ARABISCHE AUSDRÜCKE

A B D F G H I J K L M N Q R S T U W Z

A

Ahl ul Bait "Die Leute des Hauses"; Der Qasi Thanaa Ullah zählte in seinem Buch "As Saif ul Maslul" folgende Leute zu den Ahl ul Bait von Rasulullah, der Friede und Segen Allahs sei auf ihm: die Kinder Rasulullahs, der Friede und Segen Allahs sei auf ihm, einschließlich Fatima und ihre Kinder Ruqaiyya, Umm ul Kulthum und Zainab, die Ehefrauen Rasulullahs, der Friede und Segen Allahs sei auf ihm, einschließlich Ayisha, Hafsa, Zainab und all die anderen, die engen Verwandten Rasulullahs, der Friede und Segen Allahs sei auf ihm, einschließlich Abbas, Ali, Jafar, Aqil und die Söhne des Abbas. Diese sind die Leute deren spirituelle Reinheit in folgendem Qur'anvers belegt wird:

"Allah wünscht euch von Unreinheit zu befreien, Ahl ul Bait, und euch zu reinigen" (33:33).

Adhan Der formelle Aufruf zum Gebet.

Ajnabiyy Fremder; ein männlicher nicht Mahram. (siehe Mahram)

Ajnabiyya Fremde; eine weibliche nicht Mahram. (siehe Mahram)

Alim gelehrt; islamischer Gelehrter, Pl. Ulemaa.

AMIR Prinz, Fürst.

Anbiyaa Propheten; Sing. Nabiyy.

Ansaar Helfer; die muslimische Gemeinde in Medina, welche den Nabiyy (der Friede und Segen Allahs sei auf ihm) von der Zeit der Hijra an unterstützte.

ARAFAT Eine Bergebene in der Nähe von Mekka; dort eine bestimmte Zeit zu verweilen, ist ein verpflichtend gemachter Bestandteil der Pilgerfahrt.

Arkaan Säulen; die vorgeschriebenen Elemente der Gottesverehrung, des Dienstes "vor" Gott.

Arsh Thron; über den Thron Allahs wissen wir fast nichts außer dem Namen. Gewiß ist es kein Thron im gewöhnlichen Sinn, denn dies würde bedeuten, daß der Allmächtige eine im Raum definierte, physische Gestalt und Stellung einnehmen würde. Der Allmächtige ist jedoch weder ein Körper noch sonst ein begrenztes Ding oder Subjekt und ist nicht im oder durch den Raum beschränkt. Der Imam Ahmad Baihaqi schrieb, daß die Qur'an Kommentatoren das Wort "Arsh"wörtlich verstanden haben, sodaß dieser ein materieller Thron sei, den Allah erschaffen habe. Weiters erklären sie, daß Allah die Engel anwies, den Thron hoch und in Ehren zu halten, ihn zu umkreisen und sich seiner als Medium ihrer Gottesverehrung zu bedienen, geradeso wie Er es veranlaßte, die Kaaba zu errichten und sie von den Kindern Adams umkreisen und sie in ihrer Blickrichtung bei der Verrichtung des Salaat stehen zu lassen. Und Allah weiß es am besten.

Asr Nachmittag; Salaat ul Asr nach der Mitte des Nachmittags, eines der fünf täglichen Fardh Salaats. Siehe < Salaat, 2. Kapitel:.

Aqaaid Sing.: Aqida; "Glauben, Glaubensgrundsätze, Überzeugtsein"; vor allem vom Vorhandensein und von der Existenz und Einheit Gottes.

Ausaat

Mufassal Die Suren von Sura Buruj, "Anhäufung der Sterne" (85) bis Sura Bayyina "Überzeugender Beweis" (98).

Aurat private Teile, körperlicher Intimbereich; jene Körperteile, die in der Öffentlichkeit bedeckt sein müssen.

Ayat Zeichen; Vers im Qur'an.

Ayat

ul Kursi Thronvers in Sura Baqara (2:255).

