-Scham eroberten. Als die Einladung des
Propheten den byzantinischen Kaiser Heraklios erreichte, nahm er anfangs keine ablehnende
Haltung ein. Der dort anwesende Abu Sufyan berichtete dem Kaiser genaueres über Muhammad
(Allahs Segen und Heil auf ihm). Abu Sufyan war Führer der Muschrikun von Mekka, welche den Muslimen
gegenüber feindlich gesinnt waren, und die Muslime zunächst in Mekka verfolgt hatten und
später nach der Auswanderung der Muslime nach Medina, gegen sie Kriege geführt hatten.
Abu Sufyan wurde später Muslim, zu dem Zeitpunkt jedoch, als er beim byzantinischen
Kaiser war, war er noch nicht Muslim. Nach dem Gespräch mit Abu Sufyan sagte Heraklios:
"Ich wußte, daß der Prophet kommen würde. Ich habe bloß nicht gedacht, daß er
einer von euch sein würde. Wenn ich wüßte, daß ich zu ihm gelangen könnte, würde ich
Strapazen auf mich nehmen, um ihn zu treffen. Und wenn ich bei ihm sein würde, würde ich
ihm die Füße waschen...". Abu Sufyan berichtet weiter: "Als Heraklios dies
gesagt hatte, und mit dem Lesen des Briefes des Gesandten Allahs fertig war, wurde es um
ihn herum unruhig. Die Stimmen wurden lauter, und wir wurden herausgeführt...".[65] Diese Aussage Abu
Sufyans zeigt den Druck, dem Heraklios von Seiten seiner Gefolgschaft ausgesetzt war, so
daß er von einer anfänglichen Annahme der Botschaft Muhammads zu einem Zusammenziehen
eines Heeres zur Bekämpfung der Muslime überging. Wenn der Druck auf Heraklios dieses
Ausmaß erreichte, wie war dann erst der Druck auf das gewöhnliche Volk?! Wir können nun
klar den folgenden Satz verstehen, den der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Heil auf ihm)
in dem Brief an Heraklios gerichtet hat: "...Wenn du dich abwenden solltest, d.h. den
Islam ablehnen solltest, so wird die Sünde deiner Untertanen auf dir lasten...". Jetzt wird klar, daß
die Muslime die Byzantiner somit aus zwei Gründen bekämpften: Erstens als Vergeltung
für den Mord an dem Botschafter des Propheten und zweitens, um den unterdrückten
Völkern, die sich unter der Herrschaft der Byzantiner befanden, die Freiheit zu geben,
sich frei und ohne Druck für oder gegen die Annahme des Islam zu entscheiden. -
In den Büchern, die die Prophetenbiographie berichten, wird auch erwähnt, daß der
Herrscher der Perser, nachdem er den Brief des Gesandten Allahs (Allahs Segen und Heil auf
ihm) gelesen hatte, diesen zerriß und Badhan, seinem Statthalter im Jemen, ausrichten
ließ, daß er zwei starke Männer zu Muhammad schicken solle, die ihm Muhammad bringen
sollten.
Badhan führte auch tatsächlich den Befehl aus und schickte zwei Männer zu Muhammad.
Jedoch endete die Angelegenheit damit, daß Badhan und seine Männer Muslime wurden und
sich der Islam im Süden der arabischen Halbinsel unter den bisherigen Christen und
Zoroastriern stark ausbreitete. Mit dem Zerreißen des Briefes und dem Entsenden
von Soldaten, um den Propheten zum persischen Herrscher zu bringen, hatten die Perser den
Muslimen den Krieg erklärt. Berücksichtigt man noch die soziale und religiöse
Unterdrückung, die im persischen Reich genauso wie im byzantinischen Reich herrschten, so
werden die Gründe für das militärische Eingreifen der Muslime gegen die Perser und die
Byzantiner klar: Sie waren einerseits Reaktionen auf eine Kriegserklärung und
andererseits Befreiungsaktionen der Völker von Unterdrückung und von Druckausübung
bezüglich der Wahl des Din. Die Muslime
kämpften dafür, daß jeder Mensch frei und ohne irgendeinen Druck den Din auswählen konnte, den er wollte. Die Muslime kämpften
nicht gegen die Völker selbst, sondern gegen die ungerechten Regime. Deshalb waren die
Völker auch auf der Seite der Muslime, selbst wenn sie ihre frühere Religion
beibehielten. Im folgenden werden
einige Stellen aus dem Buch "Die Einladung zum Islam" des Orientalisten Sir
Thomas Arnold zitiert: ·
Sir Thomas Arnold
zitiert aus dem Buch Al-Kharadsch
von Abu Yusuf: "Als Abu Ubaida,
der muslimische Heeresführer im Gebiet des Asch-Scham, erfuhr, daß Heraklios ein großes
Heer mobilisiert hatte, um gegen die Muslime anzutreten, schrieb er an die
Verantwortlichen der von den Muslimen verwalteten Städte, und wies sie an, dem Volk die
bezahlte Dschizya wieder zurückzuerstatten. Weiterhin schrieb er zu den Bürgern der
Städte: "Wir haben euch euer Geld zurückerstattet, weil uns die Kunde erreicht hat,
daß sich ein großes Heer gegen uns gesammelt hat. Weil es aber eine Bedingung des
Vertrages zwischen uns und euch war, daß wir euch beschützen, wir jetzt aber nicht in
der Lage sind, dies zu tun, erstatten wir euch das zurück, was wir von euch genommen
haben. Wir verbleiben bei den Bedingungen, die zwischen uns und euch ausgehandelt wurden,
sollte Allah uns gegen die Feinde zum Sieg verhelfen." Die Christen beteten daraufhin um Segen für die
Führer der Muslime und sagten: "Möge euch Gott zu uns zurückführen und euch gegen
die Byzantiner helfen. Wenn sie an eurer Stelle wären, hätten sie uns nichts
zurückerstattet, und hätten uns alles genommen, was wir noch haben... ·
Sir Thomas Arnold
berichtet auch, wie die Perser die orthodoxen Christen unterdrückt hatten, und wie die
Muslime sie von dieser Unterdrückung befreiten: "Im fünften
Jahrhundert brachte Busuma, ein nestorianischer[66]
Priester, den persischen Herrscher dazu, der orthodoxen Kirche einen schweren Schlag zu
versetzen. Es wird berichtet, daß 7800 Kirchenmänner der orthodoxen Kirche und eine
riesige Anzahl von weltlichen Bürgern bei dieser Verfolgung abgeschlachtet wurden.
