Was ist ein Islamischer Markt ?

Eine Analyse anhand von Quellen

Kurz nach seiner Ankunft in Madina al-Munawwara gründete der Prophet Muhammad, Friede sei mit ihm, eine Moschee und einen neuen Markt in der Stadt. Aus seinen Äußerungen und ausdrücklichen Befehlen geht klar hervor, daß der Marktplatz für jeden frei zugänglich sein sollte, ohne Abtrennungen (wie z.B. Läden) und ohne die Erhebung von Steuern, Abgaben oder Mieten. Der Gesandte Allahs, Friede sei mit ihm, sagte: «Die Märkte sollten der selben Sunna folgen wie die Moscheen. Wer immer seinen Platz zuerst einnimmt, hat ein Recht darauf, bis er aufsteht und zurück nach Hause geht, oder bis er alles Verkauft hat.» (Al-Hindi, Kanz al-´Ummal, V, 488, no. 2688) Ibrahim ibn al-Mundhir al-Hizami berichtet von Abdallah ibn Dscha´far, daß Muhammad ibn Abdallah ibn Hasan sagte: «Der Gesandte Allahs, Friede sei mit ihm, gab den Muslimen ihre Märkte als ein wohltätiges Geschenk.» (Ibn Shabba, K. Tarikh al-Madina al-Munawwara, 304) Ibn Zabala berichtet, daß Khalid ibn Iljas al-´Adawi sagte: «Der Brief von Umar ibn Abd al-Aziz wurde uns in Madina vorgelesen, und darin hieß es, daß der Markt eine Sadaqa ist und daß keinem eine Miete (kira´) dafür berechnet werden soll.» (As-Samhudi, Wafa al-Wafa, 749) Ibrahim ibn al-Mundhir berichtet von Ishaq ibn Dscha´far ibn Muhammad von Abdallah ibn Dscha´far ibn al-Miswar von Schuraik ibn Abdallah ibn Abi Namir, daß Ata´ ibn Dschasar sagte: «Als der Gesandte Allahs, Friede sei mit ihm, in Madinah einen Markt einrichten wollte, ging er zum Markt der Bani Qajnuqa´ und kam dann zum Markt von Madina, stampfte seinen Fuß auf den Boden und sagte: 'Das ist euer Markt. Laßt ihn euch nicht beschränken (la judajjaq) und laßt darauf keine Steuern (kharadsch) zu.'» (Ibn Schabba, K. Tarikh al-Madina al-Munawwara, 304) Ibn Zabala berichtet von Hatim ibn Isma´il, daß Habib sagte, daß Umar ibn al-Khattab einmal am Tor von Ma´mar im Markt vorbeikam und sah, daß ein Krug in der Nähe des Tores abgestellt war, und er befahl, diesen zu entfernen. Umar verbot, irgendwelche Steine auf den Platz zu legen oder in irgend einer Weise Anspruch darauf zu erheben (an juhadschir ´alaiha au jahuzaha). (As-Samhudi, Wafa al-Wafa, 749) Ibn Schabba berichtet von Salih ibn Kajasn, daß der Gesandte Allahs, Friede sei mit ihm, sagte: «Das ist euer Markt. Baut nichts aus Stein darauf (la tatahadscharu) und laßt keine Steuern (kharadsch) darauf zu.» (Asch-Schamhudi, Wafa al-Wafa, 747-8) Abu r-Ridschal berichtet von Isra´il von Zijad ibn Fajjad von einem der Schaikhs von Madina, daß Umar ibn al-Khattab, möge Allah mit ihm zufrieden sein, einen Laden (dukkan) sah, den jemand auf dem Markt neu gebaut hatte, und er riß ihn nieder. (Ibn Schabba, K. Tarikh al-Madina al-Munawwara, 750)

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Der Islamische Markt garantiert, daß jeder die gleiche Möglichkeit zum Kaufen und Verkaufen hat. Wenn der Markt von wenigen besessen (kontrolliert) wird, werden alle anderen zu ihren Angestellten. Wenn jeder handeln kann, dann kann jeder für sich selbst arbeiten. Im Islam ist der gleichberechtigte Handel ein Recht für jeden Muslim.

ISLAMISCHE ZEITUNG, Nr: 3, 1995