 

B

Bayat Treueglöbnis; Gefolgseid an den Kalifen, das exekutive Staatsoberhaupt des islamischen Staates. Eid des Gehorsams an den Scheich eines spirituellen Ordens bei der formellen Einweihung.

Bidat Neuerungen in der Religion; Einführung von Praktiken und Formen, die in der Zeit des Nabiyy, der Friede und Segen Allahs sei auf ihm, oder seiner Begleiter und Kalifen, Allahs Wohlgefallen sei mit ihnen, unbekannt waren.

 

Bismillahi ar

Rahmani ar

Rahim "Im Namen Allahs des Allerbarmers des Barmherzigen"; jene Formel, mit der ein Muslim alle seine wesentlichen Handlungen beginnen sollte.

 

D

Darud Bitte um Allahs Segen auf Rasulullah, der Friede und Segen Allahs sei auf ihm.

Dirham Silbermünze; 3,08 gr. Silber (Dinar: 4,4 gr. Gold).

Dhikr auch Dhikrullah, "Gedenken Gottes". Dhikr kann auf vielerlei Weise geschehen und wird im allgemeinen von den Sufis als das Wesentliche allen spirituellen Lebens angesehen.

Duaa Islamisches Bittgebet, bei dem die Arme mit nach oben gerichteten Handflächen bis zur Höhe der Schultern gehoben werden.

Dram 1/16 Unze = 1,772 Gramm

 

F

Fajr Frühe; Salaat ul Fajr: Morgengebet; eines der fünf täglichen Fardh Salaats.

Fardh Verpflichtung; alles, was von der Shariat als verpflichtend zur Ausübung angegeben wird.

Fardh

ul Kifaaya Kollektive Verpflichtung; wenn ein einzelner die Verpflichtung für alle übernimmt, ist dies für die Gemeinschaft ausreichend.

Fasid ungültig; rechtlich nichtig.

FASIQ Übeltäter.

Fatiha die Eröffnungssura im Qur'an (Al Hamd).

Fatwaa rechtliche Entscheidung, die von einem Gelehrten aufgrund der Beweisführung aus einer verläßlichen Quelle getroffen wurde.

FAQIR Ein Armer.

Fidya Wiedergutmachung; Sühne für das Auslassen einer bestimmten religiösen Pflicht (Wajib) durch materielle Gaben, Bußgeld oder die Verrichtung einer religiösen Handlung.

Fiqh juristisches Studium der Shariat, systematische Erklärung und Interpretation der beiden Hauptquellen aller islamischen Rechtssprechung - des Qur'an und der Sunnat Rasulullahs, der Friede und Segen Allahs sei auf ihm.

Firaun Pharao; tyrannischer König Ägyptens zur Zeit des Musa (Moses, der Friede Allahs sei mit ihm).

FISQ Übeltat, Vergehen.

 

G

GHAIB Das Unerforschliche, Unbekannte, nicht zu Wissende.

GHALIZA

NAJAASAT grobe Unreinheit.

GHIBAT verleumden; hinter jemandes Rücken derart über diese Person reden, daß sie, wäre sie anwesend, ungehalten würde.

GHISLIN Eiter und Fäule, welche von den Körpern der Bewohner des Feuers fließen.

GHUSL rituelle Waschung des ganzen Körpers.

 

H

HAAJAT Bedürfnis, Notwendigkeit.

HADD Richterliches Urteil.

HADITH überlieferte Rede; Taten und Aussprüche Rasulullahs, der Friede und Segen Allahs sei auf ihm, die in Form geschriebener oder mündlicher Überlieferung von seinen Gefährten gesammelt und geprüft und schließlich von den Gelehrten als authentisch angenommen oder abelehnt wurden. In diesem Buch wird Hadith als Sammelbegriff gebraucht. Plural: Ahadith.

HAFIS Jemand der den Qur'an auswendig kennt.

HAlZ Menstruationsperiode der Frau.

HAJJ "große" Pilgerfahrt; eine der Säulen im Islam; Reise nach Mekka, welche bei der Erfüllung bestimmter Voraussetzungen, zu einer bestimmten Zeit, zur Verrichtung gewisser Rituale durchzuführen ist.