Chosroe II. verfolgte die orthodoxen Christen ein weiteres Mal, nachdem die Byzantiner
unter Heraklios gegen das persische Reich gekämpft hatten. Die islamische tolerante Grundhaltung verbot
jedoch ein solches Vorgehen, welches auf Ungerechtigkeit beruht. Vielmehr scheuten die
Muslime keine Mühe, um ihre christlichen Bürger gerecht und korrekt zu behandeln. Ein
Beispiel dafür ist folgende Begebenheit: Als die Muslime Ägypten eroberten, nutzten die
Jakobiter die Gelegenheit, daß die byzantinischen Machthaber nicht mehr da waren, um die
orthodoxen Kirchengebäude für sich einzunehmen. Die Muslime jedoch gaben sie ihren
rechtmäßigen Eigentümern wieder zurück, nachdem die orthodoxen Christen beweisen
konnten, daß die Kirchengebäude ihnen und nicht den Jakobitern gehörten. ·
Sir Thomas Arnold
zitiert im selben Buch die Worte des jakobitischen Patriarchs von Antiochia[67],
Michael des Großen, nachdem er die Verfolgungen aufzählte, die Heraklios begangen hatte: "...Gott ist der
Rächende, und Ihm allein schreiben wir die Macht und die Herrschaft zu; Er führt den
Staat der Menschen so, wie Er es will, und Er gibt die Macht, wem Er will und Er erhöht
die Niedrigen. Als Gott sah, wie die
üblen Byzantiner von der Gewalt Gebrauch machten, und in ihrem gesamten Reich unsere
Kirchen raubten, sich unserer Einsiedeleien bemächtigten, und uns erbarmungslos und
mitleidslos verfolgten, schickte Er die Söhne Ismaels aus dem Süden, um uns durch sie
aus der Gewalt der Byzantiner zu befreien...". Alle diese Berichte
bestätigen folgendes: 1. Die Völker waren
unterdrückt, und die Muslime kämpften nur, um die Menschen vom Religionszwang und der
Unterdrückung zu befreien; 2. Die Muslime haben
tatsächlich die Menschen von der Unterdrückung befreit; die Muslime gaben den
Völkern die Freiheit, bei ihrer Religion zu bleiben, oder diese zu wechseln. Wenn es
große Wellen von Übertritten zum Islam gab, so lag dies vor allem an dem, was die
Menschen im Islam selbst an Menschlichkeit wahrnahmen. Dies bestätigen viele
Orientalisten - vor allem Sir Thomas Arnold in dem oben erwähnten Buch "Die
Einladung zum Islam". Wir würden noch viele
andere Stellen aus diesem Buch zitieren, wenn wir nicht fürchten würden, den Rahmen
dieser Abhandlung zu sprengen. Drittens: Der Krieg, den die Muslime zur Befreiung der Völker
führten, führte zu einem neuem Zustand auf der Erde. Bei der Einteilung der Erde, die
sich in diesem entstandenen Zustand befand, benutzten die Rechtsgelehrten die Begriffe
Darul-Islam (Land des Islam) und Darul-Harb (wörtl. Land des Krieges):
Darul-Islam:
In
diese Kategorie fallen all jene Länder, die im Herrschaftsbereich des Islam sind, und in
dem die Bestimmungen des Islam ausgeführt werden, und in dem die Rituale des Islam
ausgeführt werden. Ein Land dieser Kategorie wird auch Land der Gerechtigkeit (arab. darul-'adl) oder Land des reinen Monotheismus
(arab. daru-t-tauhid) genannt. Darul-Harb:
Darunter
fallen alle Länder, in denen nicht die Bestimmungen des Islam ausgeführt werden, weil
sich diese Länder außerhalb des islamischen Herrschaftsbereich befinden. Diese Länder
werden auch mit darul-schirk (Land des
Götzendienstes) bezeichnet. Imam
Schafii fügte noch eine weitere Kategorie hinzu, den Darul-'Ahd (Land, mit dem ein Vertrag eingegangen worden ist),
bzw.
daru-s-sulh (Land, mit dem ein Friedensvertrag
eingegangen worden ist): Darunter fallen all jene nichtmuslimische Länder, deren
Einwohner mit den Muslimen einen Friedensvertrag eingegangen sind, ohne daß jedoch von
ihnen die Dschizya genommen wird. Diese Länder werden also nicht die Bestimmungen des
Islam erfüllt, wodurch sie folglich nicht zum darul-Islam
gehören, die Einwohner dieser Länder befinden sich jedoch mit den Muslimen auch nicht im
Kriegszustand, weswegen diese Länder auch nicht zum darul-harb gehören. Es
zeigt sich uns anhand der Aussagen der Rechtsgelehrten, daß die Charakteristiken, die den
darul-Islam vom darul-harb unterscheiden, die Anwesenheit der
islamischen Herrschaft und die Umsetzung der islamischen Gesetze sind. Muhammad ibn
al-Hasan, der Gefährte Abu Hanifas, sagt: "Die Charakteristiken, welche die Art des
Landes bestimmen, ist einerseits der Herrscher andererseits, welche macht er in der Hand
hat, die entsprechenden Gesetze umsetzen zu lassen...". Zusammenfassend
können wir sagen, daß die Einteilung der Erde in zwei bzw. drei Arten von Ländern eine
Rechteinteilung ist, die die Rechtsgelehrten im Lichte eines vorhandenen Zustands - den
Kriegen, den die Muslime gegen ihre Feinde führten - von der Scharia (d.h. Quran und
Sunna) ableiteten. Nun
stellt sich die Frage, ob wir uns heutzutage an diese Einteilung und die jeweiligen
Bestimmungen, die die Rechtsgelehrten festgelegt haben, binden können. Wir
geben darauf folgende Antwort: Wenn
man versucht, diese Einteilung auf unsere heutige Lage anzuwenden, ergeben sich viele
Unklarheiten, von den wir im folgenden einige erwähnen wollen: 1- Was soll das Charakteristikum für das Vorhandensein eines
islamischen Herrschers und der Umsetzung der islamischen Gesetze und Ausführung der
islamischen Rituale sein? Soll es die vollständige Umsetzung der islamischen Bestimmungen
sein? Dies würde bedeuten, daß die meisten muslimischen Länder heute nicht mehr zum darul-islam gehören.
Oder
soll es genügen, daß die islamischen Bestimmungen nur im privaten Bereich und bezüglich
des Einzelnen umgesetzt werden, ohne daß die übrigen Gesetze des Islam umgesetzt werden?
Dies würde auch bedeuten, daß einige muslimische Länder mit großer islamischer
Tradition wie die Türkei und andere Länder nicht mehr zum Gebiet des darul-islam gehören. Oder
soll es genügen, daß die Muslime die islamischen Rituale - wie das Gebet, das Fasten,
die Pilgerfahrt, die Zakat (Bedürftigensteuer) - frei ausüben können, damit man von
einem darul-islam sprechen kann, um eine
Fortsetzung aus der Vergangenheit zu bilden, weil diese Länder in der Vergangenheit in
der Tat zum darul-islam gehörten. Dies würde
bedeuten, daß die meisten muslimischen Länder heute zum darul-islam gezählt würden; wie würde man dann
aber viele der nichtmuslimischen Länder beurteilen, in denen die Muslime freier ihre
islamischen Rituale ausüben können als in manchen muslimischen Ländern? Man kann sie
natürlich nicht als darul-islam betrachten. In
der Tat unterscheiden sie momentan in dieser Beziehung nicht von den vielen muslimischen
Ländern, in denen als Gesetz nicht das islamische Recht gilt, in denen es jedoch erlaubt
ist, das Gebet, Fasten usw. auszuüben. Diese
Unklarheiten, welche durch die heutige Situation der Muslime bedingt sind, machen es
nötig, den Begriff darul-islam noch einmal genau festzulegen. Dies ist nicht das Thema
dieser Abhandlung, jedoch erwähnen wir dies, um auf die Wichtigkeit hinzuweisen, dieses
Thema im Lichte der heutigen Situation der Muslime neu zu überdenken. 2- Was den darul-harb
anbetrifft, was sind die Kennzeichen, die ein Land zum darul-harb machen?
Macht
die einfache Tatsache, daß deren Einwohner Kafirun
sind, ein Land zum darul-harb? Die Anwort
lautet natürlich nein, weil die Kafirun einen
Vertrag mit den Muslimen eingehen können, ohne die Dschizya zu bezahlen und ohne sich dem
darul-islam zu unterwerfen. In diesem Fall
werden diese Länder zum darul-'ahd, welches
die Sichtweise Imam Schafiis ist. - Können
die Verträge, die zwischen allen Staaten der Erde im Rahmen der Vereinten Nationen
bestehen, welche also auch zwischen den muslimischen und den nichtmuslimischen Staaten
bestehen, als ausreichend angesehen werden, um die nichtmuslimischen Staaten aus Sicht der
Muslime als darul-'ahd anzusehen? Einige
geben darauf die Antwort, daß die muslimischen Staaten heute nicht das islamische Gesetz,
die Scharia, anwenden, und daß aus diesem Grund die Verträge, die die Regierungen dieser
muslimischen Länder eingehen, nicht bindend sind für die Muslime. Wir
geben darauf folgende Antwort: a)
Nach übereinstimmender Ansicht der Gelehrten gehört es zu den Grundsätzen des
islamischen Rechts (arab. usulu-scharia), daß
die Anweisungen und Handlungen eines vom rechten Weg abgekommenen muslimischen Herrschers
für die Muslime bindend sind, ausgenommen darin besteht eine eindeutige Sünde. Darauf
aufbauend ist ein Friedensschluß mit dem Staat Israel auf Kosten des palästinensischen
Volkes nicht rechtmäßig im Sinne der islamischen Rechtsvorstellung und deshalb nicht
bindend für die Muslime. Verträge jedoch, die mit anderen nichtmuslimischen Staaten
abgeschlossen werden, und die nicht das Wohl der Muslime beschneidet, sondern das
friedliche Miteinanderleben zwischen den Menschen ordnen, sind durchaus rechtmäßig. Wenn
also ein vom rechten Weg abgewichener muslimischer Herrscher einen solchen Vertrag
eingeht, so ist er bindend für alle Muslime. b)
Wir Muslime, die wir in den Westen gekommen sind, um zu arbeiten oder um zu studieren,
sind basierend auf diesen Verträgen mit bzw. ohne Visum eingereist. Es ist weder
rechtmäßig im Sinne des islamischen Rechts, noch gehört es zum Charakter des Muslim,
und ist außerdem unlogisch, daß wir diese Verträge dann akzeptieren, wenn es uns paßt,
und in einer anderen Sache wiederum ablehnen, wenn es uns gerade nicht paßt. Dies würde
im Endeffekt auf Verrat hinauslaufen, welchen der Muslim nie und unter keinen Umständen
begehen darf. Entweder betrachten wir diese Abkommen als rechtmäßig und kommen den
Plichten nach, die mit diesen Abkommen verbunden sind, so wie wir auch von den Vorteilen
profitieren können, die für uns aus diesen Abkommen entstehen - oder aber wir betrachten
diese Abkommen als nicht rechtmäßig, dann dürfen wir aber auch nicht von ihren
Vorteilen profitieren. c)
Sollte man der Überzeugung sein, daß diese Abkommen uns als einzelne Muslime nicht
verpflichten, weil wir die Institutionen, die unsere Länder regieren, nicht als
rechtmäßig ansehen, und in Folge dessen keine Verträge zwischen uns und diesen anderen
Ländern bestehen, so antworten wir darauf: Nehmen wir an, daß zwischen uns und diesen
Ländern keine Verträge bestehen. Wer ist es jedoch, der beschließt, daß wir uns mit