HALAAL gesetzlich, von der Shariat erlaubt.

HANAFI Angehöriger der Rechtsschule unter der Führung des Imam Abu Hanifa.

HAQIQAT Wahrheit; die einer Sache zurunde liegende Realität. Pl. Haqaaiq.

HAQIQI tatsächlich; im Gegensatz zu "hukmi" oder "rechtlich".

HARAAM ungesetzlich; von der Shariat untersagt.

HAZRAT Titel, etwa "Eminenz, Ehrwürden".

HIDAAYAT Glaubenswechsel. Wechsel der Religion oder Überzeugung.

HIJRA Auswanderung im Namen Allahs; die islamische Zeitrechnung beginnt mit der Hijra von Rasulullah, der Friede und Segen Allahs sei auf ihm, von Mekka nach Medina.

HOURI Name der Mädchen im Paradiesgarten.

HUKMI rechtlich; z.B. eine rechtliche Unreinheit kann im Gegensatz zu einer tatsächlichen (Haqiqi) nur durch die Kenntnis der Bestimmungen der Shariat erkannt werden.

HULUL Platzeinnahme, Inkarnation.

 

I

IBAADAT Verhältnis des Menschen als Untertan Allahs, äußerlich gekennzeichnet durch Handlungen des Gottesgehorsams, der Gottesverehrung, des Gottesdienstes und der Ergebung.

'ID Festtag; 'Id ul Fitr (Festtag des Fastenbrechens zum Ende des Fastenmonates), 'Id ul Adha (Schlachtopferfesttag zum Gedenken des "Uropfers" von Abraham, Allah segne ihn).

IDDAT Synonym für Ma'tam; Trauerzeit (4 Monate und 10 Tage) einer Witwe, welche sie in ihrem Haus verbringt, ohne dieses nicht ohne triftigen Grund zu verlassen.

IHSAAN der komplementäre innere Zustand, der dem äußeren Zustand des Islam Tiefe und zusätzliche Bedeutung verleiht. Aufrichtigkeit; siehe Buch 8.

IJMAA Einigkeit der islamischen Gelehrten in einem bestimmten Problem. Eine der Rechtsquellen im Islam.

ILM

UL GHAIB Wissen des Unerforschbaren; eine exklusive Eigenschaft des Allmächtigen.

IMAAN Zweifelloser Glaube an die Glaubensgrundsätze; der Zustand ein wirklich Gläubiger zu sein.

IMAM Führer; einer der Salaat in einer Jamaat leitet; ein führender Gelehrter.

INJIL ein Buch der göttlichen Rechtleitung, wie die Torah und der Qur'an, welches dem Hazrat Isa ibn Maryam (Jesus), der Friede Allahs sei mit ihm, der ein Prophet des Islam war, offenbart wurde. Das Buch wurde jedoch verändert und letzlich durch die Feinde der Religion in der frühen Zeit des Christentums vernichtet.

IQAAMAT letzter Aufruf zum Gebet; Signal für die versammelten Leute in der Masjid, aufzustehen und Reihen für die Verrichtung des gemeinschaftlich zu verrichtenden Salaats zu bilden.

ISAAR Ein ungesäumtes, weißes Tuch (von dreien), welches dazu benuzt wird, um einen Leichnam für die Beerdigung zu bekleiden.

ISHAA Nacht; Salaat ul Ishaa, Nachtgebet; eines der fünf täglichen Fardh Salaats.

ISRAA Nachtfahrt Rasulullahs, der Friede und Segen Allahs sei auf ihm, von der Masjid al Haraam in Mekka nach der Masjid al Aqsa in Al Quds (Jerusalem) und zurück.

ISTIGHFAR Flehen um Vergebung, jede Bitte aus Reue.

ISTIHAASA unangemessenes Blut der Frau; außerhalb der normalen monatlichen Periode.

ISTISQAA Bitte um Regen.