ihnen im Kriegszustand befinden? Ist die Entscheidung für einen Krieg aus der Sichtweise
des Islam jedem einzelnen Muslim überlassen? Oder ist dies eine gemeinschaftliche
Entscheidung, die der muslimische Herrscher im Namen aller Muslime trifft? Sollten
wir 1. unseren vom rechten Weg abgekommenen Herrschern nicht das Recht zugestehen,
Verträge zu schließen, und sollte 2. kein muslimischer Herrscher vorhanden sein, der
sich an das islamische Recht hält, um dadurch Verträge abschließen zu können, oder
aber sollte dieser sich ans islamische Recht haltende Herrscher zwar vorhanden sein, aber
nicht eine Kriegserklärung abgegeben haben, wie kann sich dann der einzelne Muslim im
Westen dann als mit dessen Bewohnern im Kriegszustand befindlich betrachten? d)
Die Verse des Quran und die Aussprüche des Gesandten Allahs (Allahs Segen und Heil auf
ihm) bestätigen die Rechtmäßigkeit eines Krieges mit den Kafirun und fordern zum Kampf auf. Jedoch hat eine
Kriegserklärung in der Tat einen von dem islamischen Recht festgelegten Rahmen. Wenn
diese Kriegserklärung nicht in diesem Rahmen stattfindet, so darf ein Muslim die
betreffenden Menschen nicht so behandeln, als ob er sich mit ihnen im Kriegszustand
befände, weil dies als eine Art von Betrug angesehen wird. Allah der Erhabene sagt: "Wenn du von einem Volk Verrat fürchtest,
verwirf den gegenseitigen Vertrag. Wahrlich, Allah liebt die Verräter nicht"[8:58], d.h.
verkünde ihnen, daß die Verträge beendet sind, und daß nun der Krieg beginnt. 3- Die Muslime in den Ländern des Westens befinden sich nicht in
einem darul-harb (Kriegsgebiet):
Aus
dem Vorausgegangenen ist zu folgern, daß sich die Muslime in Europa und in anderen
Ländern des Westens nicht in einem Kriegsgebiet befinden - und zwar aus folgenden
Gründen: 1.
weil
keiner unserer Herrscher eine Kriegserklärung ausgesprochen hat; 2.
weil
Verträge zwischen unseren Ländern und diesen Ländern vorhanden sind, und weil wir nach
dem islamische Recht zur Einhaltung dieser Verträge verpflichtet sind, solange diese
Verträge nicht verpflichten, eine Sünde zu begehen und 3.
weil
wir diese Ländern aufgrund dieser Verträge betreten haben, und weil es für uns verboten
ist, uns als im Kriegszustand befindlich zu betrachten, andererseits aber das Ausland auf
der Grundlage von Verträgen zu betreten, die wir nicht anerkennen. Wir
befinden uns also hier nicht in einem darul-harb.
Wir befinden uns entweder in einem darul-'ahd
oder aber in einem Gebiet, in dem man zu dem Weg Allahs des Erhabenen einlädt (daru-dawa). Wenn
wir uns an die klassische Rechtseinteilung der Erde in darul-islam, darul-harb und darul-'ahd halten möchten, so befinden wir uns
hier in einem darul-'ahd. Die
Anschauung jedoch, die wir bevorzugen, ist die, daß diese klassische Rechtseinteilung
nicht mehr auf die heutige Situation anwendbar ist. Auf dieser Anschauung aufbauend sagen
wir, daß die Muslime sich heute in einem Gebiet befinden, in dem zum Weg Allahs
eingeladen wird (daru-dawa) - so wie sich der Gesandte Allahs (Allahs Segen und
Heil auf ihm) und die Muslime in Mekka zur Zeit vor ihrer Auswanderung (arab. hidschra) nach Medina befanden. Mekka war damals
kein darul-islam und auch kein darul-harb, sondern ein daru-dawa. Unserer
Anschauung gemäß ist die gesamte Erde ein daru-dawa,
d.h. ein Gebiet, in dem zum Weg Allahs eingeladen wird. Wir begründen dies mit den
folgenden Aussagen Allahs: "Und Wir
entsandten dich nur aus Barmherzigkeit für alle Welten.[21:107] und "Wir haben dich mit der Wahrheit als
Freudenverkünder und als Warner entsandt..."[2:119] Sollte
ein Teil der Menschen der Einladung des Gesandten Allahs (Allahs Segen und Heil auf ihm)
Folge leisten und zwischen sich einen islamischen Rechtsstaat aufbauen, so wird ihr Land
zum darul-islam. Die übrige Welt bleibt dann
aus ihrer Sicht ein daru-dawa. Sobald
jedoch einige der übrigen Staaten den Muslimen den Krieg erklären bzw. wenn die Muslime
ihnen den Krieg erklären, so werden diese Staaten zum darul-harb. Sollte der Krieg beendet werden und
sollte es zu einem Friedensvertrag bzw. zu einem Abkommen kommen, in dem die Feinde nicht
den Islam annehmen und sich auch nicht der islamischen Herrschaft unterwerfen, so werden
diese Staaten im folgenden zum darul-'ahd... In
dem Fall, in dem es weder einen Krieg noch ein Vertrag geben sollte, so ist die Erde ein daru-dawa, weil die Einladung zum Weg Allahs das
Basisprinzip im Verhältnis zwischen Muslimen und Nichtmuslimen ist, von dem man am Anfang
ausgeht - und nicht etwa der Krieg bzw. der Kampf. 4- Die Muslime betreten diese Staaten mit einem Abkommen, was einem
Sicherheitsgarantieakommen ähnelt:
Zuletzt
möchten wir noch erwähnen, daß selbst im Schatten der klassichen Rechteinteilung des darul-islam und darul-harb es die Rechtsgelehrten für erlaubt
hielten, daß jemand, der sich mit den Muslimen im Kriegszustand befindet, das Land der
Muslime mit einem Sicherheitsgarantieabkommen betreten darf, so, wie sie es gleichermaßen
für einen Muslim als erlaubt ansahen, das Land der Kafirun
mit einem ähnlichen Vertrag zu betreten. Derjenige, der sich mit den Muslimen im
Kriegszustand befand, konnte - wenn er das Land der Muslime mit einem
Sicherheitsgarantieabkommen betrat -, Handel treiben und Besitz erweben und unterwarf sich
für die Dauer seiner Sicherheitsgarantie dem Gesetz der Muslime. Dann, wenn er seine
Angelegenheiten erledigt hatte, kehrte er wieder in sein Land zurück. Für die Zeit
seines Aufenthaltes mit Sicherheitsgarantieabkommen mußten alle Muslime für seine
Sicherheit sorgen, solange er sich auch von seiner Seite an die Bestimmungen des
Sicherheitsgarantieabkommen hielt. Auf der anderen Seite betraten Muslime das darul-harb mit einem Sicherheitsgarantieabkommen,
um Handel zu treiben, eine Botschaft zu überbringen oder um eine Angelegenheit zu
erledigen, wenn die Feinde ihm dies gestatteten. Er betrat dann deren Land, hielt sich an
deren Gesetze, solange darin keine Sünde gegenüber Allahs bestand, und behandelte die
Bewohner des feindlichen Landes mit Güte und Gerechtigkeit. Wenn er seine Angelegenheiten
erledigt hatte, kehrte er in sein Land zurück. Diese Art von Verhältnis zwischen den
Muslimen und den Nichtmuslimen war bekannt und rechtmäßig und auf diesem Weg betraten
viele muslimische Händler das Land der Feinde, übten dort Handel aus und luden
gleichzeitig zum Islam ein. Die Bewohner von vielen Ländern, darunter Indonesien und
viele afrikanische Länder, sind so Muslime geworden - ohne daß ein muslimisches Heer
diese Länder betrat.
Kapitel
7: Die Verhaltensgrundsätze zwischen uns und den Einwohnern dieser Länder
Wenn
wir es so betrachten, daß wir diese Länder auf der Basis von Abkommen betreten haben, so
haben wir die Pflicht, uns an diese Abkommen zu halten. Sollten wir diese Abkommen nicht
akzeptieren, weil wir meinen, daß wir nicht durch unsere Herrscher vertreten werden, aber
trotzdem meinen, daß wir uns nicht im Kriegszustand mit der Bevölkerung dieser Länder
befinden, sondern in einem Zustand der Einladung zum Islam, so sind im folgenden die
Regeln für den Umgang zwischen den Kafirun und
uns im Nichtkriegszustand zusammengefaßt gegeben: 1-
Allah hat gesagt: "Allah verbietet euch
nicht, gegen jene, die euch nicht des Din wegen
bekämpfen und euch nicht aus euren Häusern vertreiben, gütig zu sein und redlich mit
ihnen zu verfahren; wahrlich, Allah liebt die Gerechten..." [60:8] Das erste
Prinzip für das gegenseitige Verhältnis ist die Güte (arab. birr), welches die höchste Stufe guten Charakters
ist. Diese Güte wird gefordert im Verhältnis eines Menschen zu seinen Eltern. Allah hat
diese Güte jedoch auch als erstes Prinzip für den Umgang mit Kafirun, die nicht die Muslime bekriegen, erhoben,
und zwar deswegen, weil es der beste Ausdruck für die Botschaft des Islam ist, welche
Muhammad, der Gesandte Allahs, (Allahs Segen und Heil auf ihm) mit folgenden Worten
beschrieb: "Ich
bin geschickt worden, um die schönen Charakterzüge zu vervollkommenen." Das
arabische Wort birr bedeutet, daß der Muslim
nicht lügt, nicht betrügt, keinen Verrat begeht, nicht stiehlt, die Menschen gut
behandelt und von jeglicher Sünde Abstand nimmt...Dies ist die eigentliche Umgangsform,
mit der ein Muslim alle Menschen in allen Situationen behandelt, mit Ausnahme der
Kriegssituation - der Kriegszustand hat seine eigenen Regeln. Das
zweite Prinzip bezüglich des Umgangs des Muslims mit der Bevölkerung dieser Länder ist
die Gerechtigkeit. Der Muslim darf nicht unrecht tun bzw. unterdrücken, was auch immer
die Gründe sein sollten. Wenn es zu einer Auseinandersetzung zwischen einem Muslim und
einem Kafir kommen sollte, so bist du als
Muslim auf der Seite des Wahrheit und der Gerechtigkeit, selbst wenn es gegen deinen
Bruder im Islam gerichtet sein sollte. Dies ist die Anweisung und das Gesetz Allahs und
die Erläuterung zum folgenden Ausspruch des Gesandten Allahs (Allahs Segen und Heil auf
ihm): "Helfe
deinem Bruder im Recht und im Unrecht", worauf ein Mann fragte: "O Gesandter
Allahs, ich helfe ihm, wenn ihm Unrecht getan wird, wie soll ich ihm aber helfen, wenn er
selbst derjenige ist, der Unrecht tut?", worauf der Gesandte Allahs (Allahs Segen und
Heil auf ihm) sagte: "Im letzteren Fall sollst du ihn davon abhalten, das Unrecht zu
begehen. Darin besteht deine Hilfe." (Dies berichteten Buchari und Tirmidhi.) 2-
Imam Mawardi, einer der größten muslimischen Gelehrten auf dem Gebiet des
Herrschaftsrechts, sagt in seinem Buch "Die islamischen Regeln des Herrschens": "Aus
dem Vertrag zwischen den Muslimen und den Götzendienern folgen drei Dinge: 1.