ITIKAAF Klausur in einer Masjid; eine Handlung von Ibaadat.

 

J

JAHANNUM Das Feuer, die Hölle.

JAIZ erlaubt; was von der Shariat gestattet ist.

JALSA die sitzende Stellung im Salaat, die nach der Beendigung jedes zweiten Rakaat und am Ende des Salaat eingenommen wird.

JAMAAT eine Gruppe Muslime, im besonderen eine Versammlung von Musallis.

JAMI MASJID eine größere Masjid, in der Jumuah Salaat verrichtet wird.

JANAABAT Zustand rechtlicher Unreinheit, welcher nach Ghusl verlangt, wie Haiz und Nifaas, Beischlaf und Samenerguß.

JANAASA Begräbnis, eine Leiche.

JANNAT Der Garten, das Paradies.

JIHAAD Das Sichbemühen um Allahs Willen; Kampf gegen die eigene niedere Seele; Kampf gegen die Feinde Allahs und des Gesandten, der Friede und Segen Allahs sei auf ihm.

JUMUAH Freitag; Tag der Versammlung; der gesegnetste Tag der islamischen Woche.

 

K

KABIRA schwerwiegende Übeltat.

KAFAARAT Tag für Tag Saum ohne Unterbrechung zwei Monate lang, als Buße für das Brechen von Fardh Saum (siehe Buch über Saum).

KAFAN Leichentücher; Totenkleid; Bestehend aus Lifaafa, Isaar, Qamis und bei Frauen zusätzlich aus: Khimaar und Sinaband.

KAFIR Nichtmuslim; ein Gottgläubiger, der aber nicht an die Gesandtschaft Muhammads, der Friede und Segen Allahs sei auf ihm, glaubt.

KALIMA Wort, Satz, Ausspruch; speziell Kalimat ash-Shahaada (Glaubensbekennnis).

KASSIB Verdienender, Erwerbender.

KAUTHAR Becken in Jannat, aus dem die Gläubigen trinken werden, auf daß sie keinen Durst mehr verspüren müssen.

KHAFIFA

NAJAASAT geringfügige Unreinheit.

KHALIFA Stellvertreter, Nachfolger; Titel für das exekutive Staatsoberhaupt des islamischen Staates (legislatives Oberhaupt ist ALLAH); In der Terminologie der Sufis bedeutet dies jemanden, der aufgrund seiner spirituellen Entwicklung mit Erlaubnis des Scheichs anderen den Sufi Weg weisen darf. In der Fiqh-Terminoloie ist der Khalifa eine Person, die sich einer Jamaat für Salaat als Musalli angeschlossen hat und während des Salaats vom Imam nach vorne gewunken wird, um die Stelle des Imam bis zum Ende des Salaats einzunehmen.

KHATAM Vervollständigung; vollständige Rezitation des Qur'an vom Anfang bis zum Ende.

KHATIB die Person, die eine Khutba (Ansprache) in Jamaat Salaat hält.

KHILAFAH Amt oder Herrschaft eines Khalifas.

KHIMAAR Schleier; welcher der Toten für das Begräbnis angetan wird.

KHUFFAIN eine besondere Art Ledersocken (Dual; Sing. Khuff).

KHULA eine vereinbarte Summe, für welche der Mann seine Ehefrau durch Scheidung entläßt.

KHUTBA Rede; Ansprache des Imam an Jumuah und den 'Id Tagen; am Jumuah Tag besteht sie aus zwei Teilen mit einer kleinen Sitzpause dazwischen.

KUSUF Sonnenfinsternis.

 

L

LAHD Baulichkeit im Grabe eines Muslims. (Siehe Buch über Janaasa)

 

M

MADHAB Fiqh-Schule; da sich die vier Hauptschulen der sunnitischen Orthodoxie nur in Punkten des Verfahrens unterscheiden, jedoch in allen Einzelheiten der Glaubensangelegenheiten übereinstimmen, können sie nicht als Sekten oder Konfessionen bezeichnet werden. Auch können sie nicht Bidat genannt werden, da eine Madhab nicht mehr als eine geschulte und erleuchtete Kodifikation und Erläuterung der Verfügungen der Shariat ist, welche in Qur'an und Hadith zu finden ist.

MADRASSAH Schule; jeder Platz, an dem irgendein Aspekt des Islams mehr oder weniger formal gelehrt wird.

MADYUN Schuldner.

MAGHRIB Sonnenuntergang; Salaat ul Maghrib im besonderen eines der fünf täglichen Fardh Salaats (Abendgebet).

MAHR Mitgift; Eine wesentliche Voraussetzung für die Legitimität einer Eheschließung.

MAHRAM "nicht zu heiraten"; ein so naher Verwandter, daß eine Heirat ausgeschlossen ist, wie Vater, Mutter, Bruder, Sohn, Tochter etc., einschließlich der engsten Verwandten des Ehegefährten, die Amme und deren engste Angehörigen.

MAKHMASA Zustand des drohenden Hungertodes, bzw. Tod durch Verdursten.

MAKRUH nicht Haraam, aber abzulehnen, unerwünscht; z.B. sind bestimmte Tätigkeiten während Salaat Makruh, es wird dadurch aber nicht ungültig.

MASAH reiben, wischen; (siehe Buch über Tahaarat); bestimmte Methode, die Füße für Wudhu rituell zu reinigen.

MASALAH rechtliche Frage, Problemstellung, exemplarisches Beispiel.

MASHA siehe Dram.

MASBUQ Zuspätkommender; jemand der sich Salaat in einer Jamaat hinter einem Imam ab dem Zeitpunkt anschließt, nachdem der Imam sich aus der ersten Ruku Stellung aufgerichtet hat.

MASUM "vor der Sünde geschützt", Eigenschaft der Anbiyya.

MASJID Moschee, Gebetsort.

MASNUN in Übereinstimmung mit der Sunnat.

MAULANA Meister.

MA'TAM siehe IDDAT.

MIHRAB bauliche Ausformung in der Moschee in Richtung der Qibla, in welcher der Imam steht, um die versammelte Gemeinschaft im Gebet zu führen.

MISAN die Waage, mit der die Taten der Menschen am Tage des Gerichtes gewogen werden.

MISKIN Jemand der außer einigen Habseligkeiten nichts weiter besitzt.

MINBAR erhöhte Standfläche an der Stirnseite einer Masjid, von welcher der Khatib seine Khutba in Jumuah Salaat hält.

MIRAAJ Himmelfahrt Rasulullahs, der Friede und Segen Allahs sei auf ihm.

MISHKAAT eine sehr bekannte Ahadithsammlung von Imam Tabrezi, im 6. Jh. nach der Hijra zusammengestellt .

MISWAK Zweig einer bestimmten Weichholzart, welcher zum Zähneputzen gebraucht wird.

MITHQAAL Maßeinheit; 20 M. = 7,5 Tolas = ca. 3 Unzen = 93,3 Gramm. 1 M. = ca. 4,7 Gramm.

MUAKKADA betont, darauf wertgelegt; die Bedeutung einer Handlung, deren Verrichtung von der Shariat gefördert wird.

MUAALAAT ununterbrochen.

MUBAARAK gesegnet.

MUBAH rechtlich von der Shariat gestattet; Jaiz; was nicht verboten ist.

MUDRIK jemand der rechtzeitig gekommen ist; jemand der sich einem Salaat in Jamaat vor dem ersten Ruku anschließt.

MUHAAJIRIN Auswanderer; Sahaaba, welche die Hijra mitgemacht haben (die in den ersten Tagen des Islam von Mekka nach Medina ausgewandert sind).

MUHADDITH Hadithgelehrter.

MUHARRAM erster Monat des islamischen Jahres.

MUHDITH Person im Zustand geringer ritueller Unreinheit; ein Zustand der Wudhu verlangt (im Gegensatz zu Janaabat, welcher Ghusl verlangt).

MUHIT Allumfassend, Allmächtig. Exklusive Eigenschaft Gottes.