Beendigung
des Krieges, der Auseinandersetzung und der offenen Feindschaft; 2.
ebenfalls
darf kein verteckter Verrat stattfinden - weder von ihrer noch von unserer Seite aus; 3.
daß
man einen freundlichen Umgang in Wort und Tat pflegt, da das Grundprinzip des Islam
bezüglich des Verhältnisses zwischen Muslimen und Nichtmuslimen die Freundlichkeit und
das schöne Wort sind. Die geforderte Freundlichkeit darf jedoch nicht auf Kosten der
Glaubensgrundsätze (Aqida) gehen. Das schöne, freundliche Wort ist gerade das Gegenteil
von Hartherzigkeit und Rauhigkeit. Allah der Erhabene wies darauf in der folgenden Aussage
hin: "Wärst du aber rauh und hartherzig
gewesen, dann wären sie dir davongelaufen."[3:159] Wenn es also möglich ist,
daß die Muslime vom Gesandten Allahs (Allahs Segen und Heil auf ihm) weglaufen, wenn er
hart mit ihnen umgegangen wäre - und er ist fern davon - wie sollen wir dann von den
Nichtmuslimen erwarten, daß sie unsere Einladung zum Islam annehmen, wenn wir ihnen mit
Hartherzigkeit und Rauhigkeit begegnen würden? 3-
Es gehört zu den Regeln, welche das materielle Verhältnis zwischen uns und der
Bevölkerung dieser Länder anbetrifft, daß wir uns an deren Gesetze halten müssen,
solange wir dadurch keine Sünde begehen. Dies ist eine uns von Allah auferlegte Pflicht.
Unsere Rechte in diesen Ländern sind diejenigen Rechte, die uns ihre Gesetze geben. Wir
dürfen uns nicht über diese Gesetze durch List, Lüge, Betrug oder Verrat hinwegsetzen.
In der hanafitischen Rechtschule existiert die Meinung, daß ein Muslim im darul-harb Geld von den Kafirun mit deren Einverständnis annehmen darf,
welches eigentlich normalerweise bei uns zu den zu den verbotenen Dingen gehört (Anm. d.
Übers: z.B. Verträge mit Zins). Zu diesem Geld darf man jedoch gemäß dieser
hanafitischen Meinung nicht durch Verrat und Betrug gelangen. Obwohl die meisten anderen
Rechtgelehrten diese Meinung nicht für richtig halten, und etwas Verbotenes immer für
etwas Verbotenes ansehen - im darul-islam
gleichermaßen wie im darul-harb, wollen wir
anmerken, daß sogar die hanafitische Rechtsschule es nur für erlaubt ansieht, Geld von
den Kafirun an sich zu nehmen, wenn diese damit
einverstanden sind und wenn es in Übereinstimmung mit deren Gesetze geschieht - ohne
Betrug oder Täuschung. Daß man nicht Täuschen und Betrügen darf, darüber sind sich
die Rechtsgelehrten der verschiedenen Rechtsschulen einig. Manche
Leute mögen gerne folgendes sagen: "Diese haben uns in der Vergangenheit
kolonialisiert und unsere Güter gestohlen, und wir stehlen eben heute ihre Güter."
Dies ist ein Aussage, welche sich nicht mit dem islamischen Recht vereinbaren läßt. Denn
in der Vergangenheit haben sie uns bekriegt und wir haben sie bekriegt. Für sie stand
Leben und Gut der Muslime nicht unter Schutz und ebenfalls wir betrachten ihr Leben und
ihr Gut als nicht geschützt...Die Menschen bleiben aber nicht fortwährend im
Kriegszustand. Momentan befinden wir uns nicht im Kriegszustand mit ihnen, und so dürfen
wir ihnen auch nichts stehlen. Wenn sie uns gewisse Rechte geben in Form von medizinischer
oder sozialer Hilfe, so dürfen wir nicht betrügen, um mehr zu bekommen, als uns
zugesteht. Es ist ja in der Tat so, daß sie uns manchmal Rechte zugestehen, die wir in
unseren Ländern nicht haben[68].
Dies sollten wir anerkennen und ihnen danken, denn Allah der Erhabene hat gesagt: "Kann der Lohn für Güte etwas anderes sein als
Güte?"[55:60] Der dritte Grundsatz für unserer Verhalten gegenüber der
hiesigen Bevölkerung ist also der, daß wir uns an deren Gesetze halten, solange wir
dadurch keine Sünde begehen, weiterhin, daß wir unsere Rechte fordern, die uns durch
deren Gesetze gegeben werden, und daß wir unsere Pflichten erfüllen. Wir dürfen nicht
zu verbotenen Mitteln wie Betrug, Diebstahl und Verrat greifen. Wenn wir all diese Dinge
beachten, so sind wir wirklich gottergebene Muslime und mit der Erlaubnis Allahs Leute,
die zu dieser Religion, dem Islam, einladen. [1]
Tafsir
adwa al-bayan fi Idah al-quran bil-quran von Scheich Muhammad al-Amin
asch-Schinqiti [2]
Sayyid Qutb; Fi dhilal al-quran [3]
vgl. mit dem Text des Abkommens in der Sira von Ibn Hischam, im Buch der politischen
Dokumente aus der Zeit des Propheten und der Zeit der rechtschaffenen Kalifen von
Muhammad Hamidullah sowie in sämtlichen Geschichtsbüchern und Büchern, die die Sira
behandeln. [4]
rote Kamele steht als Symbol für etwas sehr Wertvolles [5]
umfaßt das Gebiet um das heutige Syrien, Jordanien, Palästina und Libanon [6]
ein Dai ist jemand, der zum Islam einlädt [7]
arab. harb maddiyya, d.h. ein richtiger Krieg und nicht nur ein verbal geführter. [8]
arab. harb maddiyya, d.h. ein richtiger Krieg und nicht nur ein verbal geführter. [9]
Anm. d. Übers.: Den
Treueeid, den die Muslime dem Propheten leisteten, bevor es mit den
Götzendienern zum Vertrag von Hudaibiyya kam. Zu diesem Treueid kam es, nachdem der
Prophet (Allahs Segen und Heil auf ihm) Uthman ibn Affan (Allah möge mit ihm zufrieden
sein) zu den Mekkanern entsandt hatte, um ihnen mitzuteilen, daß er mit den Muslimen
nicht zum Kampf, sondern zur Verrichtung der ´Umra (kleine Pilgerfahrt) gekommen ist. In
Mekka wurde Uthman eine Weile von den Mekkanern gefangen gehalten, und es verbreitete sich
das Gerücht, daß Uthman getötet worden sei. Daraufhin nahm der Prophet von seinen
Gefährten den Eid ab, daß sie bis zum Tod kämpfen bzw. daß sie nicht fliehen würden.
Die Gefährten des Propheten leisteten diesen Eid unter einem Baum ab. Dieser Eid wurde
Treueid (arab. baiatu-r-ridwan) genannt. (Siehe z.B.
Fiqhu-s-Sira von Muhammad Ghazali) [10]
Anm. d. Übers.: Hier bedeutet fitna gewaltsame
Abwegigmachung vom Islam. [11]
Siehe den ausführlicheren Bericht über dies in der Sira von Ibn Hischam bzw. anderen
Sira-Büchern. [12]
Hinter diesem Verbot stehen viele Weisheiten. Siehe den Tafsir zum Vers 77 der Sure 4 im
Tafsir Fi dhilal al-Quran von Sayyid Qutb. [13]
Siehe Zad al-miad von Ibn al-Qayyim, der auf diese Behauptung antwortet und
sicherstellt, daß die Erlaubnis zum Kampf in Medina nach der Hidschra gegeben wurde. [14]
Eine Ghazua ist ein Feldzug, an dem der Prophet
(Allahs Segen und heil auf ihm) selbst beteiligt war. Ein Feldzug, an dem der Prophet
(Allahs Segen und heil auf ihm) nicht selbst beteiligt war, sondern für dessen Führung
er einen seiner Gefährten beauftragte, nennt man Sariyya. [15]
Siehe vorherige Fußnote [16]
Mit fitna ist hier gemeint, daß Menschen mit
Gewalt vom Islam abgehalten werden bzw. wieder davon abgebracht werden. [17]
dies ist die Sure 9, ein anderer Name dieser Sure ist
at-Tauba (Anm. d. Übers.) [18]
Zur Bedeutung dieser Quranverse siehe die Qurankommentare von Tabari, Qurtubi und Fi
dhilal al-Quran von Sayyid Qutb. [19]
Siehe Athar al-harb fil fiqh al-islami (Der Krieg und das islamische Recht)
von Dr. Wahbat az-Zuhaili, wo er sagt, daß diese Meinung die Aussage der
Allgemeinheit (arab. dschumhur) der Rechtsgelehrten, der Imamiten (Schiiten), Zaiditen,
der Dhahiriten und Abiditen ist. [20]
Mit dem Ausdruck arabische Halbinsel ist nach Ansicht der Allgemeinheit (arab.
dschumhur) der Rechtsgelehrten lediglich der Hidschaz gemeint, also lediglich Mekka,
Medina und Yamama. Ein Teil der Rechtsgelehrten ist jedoch der Ansicht, daß damit die
gesamte arabische Halbinsel gemeint ist. Zu dem, was die Ansicht der Allgemeinheit
unterstützt, ist, daß Umar ibn al-Khattab, der 2. Kalif die Juden und die Christen vom
Hidschaz auswies, wie Buchari berichtete. Es
ist unbedingt nötig, an dieser Stelle folgende Anmerkungen zu machen: 1.
Die
Rechtslage für die Juden und Christen sieht aus, daß sie von der arabischen Halbinsel
ausgewiesen, aber nicht getötet werden. Die Götzendiener hingegen werden getötet,
außer wenn sie freiwillig auswandern und auf der Erde umherziehen. 2.
Mit
dem Begriff arabische Halbinsel, aus dem die Juden und die Christen
ausgewiesen werden müssen, ist lediglich das Gebiet des Hidschaz (Mekka, Medina und
Yamama) gemeint entsprechend der Ansicht der Allgemeinheit der Rechtsgelehrten. Die
Rechtslage für die Götzendiener sieht jedoch so aus, daß sie von der gesamten
arabischen Halbinsel zum verschwinden gebracht werden entweder, indem sie den Islam
annehmen, getötet werden oder aber auswandern. 3.