MUJADDID begeisterter islamischer Reformer.

MUKAATAB Ein Sklave, dem sein Herr die Möglichkeit gibt, sich freizukaufen.

MUNFARID jemand der Salaat für sich alleine verrichtet; einzelner Musalli.

MUNKAR einer der beiden Engel, welche die Befragung im Grab durchführen.

MUQIM Seßhafter; jemand der sich nicht auf einer Reise befindet.

MUQTADI jemand der hinter einem Imam Salaat verrichtet.

MUSAAFIR Reisender.

MUSALLI jemand der Salaat verrichtet, egal ob als Imam, Muqtadi, Mudrik, Masbuq, Muqim, Musaafir, Mutawassi oder Mutayammim.

MUSHRIKIN Götzenanbeter, Heiden.

MUSTAHABB beliebt; Bedeutung welche einer Handlung zugeschrieben wird, deren Verrichtung wünschenswert ist.

MUTA-

WAATIR Beweis welcher wegen seiner ununterbrochenen Überlieferung unumstritten ist; ein Mutawaatir Hadith ist ein Hadith, der von einer großen Anzahl Menschen bei jedem Schritt der Weitergabe berichtet wird.

MUTAWASSI Person deren Wudhu ungebrochen ist.

MUTAYAM-

MIM Person deren Tayammum ungebrochen ist.

 

N

NABIYY Ein von Gott auserwählter Mensch, welcher als folgsames Beispiel der göttlichen Rechtleitung auf die Leute nur durch sein eigenes Vorleben einzuwirken beauftragt ist, und ohne Auftrag, als Gesandter eine Offenbarung (verbindliche göttliche Gesetzgebung) zu verkünden.

NAFL außerordentliche Handlung von Ibaadat.

NAJAASAT Unreinheit.

NAKIR einer der beiden Engel, welche die Befragung im Grab durchführen.

NAMIMA Jemanden darüber informieren, was jemand anders Schlechtes über ihn/sie gesagt hat.

NAQD Barbesitz, mit dem es möglich ist, eine Vermehrung zu erzielen.

NAQSHBANDI vom Sufiorden des Imam Bahaa ud Din Naqshband (möge Allah seine Ruhestätte erleuchten und ihm Frieden schenken).

NASAR Versprechen, Ibaadat zu verrichten.

NAUHA Zerreißen der Kleider am Grab eines Verstorbenen.

NIFAAS die ersten 40 Tage nach der Entbindung.

NISAAB "Steuerfreibetrag"; für Gold: 20 Mithqaal = ca. 93,3 Gramm. Für Silber: 200 Dirham = ca. 596 Gramm.

NIYYAT Absichtserklärung; innere Bekanntgabe dessen, was man in Ibaadat zu verrichten beabsichtigt.

 

Q

QADA sitzende Stellung im Salaat, die nach jedem zweiten Rakaat eingenommen und aus der Salaat beendet wird.

QADAM Schritt; ein Siebentel der Länge eines Gegenstandes.

QAUMA kurze stehende Haltung im Salaat zwischen Ruku und Sajda.

QASAA nachholen, ergänzen; Ersatz für eine Unterlassung durch die Verrichtung der betreffenden Handlung zu einem späteren Zeitpunkt.

QASI Beamter eines islamischen Staates, der bevollmächtigt ist, Gerichtsfälle, die vor das Gericht der Shariat gebracht werden, anzuhören und ein Urteil darüber zu fällen.

QATI absolut, unumstößlich.

QIBLA Richtung zur Kaaba, welche der Muslim im Salaat einnimmt.

QIRAAT Rezitation, Vortrag; besonders die Rezitation aus dem Qur'ran während Salaat.

QISAAR

MUFASSAL die Suras von der Sura "Deutlicher Beweis" (98) bis zum Ende des Qur'ans.

QISAAS Auf Analogieschluß basierendes Rechtsurteil.

QIYAAM längere stehende Stellung im Salaat, in welcher Fatiha gesprochen wird.

QUR'AN "Das Gelesene"; Buch Allahs; erste Quelle des islamischen Gesetzes.

QURBANI rituelle Schlachtung eines Tieres als gottesdienstliche Handlung.

QUNUT demütige Bitte (Duaa) im Gebet, besonders in der stehendet Stellung nach Ruku im dritten Rakaat von Witr Salaat.

 

R

RAJM Rechtsspruch, Urteil.

RAKAAT Durchgang, Zyklus; ein Bestandteil von Salaat, welcher die Qiyaam, Ruku und Sajda Positionen, mit den entsprechenden Rezitationen beinhaltet.

RAMADHAN neunter Monat des islamischen Jahres; jener, in welchem die erste Offenbarung des Qur'ans stattfand und in welchem der Muslim Saum einzuhalten hat.

RASUL Gesandter; ein Nabiyy, der von Allah den Auftrag bekommen hat, den Menschen Seine Rechtleitung durch Offenbarung zu verkünden.

RUKU gebeugte Stellung in Salaat; aus der Qiyaam Haltung beugt sich der Musalli nieder, bis seine Handflächen auf seinen Knien ruhen und sein Rücken und Kopf eine Linie bilden.

 

S

SAGHIRA kleine Übeltat.

SAHAABA Gefährten; Begleiter Rasulullahs, Friede und Segen Allahs sei auf ihm, in diesem Buch als Sammelbegriff verwendet.

SAHIH authentisch, verläßlich.

SAHIHAIN Dualform von Sahih; die beiden verläßlichsten Hadithsammlungen sind Sahih Buhari und Sahih Muslim.

SAJDA Stellung der Niederwerfung in Salaat.

SALAAM Friede; abschließende Worte "As Salamu alaikum wa Rahmatullah" im Salaat; Gruß unter Muslimen.

SALAAT islamisches Gebet, bestehend aus einer festgelegten Anzahl an stehenden, gebeugten, niedergeworfenen und sitzenden Stellungen mit den dazugehörigen Rezitationen.

SAUM islamisches Fasten; Enthaltsamkeit von Essen, Trinken, Rauchen und Geschlechtsverkehr von Sonnenauf- bis Sonnenuntergang mit Niyyat für Ibaadat.

SAWAAYIM Vermögen in der Form weidender Tiere.

SAYYIDINA Ehrentitel: etwa"Unser Gebieter".

SHABAAN achter Monat des islamischen Jahres.

SHAFAAT Fürsprache, Fürbitte.

SHAHID islamischer Märtyrer.

SHARIAT "offene Straße"; der Rechtskörper, aus Qur'an und Sunnat genommen, der die Fragen über Glauben und die praktische Ausführung im täglichen Leben regelt.

SHAWWAL zehnter Monat des islamischen Jahres.

SCHEICH Älterer; ein geistiger Führer.

SHIQ besondere bauliche Ausformung in islamischen Gräbern.

SHIRK Götzenanbeterei, Polytheismus, Anbetung von "Teilhabern" an der Göttlichkeit Allahs.

SIDRAT UL

MUNTAHA zu Gott nächster, von Menschen erreichbarer Ort im Paradies, ein Lotosbaum.

SIRA Biographie des Gesandten Gottes, der Friede und Segen Allahs sei auf ihm.

SIRAAT Brücke zum Paradies.

SUNNAT "der ausgetretene Weg"; der Weg, die Gepflogenheit Rasulullahs, der Friede und Segen Allahs sei auf ihm.

SUFI islamischer Mystiker.

SURA Kapitel: des Qur'an.

SUTRA Schild; ein Stock oder Stab, der vor dem Musalli in die Erde gesteckt wird, wenn dieser sein Salaat im Freien verrichtet.

 

T

TAAWUZ Zuflucht suchen; die Worte am Beginn von Salaat, die vor Takbir und Thanaa gesprochen werden (Audhu Billahi minal Shaitani rajim).

TAHAARAT Reinheit; Entfernung von Hindernissen (Unreinheiten) für die ordentliche Verrichtung bestimmter Handlungen von Ibaadat.