Gemäß
der Ansicht der Gelehrten Malik, al-Auzai, Abu Yusuf und gemäß einer Aussage
Schafiis die oben beschriebene Rechtslage für die arabischen Götzendiener nur von
zeitlich begrenzter Gültigkeit. Die entgültige Bestimmung gemäß der Ansicht dieser
Gelehrten war es, daß es erlaubt ist, die Dschizya von jedem Götzendiener zu
akzeptieren, selbst wenn es ein arabischer Götzendiener ist (Anm. d. Übers.: Die
Dschizya von jemandem akzeptieren bedeutet, denjenigen als Staatsbürger des islamischen
Staates zu akzeptieren). Siehe hierzu Athar al-harb fil fiqh al-islami (Der
Krieg und das islamische Recht) von Dr. Wahbat az-Zuhaili [21]
Siehe die Geschichtswerke von Tabari, von Ibn al-Athir und von Ibn Sad und anderen. [22]
In einer Revision von Dr. Hatim Salih ad-Damin im Verlag Muassasat
ar-risala im Jahr 1983 erschienen [23]
Al-Hafidh Dschamaluddin Ibn al-Dschauziy; Nawasih al-Quran (Die abrogierten
Stellen des Quran); Verlag: Dar al-kutub al-´ilmiyya, Beirut 1982 [24]
ibid [25]
ibid [26]
ibid [27]
ibid [28]
ibid [29]
ibid [30]
ibid [31]
ibid [32]
ibid [33]
ibid [34]
Dr. Kamil ad-Daqs; Ayat al-dschihad fil quran
al-karim(Die Verse über den Dschihad im Quran);Verlag: Dar al-bayan, Kuwait 1972 [35]
Siehe Al-itqan fi ´Ulum al-quran(Die Beherrschung der
Quranwissenschaft) von as-Suyuti [36]
Al-Bahr al-muhit von Abu Hayyan [37]
"Athar al-harb fil fiqh al-islami" (Der Krieg und das islamische Recht); Verlag:
Dar-ul-fikr; Damaskus [38]
Die gängige Ansicht unter den Gelehrten für die Bedingung dafür, daß eine
Überlieferung als mutawatir gilt, ist, daß es
mindestens 9 verschiedene Überlieferungsketten der gleichen Überlieferung gibt. [39]
Siehe hierzu Fathul-qadir, Bidayatul-mudschtahid, al-maduna
bab al-dschihad, Risalatul-qital(Brief über den Kämpfen) von Ibn
Taimiyya [40]
Anm. d-Übers.: In [Maulawi97] macht Maulawi klar, daß diese Abwegigmachung
gewaltsam sein muß, um einen Krieg mit Waffengewalt von Seiten der Muslime zu
rechtfertigen. Maulawi meint also, daß etwa systematische verbale Kriegsführung z.B.
durch systematisches Lügenverbreiten der nichtmuslimischen Massenmedien bezüglich des
Islam keinen Kriegsgrund darstellen. [Maulawi97]
Interview des Übersetzers mit Scheich Feisal Maulawi am 4.12.1997 in Beirut. Dieses
Interview diente u.a. dazu, Verständnisschwierigkeiten des Übersetzers bei einigen
Stellen des vorliegenden Buches zu beseitigen. [41]
Anm. d. Übers.: Mit fitna ist hier
gemeint, daß Menschen mit Gewalt vom Islam abgehalten bzw. wieder abgebracht
werden. [42]
Mughni al-muhtadsch [43]
Dies berichteten Muslim, Tirmidhi, Darimi, Ahmad ibn Hanbal im Musnad und
Schafii in al-Umm [44]
d.h. jemand der zum feindlichen Lager gehörte und
mit dem die Muslime einen Dhimma-Vertrag eingegangen sind [45]
Siehe al-Umm von Asch-Schafii und Ahkam as-sultaniyya von Mawardi [46]
arab. laisa ´alaihi damu dschahiliyya [47]
aus dem Brief des Propheten (Allahs Segen und Heil auf ihm) an die Leute von Nadschran.
Siehe Futuh al-buldan von Baladhiri und Kitab al-Kharadsch von Abu
Yusuf [48]
Kitab al-Kharadsch von Abu Yusuf [49]
Gebiet süd-östlich vom Kaspischen Meer [50]
Siehe den Qurankommentar Al-Manar von Muhammad Raschid Rida [51]
Siehe das Geschichtswerk Tabaris Tarih at-Tabari [52]
arab./türk. Name für Antiochia [53]
Siehe Futuh al-Buldan von Baladhiri [54]
Siehe al-mughni von Ibn Qudama, Al-qawanin al-fiqhiyya(die Gesetze
des Fiqh) von Ibn Dschauziy und andere Fiqh-Bücher [55]
Al-mabsut, Manh al-Dschalil [56]
Siehe Al-amwal, Al-ahkam as-sultaniyya und Al-mughni [57]
siehe die Aussage von Imam As-Suyuti am Ende des 2.
Kapitels [58]
Siehe den Kommentar und den Offenbarungsanlaß zu diesem Quranverses im Tafsir von Tabari,
in Zad al-masir, im Tasir von Ibn Kathir, im Tasir Al-Manar und
anderen Qurankommentaren [59]
Siehe Futuh al-buldan von Baladhiri und Tabaris Geschichtswerk Tarih
at-Tabari [60]
Siehe eine einen ausführlicheren Bericht über dies im Tarih al-kamil von Ibn
al-Athir, Futuh al-buldan von Baladhiri und Al-amwal von Abu
´Ubaid [61]
Siehe Futuh al-buldan von Baladhiri [62]
Siehe die Qurankommentare von Ibn Kathir, Tabari u.a. [63]Siehe
Prophetenbiographie von Ibn Hischam und anderen. [64]
Aus: Saleh asch-Schami, Min Muin as-Sira; Al-maktab
al-islami; Beirut [65]siehe
Buchari; dort wird die Angelegenheit mit Heraklios ausführlich berichtet. Siehe auch die
Sira von Ibn Hischam und Min Muin as-sira von Saleh asch-Schami [66]
die Nestorianer sind eine christliche Gruppierung [67]arab.
Antakya; liegt in der heutigen Türkei [68]
Anm. d. Übers.: die muß man relativieren: nach einer Statistik zahlen Ausländer in
Deutschland dreimal mehr in die Staatskasse, als sie herausbekommen. Diese Aussage hing
auf einem Plakat im internationalen Begegnungszentrum der Stadt Karlsruhe etwa 1997. |