TAHAJJUD Nafl Salaat, das im letzten Drittel der Nacht verrichtet wird.

THAWAAB Segen Allahs, auf eine Ihm wohlgefällige Handlung.

TAHIYYAT Gruß; Tahiyyat ul Wudhu und Tahiyyat ul Masjid werden als "Begrüßung" für Wudhu und die Masjid verrichtet.

TAHRIMA Takbirat ul Ihram; Eröffnungs Takbir im Salaat; die Worte Tahrima und Haraam haben ihren Ursprung in derselben Wortwurzel, die anzeigt daß, wenn ein Musalli Tahrima spricht, alles andere außerhalb Salaat Haraam wird, bis er die Verrichtung des Salaats beendet hat.

TAFSIR Qur'ankommentar.

TAKBIR die Worte "Allahu Akbar" (Gott ist größer) im Salaat; Tahrima wird vom Heben der Hände begleitet.

TALQIN die Art des Vortrages der Kalima in Gegenwart eines Sterbenden.

TARAAWIH 20 Rakaat Nafl Salaat, die den ganzen Ramadhan hindurch in Jamaat nach Ishaa Salaat verrichtet werden.

TARTIB Abfolge; die Verrichtung von Wudhu und Salaat in der richtigen oder Masnun Reihenfolge.

TASBIH Lobpreisung Allahs.

TASHAHUD Shahaadat (Glaubensbekenntnis; Zeugnis darüber ablegen, daß es keinen Gott gibt außer Allah und daß Muhammad der Gesandte Gottes ist) geben; Rezitation der Shahaadat in der Qada Haltung.

TAUBA Aufrichtige Reue aus dem Herzen.

TAWAF umschreiten; die Kaaba als Handlung der Gottesverehrung im Rahmen der Pilgerfahrt zu umschreiten.

TAWIL Versuch für doppelsinnige oder ungewisse Passagen aus Qur'an und Hadith Erklärungen zu finden.

TAYAMMUM eine Methode Tahaarat zu erlangen, die unter bestimmten Bedingungen als Ersatz für Wudhu und Ghusl verwendet werden kann.

THANAA Lob; im Salaat die Worte, welche unmittelbar nach dem EröffnungsTakbir gesprochen werden (Subhaanaka Allahumma ...).

TILAAWAT Rezitation des Qur'an.

TIWAAL

MUFASSAL die Suras von Sura Hujaarat, "Die Gemächer" (49) bis Sura Buruj, "Anhäufung der Sterne" (85).

THUR Reinheit; insbesondere die Zeit der Reinheit zwischen den Menstruationsperioden der Frau.

TORAH Buch des Musa (Moses, der Segen Allahs sei auf ihm).

 

U

ULEMAA Pl. von Alim; Gelehrte, besonders der islamischen Wissenschaften.

UMMAT Gemeinde, Gemeinschaft; im besonderen die Gemeinde der Gläubigen.

URUS Handelsware, aus deren Verkauf ein Gewinn zu erlösen möglich ist.

USHR Sakaat für landwirtschaftliche Produkte.

W

WAHY Göttliche Offenbarung.

WAJJIB Verpflichtung, Verbindlichkeit; der Hauptunterschied zwischen Fardh und Wajib ist, daß Salaat ungültig wird, wenn etwas ausgelassen wird, das im Salaat (wie z.B. Sajda) Fardh ist. Wenn etwas ausgelassen wird, das (wie Fatiha) Wajib im Salaat ist, wird Salaat nicht ungültig, wenn auch Sajda Sahw gemacht wird.

WALI Freund Allahs; eine geheiligte Person.

WASIYYA Vermächtnis, Testament.

WUDHU Die Methode, sich von geringer ritueller Unreinheit zu säubern.

 

Z

ZABAH islamische Schlachtmethode.

ZABUR Psalmen des Propheten Daud (David, Allahs Friede sei auf ihm).

ZIL HIJJA letzter Monat im islamischen Jahr.

© Ekrem Yolcu